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Höher oder schwerer? – Ist die Vorrangrelation zwischen Völkervertragsrecht und Bundesrecht eine Frage der Abwägung? Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Treaty-Override

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Heinke, M. Höher oder schwerer? – Ist die Vorrangrelation zwischen Völkervertragsrecht und Bundesrecht eine Frage der Abwägung? Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Treaty-Override. Der Staat, 55(3), 393-413. https://doi.org/10.3790/staa.55.3.393
Heinke, Michael "Höher oder schwerer? – Ist die Vorrangrelation zwischen Völkervertragsrecht und Bundesrecht eine Frage der Abwägung? Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Treaty-Override" Der Staat 55.3, , 393-413. https://doi.org/10.3790/staa.55.3.393
Heinke, Michael: Höher oder schwerer? – Ist die Vorrangrelation zwischen Völkervertragsrecht und Bundesrecht eine Frage der Abwägung? Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Treaty-Override, in: Der Staat, vol. 55, iss. 3, 393-413, [online] https://doi.org/10.3790/staa.55.3.393

Format

Höher oder schwerer? – Ist die Vorrangrelation zwischen Völkervertragsrecht und Bundesrecht eine Frage der Abwägung? Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Treaty-Override

Heinke, Michael

Der Staat, Vol. 55 (2016), Iss. 3 : pp. 393–413

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Michael Heinke, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Fachbereich Rechtswissenschaft, Institut für Rechtsphilosophie und Allgemeine Staatslehre, Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie (Prof. Dr. Andreas Funke), Schillerstraße

Abstract

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Bundesgesetze auch gegen Völkervertragsrecht, das durch Zustimmungsgesetz in nationales Recht umgesetzt wurde, verstoßen können. Denn Zustimmungsgesetze stünden mit Bundesgesetzen auf derselben Rangstufe und könne daher durch ein nachfolgendes Bundesgesetz überspielt werden. Die Richterin des Bundesverfassungsgerichts König wendet sich in ihrem Sondervotum gegen diese Entscheidung und betont die wachsende Bedeutung internationaler Rechtssetzung. Zudem könne das Vorrangverhältnis zwischen Völkervertragsrecht und einfachen Bundesrecht nicht abstrakt-generell, sondern müsse im Sinne der Prinzipientheorie des Rechts jeweils individuell durch eine differenzierte Abwägung ermittelt werden. Der Beitrag zeichnet die Argumentationslinien des Bundesverfassungsgerichts und der abweichenden Meinung von König nach und untersucht inwieweit die durch Robert Alexy geprägte Prinzipientheorie des Rechts und die aus ihr entwickelte Abwägungstheorie bei beiden Lösungsansätzen zum Tragen gelangt.