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Siegel, T. Neue Querschnittsaufgaben und Gewaltenteilung. Zur Vereinbarkeit der neuen IT-Strukturen und damit verbundener Beschaffungen mit der vertikalen und der horizontalen Gewaltenteilung. Der Staat, 49(2), 299-322. https://doi.org/10.3790/staa.49.2.299
Siegel, Thorsten "Neue Querschnittsaufgaben und Gewaltenteilung. Zur Vereinbarkeit der neuen IT-Strukturen und damit verbundener Beschaffungen mit der vertikalen und der horizontalen Gewaltenteilung" Der Staat 49.2, , 299-322. https://doi.org/10.3790/staa.49.2.299
Siegel, Thorsten: Neue Querschnittsaufgaben und Gewaltenteilung. Zur Vereinbarkeit der neuen IT-Strukturen und damit verbundener Beschaffungen mit der vertikalen und der horizontalen Gewaltenteilung, in: Der Staat, vol. 49, iss. 2, 299-322, [online] https://doi.org/10.3790/staa.49.2.299

Format

Neue Querschnittsaufgaben und Gewaltenteilung. Zur Vereinbarkeit der neuen IT-Strukturen und damit verbundener Beschaffungen mit der vertikalen und der horizontalen Gewaltenteilung

Siegel, Thorsten

Der Staat, Vol. 49 (2010), Iss. 2 : pp. 299–322

1 Citations (CrossRef)

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1Dr. Thorsten Siegel, Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung, Freiherr-vom-Stein-Straße 2, 67346 Speyer.

Cited By

  1. The Implementation of the EU Services Directive

    The Implementation of the Services Directive in Germany

    Mirschberger, Michael

    2012

    https://doi.org/10.1007/978-90-6704-840-8_11 [Citations: 1]

Abstract

Am 1. August 2009 ist mit der Regelung des Art. 91c GG die erste Stufe der neuen Strukturen im Bereich der Informationstechnologie in Kraft getreten, am 18. August 2009 das zugehörige IT-Netz-Gesetz als zweite Stufe. Als dritte Stufe hat schließlich am 1. April 2010 der zugehörige IT-Staatsvertrag Wirksamkeit erlangt. Da es sich bei der Informationstechnologie um eine bereichsübergreifende Querschnittsaufgabe handelt, besteht im Ausgangspunkt ein Spannungsverhältnis zum Prinzip der Gewaltenteilung. Nach einem einleitenden Überblick über die neuen IT-Strukturen wird in dem Beitrag untersucht, inwieweit die neuen IT-Strukturen und damit verbundene Beschaffungen mit der vertikalen Gewaltenteilung zwischen dem Bund und den Ländern und der horizontalen Gewaltenteilung innerhalb des Bundes vereinbar sind. Nach einem Abschnitt über die Auswirkungen im horizontalen Verhältnis zwischen den Bundesländern erfolgt abschließend ein ausblickendes Fazit.