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Das allgemeine Rückwirkungsverbot – Ablösung vom Vertrauensschutz

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Grosche, N. Das allgemeine Rückwirkungsverbot – Ablösung vom Vertrauensschutz. Der Staat, 54(3), 309-347. https://doi.org/10.3790/staa.54.3.309
Grosche, Nils "Das allgemeine Rückwirkungsverbot – Ablösung vom Vertrauensschutz" Der Staat 54.3, , 309-347. https://doi.org/10.3790/staa.54.3.309
Grosche, Nils: Das allgemeine Rückwirkungsverbot – Ablösung vom Vertrauensschutz, in: Der Staat, vol. 54, iss. 3, 309-347, [online] https://doi.org/10.3790/staa.54.3.309

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Das allgemeine Rückwirkungsverbot – Ablösung vom Vertrauensschutz

Grosche, Nils

Der Staat, Vol. 54 (2015), Iss. 3 : pp. 309–347

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Akad. Rat a. Z. Dr. Nils Grosche, Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, Lehrstuhl Prof. Dr. Matthias Cornils, 55099 Mainz

Abstract

Das allgemeine Rückwirkungsverbot wird in der Rechtsprechung des BVerfG regelmäßig mit dem rechtstaatlichen Gebot zum Schutz des Vertrauens in die Stabilität des Rechts verknüpft. Vor dem Hintergrund dieses Ableitungszusammenhangs sind die Diskussionen über die Unzulässigkeit rückwirkender Gesetze darauf konzentriert, welche Erwartungen in die Stabilität rechtlicher Verhältnisse aus welchen Gründen geschützt sein sollen und welches relative Gewicht ihnen im Verhältnis zu einem ändernden Regelungsanliegen des Gesetzgebers zukommt. Die Beeinträchtigung von Erwartungen oder Dispositionen leitet sich jedoch nicht daraus ab, dass ein Gesetz in die Vergangenheit ausgreift, sodass die inhaltliche Verknüpfung von Vertrauensschutz und allgemeinem Rückwirkungsverbot nicht ohne weiteres gelingt. Klammert man den Vertrauensschutzgesichtspunkt aus, zeigt sich, dass auch ein anderer verfassungsrechtlicher Zusammenhang ein allgemeines Rückwirkungsverbot zur Folge hat: die Kombination aus Vorbehalt des Gesetzes und allgemeinem Gleichheitssatz.