Begrenzte Abwägung. Das Menschenwürdeprinzip und die Unantastbarkeit
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Begrenzte Abwägung. Das Menschenwürdeprinzip und die Unantastbarkeit
Der Staat, Vol. 55 (2016), Iss. 4 : pp. 433–460
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Priv.-Doz. Dr. Carsten Bäcker, Hermann Kantorowicz-Institut für juristische Grundlagenforschung, Leibnizstraße 6, 24118 Kiel
Cited By
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Entwicklungen und Perspektiven des Migrationsrechts zwischen Umbruch und Kontinuität
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Abstract
Die normative Reichweite der Menschenwürdegarantie in Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes ist aus wenigstens zwei Gründen bis heute umstritten: Zum einen ist es bisher nicht gelungen, Einigkeit über den (verfassungsrechtlichen) Begriff der Menschenwürde herzustellen. Zum anderen ist die Bedeutung der Unantastbarkeitsklausel unklar. Beide Gründe sind miteinander verwoben. Der Beitrag widmet sich gleichwohl allein der Unantastbarkeitsklausel – und unternimmt es, sie als (begrenztes) Verbot der Abwägung des Abwägungsfähigen zu rekonstruieren. Die Menschenwürde ist danach in einem Bereich schwerer Eingriffsintensität Abwägungen nicht zugänglich, läßt aber im Falle geringerer Eingriffsintensitäten Abwägungen zu. Diese Lesart erklärt nicht nur die vermeintliche Widersprüchlichkeit einschlägiger Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts; sie erlaubt es auch, die paradigmatische Dichotomie von relativen und absoluten Deutungen der Menschenwürdegarantie zu überwinden.