Datenpaternalismus. Staatliche Interventionen im Online-Datenverkehr zwischen Privaten, dargestellt am Beispiel der Datenschutz-Grundverordnung
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Datenpaternalismus. Staatliche Interventionen im Online-Datenverkehr zwischen Privaten, dargestellt am Beispiel der Datenschutz-Grundverordnung
Der Staat, Vol. 55 (2016), Iss. 3 : pp. 319–351
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Dr. Christoph Krönke, Ludwig-Maximilians-Universität München, Juristische Fakultät, Lehrstuhl Prof. Dr. jur. Martin Burgi, Professor-Huber-Platz 2, 80539 München
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Selbstbestimmung, Privatheit und Datenschutz
Zum Datenschutz gestupst? Gestaltungsorientierte Entwicklung von Privacy Nudges vor dem Hintergrund ethischer und rechtlicher Leitlinien
Schöbel, Sofia Marlena | Schomberg, Sabrina | Barev, Torben Jan | Grote, Thomas | Janson, Andreas | Hornung, Gerrit | Leimeister, Jan Marco2022
https://doi.org/10.1007/978-3-658-33306-5_18 [Citations: 0] -
Staat und Staatlichkeit im digitalen Zeitalter
2023
https://doi.org/10.14361/9783839470657 [Citations: 0] -
Die Zukunft der Datenökonomie
Autonomie oder Heteronomie – Welchen Weg geht das Datenschuldrecht?
Sattler, Andreas
2019
https://doi.org/10.1007/978-3-658-27511-2_10 [Citations: 0]
Abstract
Paternalismus hat in der digitalen Wirtschaft Konjunktur. Im Umgang mit ihren Daten scheinen die Bürger dringend vor sich selbst geschützt werden zu müssen, damit sie ihre informationsbezogene Privatheit nicht freizügig an Internetunternehmen preisgeben. “Vater Staat“ wird deswegen zunehmend auf den Plan gerufen, um das riskante Spiel der Bürger mit ihren eigenen Daten – etwa in sozialen Netzwerken oder im Rahmen sonstiger Geschäfte im Internet – zu überwachen und Gefahren zu verhüten. Das Datenschutzrecht lässt sich vor diesem Hintergrund als ein Ensemble von “Datenpaternalismen“ rekonstruieren: Von herkömmlichen Ge- und Verboten bis hin zu verhaltensökonomisch informierten Vorgaben und “Nudges“ enthalten die datenschutzrechtlichen Regelungen zumal mit Blick auf den privatwirtschaftlichen Bereich ein vielfältiges Spektrum paternalistischer Elemente. Am Beispiel der Datenschutz-Grundverordnung versucht der Beitrag nachzuzeichnen, ob sich in den datenschutzrechtlichen Umsorgungen des Unionsgesetzgebers noch das Bild eines hinreichend eigenverantwortlichen Bürgers spiegelt. Dabei werden die konzeptionellen Grundlagen des europäischen Datenschutzrechts auf eine harte Probe gestellt.