Die asymmetrische Funktionenordnung der demokratischen Verfassung – Zur Dekonstruktion des Gewaltenteilungsgrundsatzes
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Die asymmetrische Funktionenordnung der demokratischen Verfassung – Zur Dekonstruktion des Gewaltenteilungsgrundsatzes
Der Staat, Vol. 55 (2016), Iss. 4 : pp. 489–517
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Prof. Dr. Thomas Groß, Universität Osnabrück, European Legal Studies Institute, Süsterstraße 28, 49074 Osnabrück
Abstract
Die Staatsorganisation des Grundgesetzes beruht auf einem asymmetrischen Modell der Funktionenordnung, das in Art. 20 Abs. 3 GG angelegt ist. Die Parlamente haben einen demokratischen Legitimationsvorrang, so dass ihnen die Gesetzgebung nur unter sehr engen Voraussetzungen entzogen werden darf. Der Gesetzesvollzug ist einerseits Aufgabe von Regierung und Verwaltung und andererseits Aufgabe der Gerichte. In diesem mehrstufigen Prozess der Rechtskonkretisierung spielt die Installierung von effektiven Kontrollmechanismen eine zentrale Rolle Zentrale Elemente der Funktionenordnung werden durch das Rechtsstaatsprinzip und das Demokratieprinzip geschützt. Ein eigenständiger Verfassungsgrundsatz der Gewaltenteilung ist weder im Grundgesetz noch in den Landesverfassungen enthalten.