BVerfG: Unzulässige Verfassungsbeschwerde. Keine Anerkennung der Vaterschaft eines deutschen Samenspenders für seine in Kalifornien kryokonservierten Embryonen – Die Begründung der Verfassungsbeschwerde genügt nicht den sich aus § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 B
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BVerfG: Unzulässige Verfassungsbeschwerde. Keine Anerkennung der Vaterschaft eines deutschen Samenspenders für seine in Kalifornien kryokonservierten Embryonen – Die Begründung der Verfassungsbeschwerde genügt nicht den sich aus § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 B
GG Art. 6 Abs. 1, 2
Zeitschrift für Lebensrecht, Vol. 26 (2017), Iss. 4 : pp. 155–156
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BVerfG: Unzulässige Verfassungsbeschwerde. Keine Anerkennung der Vaterschaft eines deutschen Samenspenders für seine in Kalifornien kryokonservierten Embryonen – Die Begründung der Verfassungsbeschwerde genügt nicht den sich aus § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG ergebenden Substantiierungsanforderungen (GG Art. 6 Abs. 1, 2) | 155 | ||
Zum Sachverhalt | 155 | ||
Aus den Gründen | 155 |