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Der Status von Drittstaatsangehörigen im Migrationsrecht der EU – eine kritische Analyse

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Groß, T., Tryjanowski, A. Der Status von Drittstaatsangehörigen im Migrationsrecht der EU – eine kritische Analyse. Der Staat, 48(2), 259-277. https://doi.org/10.3790/staa.48.2.259
Groß, Thomas and Tryjanowski, Alexandra "Der Status von Drittstaatsangehörigen im Migrationsrecht der EU – eine kritische Analyse" Der Staat 48.2, , 259-277. https://doi.org/10.3790/staa.48.2.259
Groß, Thomas/Tryjanowski, Alexandra: Der Status von Drittstaatsangehörigen im Migrationsrecht der EU – eine kritische Analyse, in: Der Staat, vol. 48, iss. 2, 259-277, [online] https://doi.org/10.3790/staa.48.2.259

Format

Der Status von Drittstaatsangehörigen im Migrationsrecht der EU – eine kritische Analyse

Groß, Thomas | Tryjanowski, Alexandra

Der Staat, Vol. 48 (2009), Iss. 2 : pp. 259–277

1 Citations (CrossRef)

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1Prof. Dr. Thomas Groß, Justus-Liebig-Universität Gießen, Fachbereich Rechtswissenschaft, Licher Straße 64, 35394 Gießen.

2Alexandra Tryjanowski, Justus-Liebig-Universität Gießen, Fachbereich Rechtswissenschaft, Licher Straße 64, 35394 Gießen.

Cited By

  1. Was ist ein Migrationsregime? What Is a Migration Regime?

    Das rechtliche Migrationsregime der Aufenthaltszwecke

    Groß, Thomas

    2018

    https://doi.org/10.1007/978-3-658-20532-4_10 [Citations: 1]

Abstract

Das europäische Migrationsrecht hat in den letzten zehn Jahren große Fortschritte gemacht, jedoch konnte die in den politischen Programmen angestrebte gemeinschaftliche Regelung aller wesentlichen Felder bisher mangels eines Konsenses im Bereich der Arbeitsmigration nicht umgesetzt werden. Außerdem mussten in den bereits verabschiedeten Richtlinien und Verordnungen viele Abweichungsmöglichkeiten für die nationale Gesetzgebung eingefügt werden, um sie verabschieden zu können. Damit ist bisher nur eine partielle Mindestharmonisierung erfolgt, die einer vollständigen Umsetzung der internen Freizügigkeit auch für Drittstaatsangehörige entgegensteht. Inhaltlich liegt der Schwerpunkt seit Längerem auf der Abwehr irregulärer Migration. Menschenrechtliche Aspekte von Migration haben aus europäischer Perspektive derzeit nur einen nachrangigen Stellenwert.