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Georg Jellinek als Sozialtheoretiker und Kommunitarist

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Brugger, W. Georg Jellinek als Sozialtheoretiker und Kommunitarist. Der Staat, 49(3), 405-434. https://doi.org/10.3790/staa.49.3.405
Brugger, Winfried "Georg Jellinek als Sozialtheoretiker und Kommunitarist" Der Staat 49.3, , 405-434. https://doi.org/10.3790/staa.49.3.405
Brugger, Winfried: Georg Jellinek als Sozialtheoretiker und Kommunitarist, in: Der Staat, vol. 49, iss. 3, 405-434, [online] https://doi.org/10.3790/staa.49.3.405

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Georg Jellinek als Sozialtheoretiker und Kommunitarist

Brugger, Winfried

Der Staat, Vol. 49 (2010), Iss. 3 : pp. 405–434

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1Professor Dr. Winfried Brugger, Universität Heidelberg, Juristisches Seminar, Friedrich-Ebert-Anlage 6–10, 69117 Heidelberg.

Abstract

Georg Jellineks Schriften, obwohl stark vom individualrechtlichem Geist der Menschenrechte allgemein und der Religionsfreiheit speziell inspiriert, vermitteln dennoch oft einen Hauch von Etatismus. Das wird insbesondere in allen auf “Staat“ bezogenen Aussagen deutlich, etwa in Formulierungen wie “Menschen, die befehlen, und solche, die diesen Befehlen Gehorsam zollen, bilden das Substrat des Staates“ oder in Begriffsabfolgen wie “Imperium … Herrschafts- und Zwangsgewalt“. Ein näherer Blick enthüllt freilich ein anderes, in der Literatur selten beleuchtetes Bild, nämlich das von Jellinek als einem liberalen und ansatzweise demokratischen Sozialtheoretiker, für den die Staatstheorie zwar den Abschluss bildet, aber bei weitem nicht das Gesamtfeld sozialer Ordnungsbildung thematisiert. Letzterem geht der Aufsatz nach, der vor allem unter Analyse des “Systems der subjektiven öffentlichen Rechte“ und der “Staatslehre“ darlegt, welche Aufbauverhältnisse Jellinek thematisiert und konstruiert. Diese führen von der Sozialordnung zur Rechtsordnung, von Gemeinschaft zu Gemeinwesen; sie bauen auf den Grundbegriffen Handlung, Wille, Interesse, Zweck, Wert und Gemeinschaft auf. Im modernen Staat führt dies bekannterweise zu Jellineks Statuslehre. Diese ist aber schon bei Jellinek nicht auf “Staat“ begrenzt, sondern thematisiert jedenfalls in analoger Anwendung die Verhältnisse vor dem “modernen Staat“, unterhalb des Staates sowie oberhalb des Staates im Völkerrecht. Auf diese Weise ergibt sich eine Sozial-, Rechts- und Staatstheorie, die auch 100 Jahre nach Jellineks Tod im Jahr 1911 noch Aktualität und Relevanz besitzt.