Opposition institutionalisieren – Alternativität und Reversibilität als Elemente eines völkerrechtlichen Legitimationskonzepts
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Opposition institutionalisieren – Alternativität und Reversibilität als Elemente eines völkerrechtlichen Legitimationskonzepts
Der Staat, Vol. 53 (2014), Iss. 2 : pp. 227–262
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Dr. Isabelle Ley, Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, Im Neuenheimer Feld 535, 69120 Heidelberg / privat: Adalbertstraße 84, 10997 Berlin
Cited By
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Perspektiven sozialer Demokratie in der Postdemokratie
Formwandel des Konstitutionalismus
Möller, Kolja
2017
https://doi.org/10.1007/978-3-658-02724-7_9 [Citations: 0]
Abstract
Theorie und Praxis eines legitimen Völkerrechts sind ungewiss und umstritten, Diagnosen ebenso vielfältig wie Lösungsansätze. Der vorliegende Beitrag setzt bei der Auflösung klarer Grenzen zwischen innen- und außenpolitischen Materien an. Diese ist problematisch, weil an ihr die Vorstellung grundsätzlich unterschiedlicher und daher unterschiedlich zu organisierender Verfahren legitimer Rechtsetzung hängt:Gesellschaftliche Vielfalt und politische Konflikthaftigkeitwurden herkömmlich im Parlament demokratisch verhandelt und verarbeitet, während Regierungen nach außen die – als einheitlich, stabil und überparteilich gedachten – staatlichen Interessen repräsentieren sollten. Mit der Auflösung dieser Arbeitsteilung stellt sich die Frage, wie vormals innenpolitische Konflikte völkerrechtlich repräsentiert, artikuliert und produktiv eingesetzt werden können, neu. Das Institut der Opposition könnte als Instrument der Politisierung von intergouvernementaler und (inter-) parlamentarischer Rechtsetzung eingeführt und auf seine Anschlussfähigkeit für den inter- und transnationalen Kontext geprüft werden. Was leistet eine institutionalisierte Opposition im internationalen Recht? Können ihre Leistungen, die Sicherung der Alternativität und Reversibilität politischer Entscheidungen, zur Legitimation völkerrechtlicher Verfahren beitragen? Möglichkeiten, dies institutionell zu verwirklichen, werden im Anschluss an eine theoretische Modellierung anhand zweier Fallbeispiele aus dem Kontext von Europarat, WHO, UNESCO und WTO vorgeführt.