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Grundzüge einer Grundrechtsdogmatik. Zugleich Erwiderung auf Robert Alexy, “Jörn Ipsens Konstruktion der Grundrechte“

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Ipsen, J. Grundzüge einer Grundrechtsdogmatik. Zugleich Erwiderung auf Robert Alexy, “Jörn Ipsens Konstruktion der Grundrechte“. Der Staat, 52(2), 266-293. https://doi.org/10.3790/staa.52.2.266
Ipsen, Jörn "Grundzüge einer Grundrechtsdogmatik. Zugleich Erwiderung auf Robert Alexy, “Jörn Ipsens Konstruktion der Grundrechte“" Der Staat 52.2, , 266-293. https://doi.org/10.3790/staa.52.2.266
Ipsen, Jörn: Grundzüge einer Grundrechtsdogmatik. Zugleich Erwiderung auf Robert Alexy, “Jörn Ipsens Konstruktion der Grundrechte“, in: Der Staat, vol. 52, iss. 2, 266-293, [online] https://doi.org/10.3790/staa.52.2.266

Format

Grundzüge einer Grundrechtsdogmatik. Zugleich Erwiderung auf Robert Alexy, “Jörn Ipsens Konstruktion der Grundrechte“

Ipsen, Jörn

Der Staat, Vol. 52 (2013), Iss. 2 : pp. 266–293

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Professor Dr. Jörn Ipsen, Institut für Kommunalrecht und Verwaltungswissenschaft der Universität Osnabrück, Martinistraße 12, 49078 Osnabrück.

Cited By

  1. RIGHTS AS TRUMPS AND BALANCING: RECONCILING THE RRECONCILABLE?

    Costa Neto, João

    Revista Direito GV, Vol. 11 (2015), Iss. 1 P.159

    https://doi.org/10.1590/1808-2432201508 [Citations: 1]

Abstract

Zu dem ehernen Bestand der Grundrechtsdogmatik gehört der Dreiklang von Schutzbereich, Eingriff und Rechtfertigung. Im folgenden Beitrag wird der Nachweis versucht, dass diese begriffliche Trias den unterschiedlichen Einwirkungen auf grundrechtlich geschützte Rechtsgüter nicht adäquat ist. Stattdessen wird die Unterscheidung in eine Tatbestands-, eine Einwirkungs- und eine Rechtfertigungsebene vorgeschlagen. Der veränderten Begrifflichkeit liegt die Erkenntnis zugrunde, dass den Freiheitsrechten segmentierte Rechtsgüter vorausliegen, die sich zu einer natürlichen Freiheit zusammenfügen. Diese Freiheit wird durch die Grundrechte gewährleistet. Demgegenüber stehen grundrechtsdogmatische Begriffe noch immer unter dem Einfluss der konstitutionellen Staatsrechtslehre, nach der Grundrechte gewährt worden sind. Der Beitrag enthält außer dem Versuch einer grundrechtsdogmatischen Neubesinnung eine Entgegnung auf Robert Alexys Beitrag “Jörn Ipsens Konstruktion der Grundrechte“ (Der Staat 52 [2013], S. 87).