Die Weimarer Verfassung zwischen Überforderung und Herausforderung
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Die Weimarer Verfassung zwischen Überforderung und Herausforderung
Der Staat, Vol. 55 (2016), Iss. 3 : pp. 291–318
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Prof. Dr. Christoph Gusy, Universität Bielefeld, Fakultät für Rechtswissenschaften, Postfach 10 01 31, 33501 Bielefeld
Cited By
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How to handle economic power? Law-making and the Reich economic council in Weimar Germany
Hederer, Franz
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Transparenz durch Ausschüsse?
8. Quellen-und Literaturverzeichnis
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Der Weimarer Reichstag
Quellen und Literatur
2020
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Abstract
Die Weimarer Republik wird in der neueren Geschichtswissenschaft als “überforderte Republik“ charakterisiert. Dem entsprechen zahlreiche Überforderungsdiagnosen hinsichtlich ihrer Verfassung sowohl vor 1933 als auch nach 1945. Solchen Diagnosen soll hier unter zwei Aspekten nachgegangen werden: War die Weimarer Verfassung selbst Teil der Überforderung, wurde als die Republik durch ihre eigene Verfassung überfordert? Oder war umgekehrt die Überforderung der Republik eine Ursache für eine mögliche Überforderung ihrer Verfassung, wurde also die Verfassung durch den von ihr verfassten Staat überfordert? Die etablierte Weimardiskussion ist vielfach von dem ersten Befund ausgegangen. Daher suchte sie nach Mängeln der Verfassung als (Teil der) Ursachen für den Untergang der Republik. Aus vergleichender Sicht erscheint diese Perspektive eher introvertiert: Sie berücksichtigt allein deutsche Gegebenheiten, Befindlichkeiten und Erklärungsbedürfnisse. Insbesondere blendet sie zeitgleiche Entwicklungen in zahlreichen anderen europäischen Staaten aus. Diese zeigen: Die Entwicklungen verliefen vielfach parallel, Ursachen- und Verlaufsdiagnosen weisen vielfältige Übereinstimmungen auf. Dieser Befund relativiert zugleich die möglichen Einflüsse nationaler Verfassungen auf die jeweilige staatliche Entwicklung. Gewiss war die Weimarer Verfassung nicht frei von Mängeln: Doch waren ihre Möglichkeiten, die demokratische Republik zu stabilisieren, begrenzt. Das gilt nicht nur für die Vergangenheit, sondern auch für die Gegenwart; nicht nur für die Verfassung der ersten deutschen Republik, sondern auch für das Grundgesetz. Auch dieses steht gegenwärtig neuen und bislang unbekannten Herausforderungen gegenüber. Doch können sie nicht einfach mit denjenigen der Vergangenheit parallelisiert werden. Und auch deren Lösungen können nicht durch Übertragung von Rezepten aus früheren Zeiten erlangt werden. Auch Berlin ist nicht Weimar!