Das Grundgesetz im Lichte seiner Grundrechte. Eine judikative Entwicklungsgeschichte
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Das Grundgesetz im Lichte seiner Grundrechte. Eine judikative Entwicklungsgeschichte
Der Staat, Vol. 49 (2010), Iss. 4 : pp. 507–542
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1Professor em. Dr. Dr. h. c. Rolf Grawert, Ruhr-Universität Bochum, Juristische Fakultät, Universitätsstraße 150, 44801 Bochum.
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-
Konstitutiven von Konstitutionen
Grawert, Rolf
Der Staat, Vol. 52 (2013), Iss. 4 P.503
https://doi.org/10.3790/staa.52.4.503 [Citations: 0]
Abstract
Der Beitrag untersucht, wie das Bundesverfassungsgericht den ursprünglich traditionsgemäßen Grundrechtskatalog des Grundgesetzes zu einer Art Superverfassung entwickelt hat. Diese Entwicklung entsprach zwar einem Bedürfnis, die kriegsbedingt zerfallene, säkulare Gesellschaft durch rechtliche Dogmen und Wertmaßstäbe zu integrieren und zu stabilisieren, weitet aber die Funktion eines “Hüters der Verfassung“ zur konstituierenden Verfassungskraft aus. Mittlerweile praktiziert das Gericht eine Grundrechtsauslegung und -anwendung, die vornehmlich an den von ihm selbst entwickelten Auslegungstopoi und -prinzipien ausgerichtet ist. Dies wird näherhin hinsichtlich der leitenden Auslegungsmaximen “Einheit der Verfassung“, “Lückenlosigkeit des Grundrechtsschutzes“ und “Wertordnung“ dargelegt und einerseits mit dem grundgesetzlichen “Menschenbild“, andererseits mit dem Vorgang der Europäisierung und Globalisierung der Grundrechte konfrontiert.