Arthur Brand und das Beamtenrecht. Ausgewählte Aspekte des Dienstrechts im Kaiserreich, während der Weimarer Republik, der NS-Diktatur
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Arthur Brand und das Beamtenrecht. Ausgewählte Aspekte des Dienstrechts im Kaiserreich, während der Weimarer Republik, der NS-Diktatur
Der Staat, Vol. 48 (2009), Iss. 3 : pp. 411–457
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1Dr. Hellmuth Günther, Auf dem Grat 31, 14195 Berlin.
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Abstract
Wie kein ein anderes Rechtsgebiet ist das Beamtenrecht, unbeschadet steter Fortentwicklung, in wesentlichen Elementen historisch geprägt. Die schon von Verfassungs wegen gebotene entsprechende Rückbesinnung sollte außer positiven Aspekten der Beamtenrechtsgeschichte abgrenzend ihren negativen, jedenfalls mit der demokratischen, rechtsstaatlichen Ordnung des GG inkompatiblen Phänomenen gelten. Relevant für solche Betrachtungen sind primär die Perioden Weimarer Republik, NS-Diktatur, aber auch die Phase späte Kaiserzeit, als nachhaltige Impulse der Reichsgesetzgebung, der Judikatur, der Literatur bereits ein tendenziell gemeindeutsches Recht geschaffen hatten, basierend auf dem der Reichs- und dem der preußischen Beamten. Die Spanne vom Ende der Kaiserzeit bis zum Untergang der NS-Diktatur spiegelt exemplarisch das Werk des preußischen Richters und Hochschullehrers Arthur Brand wider, der, zumal als Praktiker, “Diener dreier Herren“ war, als Autor vor allem von Standardkommentaren das Rechtsgeschehen begleitet, während der Diktatur besonders regimetreu gewirkt hat.