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Kongregation für die Glaubenslehre: Samaritanus bonus. . Schreiben über die Sorge an Personen in kritischen Phasen und in der Endphase des Lebens. Zeitschrift für Lebensrecht, 30(3), 289-322. https://doi.org/10.3790/zfl.30.3.289
"Kongregation für die Glaubenslehre: Samaritanus bonus. Schreiben über die Sorge an Personen in kritischen Phasen und in der Endphase des Lebens. " Zeitschrift für Lebensrecht 30.3, , 289-322. https://doi.org/10.3790/zfl.30.3.289
: Kongregation für die Glaubenslehre: Samaritanus bonus, in: Zeitschrift für Lebensrecht, vol. 30, iss. 3, 289-322, [online] https://doi.org/10.3790/zfl.30.3.289

Format

Kongregation für die Glaubenslehre: Samaritanus bonus

Schreiben über die Sorge an Personen in kritischen Phasen und in der Endphase des Lebens

Zeitschrift für Lebensrecht, Vol. 30 (2021), Iss. 3 : pp. 289–322

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Table of Contents

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Kongregation für die Glaubenslehre: Samaritanus bonus. Schreiben über die Sorge an Personen in kritischen Phasen und in der Endphase des Lebens 289
Einführung 289
I. Sich des Nächsten annehmen 291
II. Die lebendige Erfahrung des leidenden Christus und die Verkündigung der Hoffnung 294
III. Das „sehende Herz” des Samariters: Das menschliche Leben ist ein heiliges und unantastbares Geschenk 296
IV. Die kulturellen Hindernisse, die den heiligen Wert jedes menschlichen Lebens verschleiern 289
V. Die Verkündigung des Lehramtes 289
1. Das Verbot der Euthanasie und des assistierten Suizids 289
2. Die moralische Verpflichtung, den therapeutischen Übereifer auszuschließen 289
3. Die Grundversorgung: die Pflicht zur Ernährung und Wasserversorgung 289
4. Die palliativen Behandlungsmethoden 289
5. Die Rolle der Familie und die Hospize 290
6. Die Begleitung und die Fürsorge in vorgeburtlichem und pädiatrischem Alter 290
7. Analgetische Therapien und Unterdrückung des Bewusstseins 290
8. Der vegetative Zustand und der minimale Bewusstseinszustand 290
9. Einspruch aus Gewissensgründen seitens der Mitarbeiter im Gesundheitsdienst und der katholischen Gesundheitseinrichtungen 290
10. Die pastorale Begleitung und die Unterstützung durch Sakramente 290
11. Die pastorale Unterscheidung gegenüber denen, die um Euthanasie oder assistierten Suizid bitten 291
12. Die Reform des Bildungssystems und der Ausbildung vom Gesundheitspersonal 291
Schlusswort 291