Grundzüge einer Grundrechtsdogmatik. Zugleich Erwiderung auf Robert Alexy, “Jörn Ipsens Konstruktion der Grundrechte“
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Grundzüge einer Grundrechtsdogmatik. Zugleich Erwiderung auf Robert Alexy, “Jörn Ipsens Konstruktion der Grundrechte“
Der Staat, Vol. 52 (2013), Iss. 2 : pp. 266–293
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Professor Dr. Jörn Ipsen, Institut für Kommunalrecht und Verwaltungswissenschaft der Universität Osnabrück, Martinistraße 12, 49078 Osnabrück.
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RIGHTS AS TRUMPS AND BALANCING: RECONCILING THE RRECONCILABLE?
Costa Neto, João
Revista Direito GV, Vol. 11 (2015), Iss. 1 P.159
https://doi.org/10.1590/1808-2432201508 [Citations: 1]
Abstract
Zu dem ehernen Bestand der Grundrechtsdogmatik gehört der Dreiklang von Schutzbereich, Eingriff und Rechtfertigung. Im folgenden Beitrag wird der Nachweis versucht, dass diese begriffliche Trias den unterschiedlichen Einwirkungen auf grundrechtlich geschützte Rechtsgüter nicht adäquat ist. Stattdessen wird die Unterscheidung in eine Tatbestands-, eine Einwirkungs- und eine Rechtfertigungsebene vorgeschlagen. Der veränderten Begrifflichkeit liegt die Erkenntnis zugrunde, dass den Freiheitsrechten segmentierte Rechtsgüter vorausliegen, die sich zu einer natürlichen