Hinterbliebenengeld für ein erst Nach der Tötung des Vaters geborenes Kind
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Hinterbliebenengeld für ein erst Nach der Tötung des Vaters geborenes Kind
Besprechung des Urteils des OLG München vom 5. August 2021 – 24 U 5354/20
Zeitschrift für Lebensrecht, Vol. 31 (2022), Iss. 3 : pp. 307–320
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Sigrid Lorz, Dr. iur., Professorin an der Universität Greifswald, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Medizinrecht, Deutsches und Internationales Zivilprozessrecht.
Abstract
Ist eine Person durch ein haftungsrelevantes Verhalten ums Leben gekommen, so gewährt § 844 Abs. 3 BGB ihren Hinterbliebenen für das dadurch zugefügte seelische Leid einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung in Geld. Der Kreis der Anspruchsberechtigten ist dabei auf diejenigen Hinterbliebenen beschränkt, die zur Zeit der Verletzung zu dem Getöteten in einem besonderen persönlichen Näheverhältnis gestanden haben. Das OLG München hat in seiner Entscheidung vom August 2021 einem erst nach der Tötung seines Vaters geborenen Kind einen Anspruch auf Hinterbliebenengeld versagt. Ein Nasciturus sei noch nicht rechtsfähig und habe zu seinem Vater noch keine tatsächlich gelebte soziale Beziehung aufgebaut. Die Urteilsbesprechung beleuchtet die gerichtlichen Argumentationslinien und nimmt die Regelung zum Hinterbliebenengeld einschließlich ihrer Stellung im haftungsrechtlichen Regelungsgefüge genauer in den Blick. Die Entscheidung des Gerichts verdient im Ergebnis uneingeschränkte Zustimmung: De lege lata steht dem im Zeitpunkt der Verletzung seines Vaters noch nicht geborenen Kind kein Anspruch auf Hinterbliebenengeld zu.
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Section Title | Page | Action | Price |
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Sigrid Lorz: Hinterbliebenengeld für ein erst nach der Tötung des Vaters geborenes Kind. Besprechung des Urteils des OLG München vom 5. August 2021 – 24 U 5354/20 | 307 | ||
Besprechung des Urteils des OLG München vom 5. August 2021 – 24 U 5354/20 | 307 | ||
I. Problemaufriss | 307 | ||
II. Rechtsfähigkeit des Anspruchstellers als tatbestandsimmanente Voraussetzung | 309 | ||
III. Besonderes persönliches Näheverhältnis des Nasciturus zu seinem Vater | 310 | ||
1. Vermutung eines besonderen persönlichen Näheverhältnisses | 311 | ||
2. Tatsächlich gelebte soziale Beziehung | 312 | ||
3. Verhindern einer künftigen sozialen Beziehung | 314 | ||
IV. Systematische Einordnung im haftungsrechtlichen Regelungsgefüge | 315 | ||
1. § 844 Abs. 3 BGB als doppelte Ausnahmeregelung | 315 | ||
2. Vergleich zum Anspruch auf Ersatz für den entzogenen Unterhalt | 307 | ||
V. Gedanken de lege ferenda | 307 | ||
Abstract | 307 | ||
Damages for loss and suffering for a child born only after his fathers death. | 307 | ||
Discussion of the judgement of the Munich Higher Regional Court of 5 August 2021 – 24 U 5354/20 | 307 | ||
Schlagworte | 307 |