Zur Leistungserbringung der Krankenkassen im „selbstverschuldeten“ Versicherungsfall
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Zur Leistungserbringung der Krankenkassen im „selbstverschuldeten“ Versicherungsfall
Kosten und Nutzen von Verantwortungszuschreibung in der COVID-19-Pandemie
Zeitschrift für Lebensrecht, Vol. 30 (2021), Iss. 4 : pp. 343–366
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Fabrizia von Stosch, Rechtsreferendarin in Lübeck.
Abstract
Die COVID-19-Pandemie vergegenwärtigt, wie unterschiedlich Gesundheitsrisiken und die Notwendigkeit der Prävention bewertet werden: In einem von Diversität geprägten Staat variieren die Moralvorstellungen und Gewohnheiten der einzelnen Individuen erheblich. Der verfassungsrechtlich geschützte Sozialstaat lässt es nicht zu, dass aus dem Sittenverständnis Einzelner ein Vorwurf im Rahmen der gesundheitlichen Grundversorgung abgeleitet werden kann. So widerspräche es dem Sozialstaatsprinzip, Leistungen aufgrund etwaiger Moralvorstellungen anderer bei nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbrüchen oder medizinisch indizierten Sterilisationen zu versagen. Gleiches gilt für die Leistungskürzung bei der Krankenbehandlung, wenn Versicherungsnehmer*innen aus der Sicht anderer einen gesundheitsschädlichen Lebensstil pflegen. Maßstab der Vorwerfbarkeit können allein die Grundfesten der Krankenkassen sein: Solidaritätsprinzip in der Gesetzlichen Krankenversicherung und Äquivalenzprinzip in der Privaten Krankenversicherung. Dabei ist nicht nur im Kontext der Pandemie die Grenze zwischen dem „Selbstverschulden“ und der Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos fließend. Wie also bewältigen die Krankenversicherungen den Konflikt zwischen Eigenverantwortung und Versorgungsgarantie?
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Fabrizia von Stosch: Zur Leistungserbringung der Krankenkassen im „selbstverschuldeten“ Versicherungsfall. Kosten und Nutzen von Verantwortungszuschreibung in der COVID-19-Pandemie | 343 | ||
I. Einleitung | 343 | ||
II. Grundprinzipien der Krankenkassen | 344 | ||
1. Prinzipien der PKV | 344 | ||
2. Prinzipien der GKV | 346 | ||
III. Begriff des „Selbstverschuldens” | 347 | ||
1. Selbstverschulden im Recht der PKV | 348 | ||
2. Selbstverschulden im Recht der GKV | 351 | ||
3. Zwischenergebnis | 343 | ||
IV. Leistungen der Krankenkassen bei Selbstverschulden | 343 | ||
1. Leistungen der GKV | 343 | ||
a) § 52 Abs. 1 Var. 1 SGB V – vorsätzliches Zuziehen einer Krankheit | 343 | ||
b) § 52 Abs. 1 Var. 2 SGB V – Zuziehen der Krankheit bei einer Straftat | 343 | ||
c) § 52 Abs. 2 SGB V – Folgen ästhetischer Eingriffe | 343 | ||
d) Zwischenergebnis | 343 | ||
2. Leistungen der PKV im selbstverschuldeten Versicherungsfall | 344 | ||
a) Selbstverschuldete Krankheit und selbstverschuldeter Unfall | 344 | ||
b) Zwischenergebnis | 344 | ||
V. Abschließende Stellungnahme | 344 | ||
Abstract | 344 | ||
Schlagworte | 344 |