Die Legitimation der Justiz zur Völkerrechtsfortbildung
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Die Legitimation der Justiz zur Völkerrechtsfortbildung
Der Staat, Vol. 47 (2008), Iss. 3 : pp. 381–409
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1Dr. Klaus Ferdinand Gärditz, Universität Bayreuth, Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Europarecht – Prof. Kahl, Universitätsstraße 30 (B9), 95447 Bayreuth.
Cited By
-
Bonner Enzyklopädie der Globalität
Verfassung
Gärditz, Klaus Ferdinand
2017
https://doi.org/10.1007/978-3-658-13819-6_105 [Citations: 0] -
The Bonn Handbook of Globality
Constitution
Gärditz, Klaus F.
2019
https://doi.org/10.1007/978-3-319-90382-8_22 [Citations: 0]
Abstract
Staatliche Gerichte sind zu entscheidenden Akteuren der Völkerrechtsfortbildung aufgestiegen. Als relevante Staatenpraxis können Gerichtsentscheidungen zur Konkretisierung von Völkergewohnheitsrecht oder von Völkervertragsrecht beitragen. Staatliche Gerichte werden hierzu im Zuge einer Individualisierung völkerrechtlicher Regelungsgegenstände nicht selten gezielt als Promotor völkerrechtspolitischer Konzepte von privaten Akteuren in Anspruch genommen. Die Frage nach den aus der Sicht des staatlichen Verfassungsrechts hieran zu stellenden Legitimationsanforderungen ist hierbei bislang weitgehend ausgeblendet geblieben. Zwar ist den Gerichten allgemein eine abgeleitete Kompetenz zur ergänzenden Rechtserzeugung zuzubilligen. Jedoch muss im Bereich richterlicher Völkerrechtsfortbildung potentiell entstehenden völkerrechtlichen Bindungen der Bundesrepublik angemessen Rechnung getragen werden, da solche Bindungen vom parlamentarischen Gesetzgeber grundsätzlich nicht mehr revidiert werden können. Erforderlich ist daher eine außenpolitische Rücksichtnahme staatlicher Gerichte bei der selbstständigen Auslegung und Anwendung von Völkerrecht. Zudem ist eine politische Rückanbindung der Entscheidungsfindung durch Stellungnahmerechte der Bundesregierung in gerichtlichen Verfahren sicherzustellen.