Triage in der Pandemie – eine rechtliche Zwischenbilanz
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Triage in der Pandemie – eine rechtliche Zwischenbilanz
Anmerkungen zum Triagebeschluss des BVerfG vom 16. 12. 2021
Graf von Kielmansegg, Sebastian
Zeitschrift für Lebensrecht, Vol. 31 (2022), Iss. 1 : pp. 37–58
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Prof. Dr. jur. Sebastian Graf von Kielmansegg ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Medizinrecht an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel.
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Von allen Dilemmata, vor die die COVID-19-Pandemie Gesellschaft und Rechtsordnung stellt, ist die Triage das fundamentalste. Mit seinem Beschluss vom 16. 12. 2021 hat nun auch das BVerfG dazu Stellung bezogen. Dabei hat es vier wesentliche Weichenstellungen vorgenommen: Eine Verpflichtung zu einer gesetzlichen Regelung der Triage, wenigstens soweit dies zum Schutz behinderter Personen notwendig ist (Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG); die Verwerfung einer utilitaristischen Lebenszeitmaximierung als Triagekriterium; umgekehrt die Billigung der Erfolgsaussichten als Triagekriterium, sofern sie sich nicht auf ein langfristiges Überleben, sondern auf das unmittelbare Überleben der aktuellen Erkrankung beziehen; und schließlich die Billigung der Einbeziehung von Komorbiditäten in die Bewertung der so verstandenen Erfolgsaussichten. Im Ergebnis sprechen für diese Weichenstellungen gute verfassungsrechtliche Gründe. Die Entscheidung des BVerfG bleibt sie jedoch schuldig. Für seine – keineswegs selbstverständlichen – Postulate zu den Triagekriterien gibt das Gericht keine nennenswerte Begründung, und die von ihm gewählte Herleitung der gesetzgeberischen Schutzpflicht ist dogmatisch wenig überzeugend.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
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Sebastian Graf von Kielmansegg: Triage in der Pandemie – eine rechtliche Zwischenbilanz. Anmerkungen zum Triagebeschluss des BVerfG vom 16.12.2021 | 37 | ||
I. Begriffliche Abgrenzungen | 38 | ||
II. Die normative Ausgangsposition | 40 | ||
1. Die strafrechtliche Dimension | 40 | ||
a) Die ex ante-Triage | 40 | ||
b) Die ex post-Triage | 42 | ||
c) Die präventive Triage | 43 | ||
2. Triagekriterien: Leitlinien und Diskussionsbeiträge | 44 | ||
a) Stellungnahmen der Fachgesellschaften und des Deutschen Ethikrates | 44 | ||
b) Weitere Triagekriterien | 45 | ||
aa) Dringlichkeit v. Erfolgsaussichten | 37 | ||
bb) Rückzug auf Formalkriterien | 37 | ||
cc) Erweiterungsversuche: Triagierung nach Alter oder Selbstverschulden? | 37 | ||
III. Der Triage-Beschluss des BVerfG und die Rolle des Gesetzgebers | 37 | ||
1. Die Herleitung der gesetzgeberischen Schutzpflicht | 37 | ||
a) Die dogmatische Herleitung aus Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG | 37 | ||
b) Fragezeichen | 37 | ||
aa) Die Nebenrolle von Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG | 37 | ||
bb) Leerstelle Wesentlichkeitstheorie | 37 | ||
2. Inhaltliche Vorgaben zur Umsetzung des Gesetzgebungsauftrags | 37 | ||
IV. Fazit | 38 | ||
Abstract | 38 | ||
Schlagworte | 38 |