Zur rechtspolitischen Orientierungskraft der normativen Theorie der Regulierung
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Zur rechtspolitischen Orientierungskraft der normativen Theorie der Regulierung
Der Staat, Vol. 54 (2015), Iss. 4 : pp. 501–538
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Dr. Jörg Brettschneider, Lindenweg 1, 25856 Hattstedt
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“Jörg Brettschneider untersucht die Frage, inwieweit die normative Theorie der Regulierung bzw. die Theorie vom Marktversagen geeignet ist, rechtspolitische Handlungsempfehlungen zu geben. Es erfolgt zunächst eine Betrachtung der aus dem Modell der vollständigen Konkurrenz abgeleiteten Marktversagenstatbestände. Es zeigt sich, dass die Marktversagenstatbestände sehr unscharfe Kategorien sind. Dies liegt daran, dass sie sehr weit sind und die Feststellung ihrer Verwirklichung oft eine Bewertung voraussetzt. Die Folge ist, dass sich - auch in Verbindung mit einer vergleichenden institutionellen Betrachtung (die ebenfalls mit erheblichen Anwendungsproblemen verbunden ist) - nur sehr begrenzt Aussagen über vorhandenen Regulierungsbedarf treffen lassen. Dem rechtspolitisch tätigen Juristen bleibt deswegen nur, die von der normativen Theorie der Regulierung genannten Marktversagenstatbestände als Argumente (neben anderen) zur Kenntnis zu nehmen. Die normative Theorie der Regulierung kann deswegen Ihr Versprechen, rechtspolitisch verwertbare Maßstäbe zu liefern, nur in wesentlich eingeschränkterem Maße erfüllen als von der herrschenden Ökonomik behauptet.“