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Jus Publicum Europaeum. Zur Praxis des europäischen Völkerrechts im 17. und 18. Jahrhundert

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Hoock, J. Jus Publicum Europaeum. Zur Praxis des europäischen Völkerrechts im 17. und 18. Jahrhundert. Der Staat, 50(3), 422-435. https://doi.org/10.3790/staa.50.3.422
Hoock, Jochen "Jus Publicum Europaeum. Zur Praxis des europäischen Völkerrechts im 17. und 18. Jahrhundert" Der Staat 50.3, , 422-435. https://doi.org/10.3790/staa.50.3.422
Hoock, Jochen: Jus Publicum Europaeum. Zur Praxis des europäischen Völkerrechts im 17. und 18. Jahrhundert, in: Der Staat, vol. 50, iss. 3, 422-435, [online] https://doi.org/10.3790/staa.50.3.422

Format

Jus Publicum Europaeum. Zur Praxis des europäischen Völkerrechts im 17. und 18. Jahrhundert

Hoock, Jochen

Der Staat, Vol. 50 (2011), Iss. 3 : pp. 422–435

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1Prof. em. Dr. Jochen Hoock, Université Paris Diderot Sorbonne Paris Cité, 1 villa des Platanes, 95 880 Enghien les Bains, Frankreich.

Cited By

  1. European Public Law - Lessons from the Conceptts Past

    von Bogdandy, Armin

    Hinghofer-Szalkay, Stephan

    (2017)

    https://doi.org/10.2139/ssrn.2933406 [Citations: 0]

Abstract

Die Anerkennung zwischenstaatlicher Regeln, die über bloße Regeln der Klugheit und über Konventionen zwischen politischen Einheiten hinausgingen, fand zu Beginn des 18. Jahrhunderts unter Juristen und Diplomaten eine breite Zustimmung. Welche Bedeutung ihr in der Praxis des europäischen Völkerrechts zukam, inwieweit sie der Erfahrung in bestimmten Bereichen des politischen Lebens entsprach, welche Erfahrungsregeln sich überhaupt aus dem Alltag der zwischenstaatlichen Beziehungen in Europa herleiten ließen, ist Gegenstand des Berichts, der sich sukzessiv der Entwicklung konsularischer Verkehrsformen wie der damit verknüpften Verfahren, dem diplomatischen Alltag in der zweiten Hälfte des 17. und zu Beginn des 18. Jahrhunderts und schließlich der Darstellung dieser pragmatischen Seite der zwischenstaatlichen Beziehungen in der Publizistik des späten 18. Jahrhunderts zuwendet. Einem Europa der Binnenmeere und der ihm eigenen Verkehrsordnung, die sich noch in den Augen Montesquieus als eine “Koordination der Unterschiede" begreifen ließ, tritt danach in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts aus westeuropäischer Perspektive ein konfliktzerrissenes, imperialistisches Kerneuropa gegenüber, dessen innere Friedensordnung angesichts der absehbaren globalen Folgen des amerikanischen Unabhängigkeitskrieges zu einer neuen Herausforderung und damit zu einem welthistorischen Problem wird.