K(l)eine Opposition ohne Rechte? Parlamentarische Minderheitenrechte im Schatten der Fünfprozenthürde
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K(l)eine Opposition ohne Rechte? Parlamentarische Minderheitenrechte im Schatten der Fünfprozenthürde
Beckermann, Benedikt | Weidemann, Daniel
Der Staat, Vol. 53 (2014), Iss. 2 : pp. 313–329
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Benedikt Beckermann, Westfälische Wilhelms-Universität Münster, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insb. Verwaltungswissenschaften, Kultur- und Religionsverfassungsrecht, Wilmergasse 28, 48143 Münster
Daniel Weidemann, Westfälische Wilhelms-Universität Münster, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insb. Verwaltungswissenschaften, Kultur- und Religionsverfassungsrecht, Wilmergasse 28, 48143 Münster
Cited By
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On the Constitutionality of aHauptausschuss(Main Committee) in the GermanBundestag
Thielbörger, Pierre
Ackermann, Tobias
German Law Journal, Vol. 16 (2015), Iss. 1 P.1
https://doi.org/10.1017/S2071832200019404 [Citations: 0]
Abstract
Seit der Bundestagswahl des vergangenen Jahres stellt sich die Frage nach der Ausübung oppositioneller Minderheitenrechte als eine der drängendsten des parlamentarischen Betriebes dar. Eine vermeintliche Lösung wurde mit § 126a GOBT gefunden. Jedoch legt sich diese Regelung nicht nur selbst einen ausschließlich vorübergehenden Charakter bei, sondern offenbart sich zudem als eine ganz augenfällig einzelfallbezogene Regelung. Vorzugswürdig ist demgegenüber eine grundlegende Neubetrachtung parlamentarischer Quoren. Insbesondere gilt es dabei zu berücksichtigen, dass sich die Fünfprozenthürde des § 6 Abs. 3 BWahlG auf fixe Quoren in einer Weise auswirkt, die nicht nur historisch nicht intendiert war, sondern zudem ihren funktionalen Auftrag überdehnt. Konsequenterweise wären statt fixer deshalb relative Quoren angezeigt.