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Zur Leistungserbringung der Krankenkassen im „selbstverschuldeten“ Versicherungsfall

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von Stosch, F. Zur Leistungserbringung der Krankenkassen im „selbstverschuldeten“ Versicherungsfall. . Kosten und Nutzen von Verantwortungszuschreibung in der COVID-19-Pandemie. Zeitschrift für Lebensrecht, 30(4), 343-366. https://doi.org/10.3790/zfl.30.4.343
von Stosch, Fabrizia "Zur Leistungserbringung der Krankenkassen im „selbstverschuldeten“ Versicherungsfall. Kosten und Nutzen von Verantwortungszuschreibung in der COVID-19-Pandemie. " Zeitschrift für Lebensrecht 30.4, , 343-366. https://doi.org/10.3790/zfl.30.4.343
von Stosch, Fabrizia: Zur Leistungserbringung der Krankenkassen im „selbstverschuldeten“ Versicherungsfall, in: Zeitschrift für Lebensrecht, vol. 30, iss. 4, 343-366, [online] https://doi.org/10.3790/zfl.30.4.343

Format

Zur Leistungserbringung der Krankenkassen im „selbstverschuldeten“ Versicherungsfall

Kosten und Nutzen von Verantwortungszuschreibung in der COVID-19-Pandemie

von Stosch, Fabrizia

Zeitschrift für Lebensrecht, Vol. 30 (2021), Iss. 4 : pp. 343–366

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Fabrizia von Stosch, Rechtsreferendarin in Lübeck.

Abstract

Die COVID-19-Pandemie vergegenwärtigt, wie unterschiedlich Gesundheitsrisiken und die Notwendigkeit der Prävention bewertet werden: In einem von Diversität geprägten Staat variieren die Moralvorstellungen und Gewohnheiten der einzelnen Individuen erheblich. Der verfassungsrechtlich geschützte Sozialstaat lässt es nicht zu, dass aus dem Sittenverständnis Einzelner ein Vorwurf im Rahmen der gesundheitlichen Grundversorgung abgeleitet werden kann. So widerspräche es dem Sozialstaatsprinzip, Leistungen aufgrund etwaiger Moralvorstellungen anderer bei nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbrüchen oder medizinisch indizierten Sterilisationen zu versagen. Gleiches gilt für die Leistungskürzung bei der Krankenbehandlung, wenn Versicherungsnehmer*innen aus der Sicht anderer einen gesundheitsschädlichen Lebensstil pflegen. Maßstab der Vorwerfbarkeit können allein die Grundfesten der Krankenkassen sein: Solidaritätsprinzip in der Gesetzlichen Krankenversicherung und Äquivalenzprinzip in der Privaten Krankenversicherung. Dabei ist nicht nur im Kontext der Pandemie die Grenze zwischen dem „Selbstverschulden“ und der Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos fließend. Wie also bewältigen die Krankenversicherungen den Konflikt zwischen Eigenverantwortung und Versorgungsgarantie?

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Fabrizia von Stosch: Zur Leistungserbringung der Krankenkassen im „selbstverschuldeten“ Versicherungsfall. Kosten und Nutzen von Verantwortungszuschreibung in der COVID-19-Pandemie 343
I. Einleitung 343
II. Grundprinzipien der Krankenkassen 344
1. Prinzipien der PKV 344
2. Prinzipien der GKV 346
III. Begriff des „Selbstverschuldens” 347
1. Selbstverschulden im Recht der PKV 348
2. Selbstverschulden im Recht der GKV 351
3. Zwischenergebnis 343
IV. Leistungen der Krankenkassen bei Selbstverschulden 343
1. Leistungen der GKV 343
a) § 52 Abs. 1 Var. 1 SGB V – vorsätzliches Zuziehen einer Krankheit 343
b) § 52 Abs. 1 Var. 2 SGB V – Zuziehen der Krankheit bei einer Straftat 343
c) § 52 Abs. 2 SGB V – Folgen ästhetischer Eingriffe 343
d) Zwischenergebnis 343
2. Leistungen der PKV im selbstverschuldeten Versicherungsfall 344
a) Selbstverschuldete Krankheit und selbstverschuldeter Unfall 344
b) Zwischenergebnis 344
V. Abschließende Stellungnahme 344
Abstract 344
Schlagworte 344