Die Neutralitätspflicht staatlicher Amtsträger im öffentlichen Meinungskampf. Dogmatische Systembildung auf verfassungsrechtlich zweifelhafter Grundlage
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Die Neutralitätspflicht staatlicher Amtsträger im öffentlichen Meinungskampf. Dogmatische Systembildung auf verfassungsrechtlich zweifelhafter Grundlage
Der Staat, Vol. 55 (2016), Iss. 4 : pp. 519–550
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Prof. Dr. Mehrdad Payandeh, LL.M. (Yale), Bucerius Law School, Hochschule für Rechtswissenschaft gGmbH, Lehrstuhl für Internationales Recht, Europarecht und Öffentliches Recht, Jungiusstraße 6, 20355 Hamburg
- Prof. Dr. Mehrdad Payandeh, LL.M. (Yale), Lehrstuhl für Internationales Recht, Europarecht und Öffentliches Recht, Bucerius Law School, Hamburg. Der Beitrag stellt die überarbeitete Fassung meines Habilitationsvortrags vom 19. April 2016 dar. Für wertvolle Anregungen und Anmerkungen danke ich Duygu Dişçi, Katharina Frantzen, Albert Ingold, Moritz Kalb, Julian Krüper, Ulrike Lembke, Anna Katharina Mangold, Lothar Michael, Heiko Sauer und Sabrina Winkler.
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Abstract
Die Frage, inwieweit Amtsträger zur Neutralität verpflichtet sind, wenn sie sich kritisch über Parteien oder politische Bewegungen äußern, beschäftigt die verwaltungsgerichtliche ebenso wie die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung. Der Beitrag kritisiert die in dieser Rechtsprechung vielfach zum Ausdruck gelangende Vorstellung einer allgemeinen Neutralitätspflicht staatlicher Amtsträger und plädiert stattdessen für eine stärkere Anerkennung der inhärent politischen Natur insbesondere von Regierungsämtern und kommunalen Leitungspositionen. Grenzen kritischer Äußerungen von Amtsträgern ergeben sich nicht aus einem allgemeinen Neutralitätsgebot, sondern vielmehr aus konkreten rechtlichen Vorgaben, vor allem aus dem Parteien- und Wahlrecht sowie aus den Grundrechten. Diese rechtlichen Grenzen schützen vor staatlichen Übergriffen in Individualrechtspositionen und Verzerrungen des gesellschaftlichen Willensbildungsprozesses, schließen aber nicht aus, dass sich staatliche Amtsträger am öffentlichen Meinungskampf beteiligen.