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Rationale Rechtsfindung im Sozialrecht: Die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Anforderungen an die Bestimmung des Existenzminimums im Lichte neuerer sozialgerichtlicher Rechtsprechung

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Nolte, J. Rationale Rechtsfindung im Sozialrecht: Die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Anforderungen an die Bestimmung des Existenzminimums im Lichte neuerer sozialgerichtlicher Rechtsprechung. Der Staat, 52(2), 245-265. https://doi.org/10.3790/staa.52.2.245
Nolte, Jakob "Rationale Rechtsfindung im Sozialrecht: Die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Anforderungen an die Bestimmung des Existenzminimums im Lichte neuerer sozialgerichtlicher Rechtsprechung" Der Staat 52.2, , 245-265. https://doi.org/10.3790/staa.52.2.245
Nolte, Jakob: Rationale Rechtsfindung im Sozialrecht: Die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Anforderungen an die Bestimmung des Existenzminimums im Lichte neuerer sozialgerichtlicher Rechtsprechung, in: Der Staat, vol. 52, iss. 2, 245-265, [online] https://doi.org/10.3790/staa.52.2.245

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Rationale Rechtsfindung im Sozialrecht: Die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Anforderungen an die Bestimmung des Existenzminimums im Lichte neuerer sozialgerichtlicher Rechtsprechung

Nolte, Jakob

Der Staat, Vol. 52 (2013), Iss. 2 : pp. 245–265

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Dr. Jakob Julius Nolte, Humboldt-Universität zu Berlin, Unter den Linden 6, 10099 Berlin.

Cited By

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Abstract

Inhalt dieses Beitrages ist eine Analyse der Auswirkungen des so genannten Hartz-IV-Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 auf die sozialgerichtliche Rechtsprechung. Bei der Betrachtung sozialgerichtlicher Entscheidungen, die sich in sehr unterschiedlicher Weise auf dieses Urteil beziehen, lassen sich verschiedene Schwierigkeiten im Umgang mit diesem erkennen. Die Schwierigkeiten ergeben sich insbesondere aus der Substitution der Ergebniskontrolle durch eine ausgeprägte Kontrolle des so genannten inneren Normsetzungsverfahrens. Der Beitrag stellt Sozialgerichtsrechtsprechung dar, die im Kielwasser der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts teils folgerichtig, teils übereifrig, teils instrumentalisierend, einerseits auf die Präzisierung juristischer Maßstäbe verzichtet, andererseits bei den dem Normgeber eingeräumten Spielräumen nur die eigene Entscheidungsrationalität akzeptiert. Abschließend werden Vorschläge gemacht, wie diese Fehlentwicklung durch eine Präzisierung der Rechtsprechung zum Grundrecht auf Gewährleistung eines wirtschaftlichen Existenzminimums aufzuhalten ist.