Die deutschen Genozide an den Herero und Nama: Grenzen der rechtlichen Aufarbeitung
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Die deutschen Genozide an den Herero und Nama: Grenzen der rechtlichen Aufarbeitung
Der Staat, Vol. 55 (2016), Iss. 4 : pp. 461–487
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Patrick Oliver Heinemann, Rönnestraße 2, 14057 Berlin
- Der Autor war von Juli bis September 2015 als Rechtsreferendar in der Rechtsabteilung des Auswärtigen Amts beim Referat 503 (Offene Vermögensfragen) tätig. Der Beitrag basiert auf frei verfügbaren Quellen und stellt die persönliche Meinung des Verfassers dar.
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Cited By
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Postmigrantische Generation
2023
https://doi.org/10.14361/9783839466780 [Citations: 0] -
Remedies against Immunity?
Reconciling State Immunity with Remedies for War Victims in a Legal Pluriverse
Peters, Anne | Volpe, Valentina2021
https://doi.org/10.1007/978-3-662-62304-6_1 [Citations: 0]
Abstract
Der Umgang mit dem deutschen Völkermord an den Herero und Nama der Jahre 1904 bis 1908 in der damaligen Kolonie Deutsch-Südwestafrika ist in den vergangen Jahren wiederholt Gegenstand von Kontroversen gewesen. Vertreter der heute lebenden Herero und Nama haben sich bisher erfolglos um eine finanzielle Wiedergutmachung bemüht. Seit gut einem Jahr läuft zwischen Diplomaten des heutigen Namibia und dem Auswärtigen Amt ein neuerlicher Dialogprozess ab. Der Beitrag untersucht die rechtlichen Rahmenbedingungen, unter denen die Frage einer etwaigen Entschädigung verhandelt wird. Sie sind für das Anliegen der Herero und Nama ungünstig, da ihnen weder nach binnenstaatlichem deutschem Recht noch nach Völkerrecht Ansprüche gegen Deutschland zur Verfügung stehen. Der Beitrag geht abschließend darauf ein, welche Ergebnisse der gegenwärtige Dialogprozess zeitigen könnte.