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Triage in der Pandemie – eine rechtliche Zwischenbilanz

Cite JOURNAL ARTICLE

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Graf von Kielmansegg, S. Triage in der Pandemie – eine rechtliche Zwischenbilanz. . Anmerkungen zum Triagebeschluss des BVerfG vom 16. 12. 2021. Zeitschrift für Lebensrecht, 31(1), 37-58. https://doi.org/10.3790/zfl.31.1.37
Graf von Kielmansegg, Sebastian "Triage in der Pandemie – eine rechtliche Zwischenbilanz. Anmerkungen zum Triagebeschluss des BVerfG vom 16. 12. 2021. " Zeitschrift für Lebensrecht 31.1, , 37-58. https://doi.org/10.3790/zfl.31.1.37
Graf von Kielmansegg, Sebastian: Triage in der Pandemie – eine rechtliche Zwischenbilanz, in: Zeitschrift für Lebensrecht, vol. 31, iss. 1, 37-58, [online] https://doi.org/10.3790/zfl.31.1.37

Format

Triage in der Pandemie – eine rechtliche Zwischenbilanz

Anmerkungen zum Triagebeschluss des BVerfG vom 16. 12. 2021

Graf von Kielmansegg, Sebastian

Zeitschrift für Lebensrecht, Vol. 31 (2022), Iss. 1 : pp. 37–58

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Prof. Dr. jur. Sebastian Graf von Kielmansegg ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Medizinrecht an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel.

Abstract

Von allen Dilemmata, vor die die COVID-19-Pandemie Gesellschaft und Rechtsordnung stellt, ist die Triage das fundamentalste. Mit seinem Beschluss vom 16. 12. 2021 hat nun auch das BVerfG dazu Stellung bezogen. Dabei hat es vier wesentliche Weichenstellungen vorgenommen: Eine Verpflichtung zu einer gesetzlichen Regelung der Triage, wenigstens soweit dies zum Schutz behinderter Personen notwendig ist (Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG); die Verwerfung einer utilitaristischen Lebenszeitmaximierung als Triagekriterium; umgekehrt die Billigung der Erfolgsaussichten als Triagekriterium, sofern sie sich nicht auf ein langfristiges Überleben, sondern auf das unmittelbare Überleben der aktuellen Erkrankung beziehen; und schließlich die Billigung der Einbeziehung von Komorbiditäten in die Bewertung der so verstandenen Erfolgsaussichten. Im Ergebnis sprechen für diese Weichenstellungen gute verfassungsrechtliche Gründe. Die Entscheidung des BVerfG bleibt sie jedoch schuldig. Für seine – keineswegs selbstverständlichen – Postulate zu den Triagekriterien gibt das Gericht keine nennenswerte Begründung, und die von ihm gewählte Herleitung der gesetzgeberischen Schutzpflicht ist dogmatisch wenig überzeugend.

Table of Contents

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Sebastian Graf von Kielmansegg: Triage in der Pandemie – eine rechtliche Zwischenbilanz. Anmerkungen zum Triagebeschluss des BVerfG vom 16.12.2021 37
I. Begriffliche Abgrenzungen 38
II. Die normative Ausgangsposition 40
1. Die strafrechtliche Dimension 40
a) Die ex ante-Triage 40
b) Die ex post-Triage 42
c) Die präventive Triage 43
2. Triagekriterien: Leitlinien und Diskussionsbeiträge 44
a) Stellungnahmen der Fachgesellschaften und des Deutschen Ethikrates 44
b) Weitere Triagekriterien 45
aa) Dringlichkeit v. Erfolgsaussichten 37
bb) Rückzug auf Formalkriterien 37
cc) Erweiterungsversuche: Triagierung nach Alter oder Selbstverschulden? 37
III. Der Triage-Beschluss des BVerfG und die Rolle des Gesetzgebers 37
1. Die Herleitung der gesetzgeberischen Schutzpflicht 37
a) Die dogmatische Herleitung aus Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG 37
b) Fragezeichen 37
aa) Die Nebenrolle von Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG 37
bb) Leerstelle Wesentlichkeitstheorie 37
2. Inhaltliche Vorgaben zur Umsetzung des Gesetzgebungsauftrags 37
IV. Fazit 38
Abstract 38
Schlagworte 38