Menu Expand

Cite JOURNAL ARTICLE

Style

Yang, T. Eine starke oder eine schwache Konzeption der Rechtsstaatlichkeit? – Auch zur Problematik der Universalität der Rechtsstaatlichkeit. Der Staat, 54(3), 375-407. https://doi.org/10.3790/staa.54.3.375
Yang, Teng-Chieh "Eine starke oder eine schwache Konzeption der Rechtsstaatlichkeit? – Auch zur Problematik der Universalität der Rechtsstaatlichkeit" Der Staat 54.3, , 375-407. https://doi.org/10.3790/staa.54.3.375
Yang, Teng-Chieh: Eine starke oder eine schwache Konzeption der Rechtsstaatlichkeit? – Auch zur Problematik der Universalität der Rechtsstaatlichkeit, in: Der Staat, vol. 54, iss. 3, 375-407, [online] https://doi.org/10.3790/staa.54.3.375

Format

Eine starke oder eine schwache Konzeption der Rechtsstaatlichkeit? – Auch zur Problematik der Universalität der Rechtsstaatlichkeit

Yang, Teng-Chieh

Der Staat, Vol. 54 (2015), Iss. 3 : pp. 375–407

Additional Information

Article Details

Pricing

Author Details

Dr. Teng-Chieh Yang, Humboldt-Universität zu Berlin, Juristische Fakultät, Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Finanzrecht, Unter den Linden 6, 10099 Berlin

Abstract

Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage nach einem im globalen Rechtsdiskurs angemessenen Rechtsstaatsverständnis, das für verschiedene Länder, besonders auch für nichtwestliche Länder, wie etwa China, anschlussfähig oder sogar erwünscht sein kann. In diesem Diskurs plädieren viele für eine schwache Rechtsstaatskonzeption (a thin conception), die im Gegensatz zu einer anspruchsvolleren starken Konzeption (a thick conception) den Rechtsstaat formal oder primär formal versteht. Damit soll die aus der globalen Vielfalt resultierende Herausforderung für die Universalität des Rechtsstaatsprinzips besser bewältigt und begriffliche Klarheit geschaffen werden. Der Beitrag will diese Auffassung sowohl aus der Perspektive der Begriffsklarheit als auch aus jener der Universalität entkräften und eine starke Rechtsstaatskonzeption im Sinne einer Verbindung von formalen und materiellen Elementen verteidigen. Er geht aber von einem neuen Universalitätsverständnis aus, nämlich von der Abhängigkeit der normativen Geltung des Rechtsstaatsprinzips von gesellschaftlichen Bedingungen und von der Pluralität von Universalismen. Unter diesem Verständnis ist es nicht nötig, ja nicht wünschenswert, sich in allen globalen Kontexten auf eine schwache Konzeption als Mindeststandard oder Minimalkonsens zurückzuziehen. Vielmehr sollten verschiedene Länder, wie Deutschland, die USA und China, ihre eigenen universalistischen starken Konzeptionen entwickeln und vertreten können.