Ein Gericht oder zwei Gerichte? Der Kopftuch-Beschluss, das Plenumsverfahren und der Grundsatz “stare decisis“
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Ein Gericht oder zwei Gerichte? Der Kopftuch-Beschluss, das Plenumsverfahren und der Grundsatz “stare decisis“
Der Staat, Vol. 54 (2015), Iss. 3 : pp. 409–434
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Dr. Mathias Hong, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Institut für Öffentliches Recht, Abt. 5, Platz der Alten Synagoge 1, 79085 Freiburg i.Br.
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Die Idee der Freiheit und ihre Semantiken
»Abwägung« in der Dogmatik der Grund- und Menschenrechte
Walter, Christian
2023
https://doi.org/10.14361/9783839461884-026 [Citations: 0]
Abstract
Zwischen dem Kopftuch-Urteil des Zweiten Senats des BVerfG und dem Kopftuch-Beschluss des Ersten Senats bestehen zweifellos erhebliche inhaltliche Spannungen. Hätte der Erste Senat deswegen vor seinem Beschluss das Plenum anrufen müssen? Oder war das unnötig, weil keine Abweichung von tragenden Gründen des Kopftuch-Urteils vorlag? Gibt es verfassungsrechtliche Gründe dafür, auch von obiter dicta nicht abzuweichen? Der Beitrag bezieht zu diesen Fragen Stellung und nimmt sie zum Anlass, das Plenumsverfahren und die Reichweite eines verfassungsdogmatischen Grundsatzes des “stare decisis“ näher in den Blick zu nehmen.