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Bewältigung gravierenden Unrechts im demokratischen Rechtsstaat. Verfassungsrechtliche Grenzen der legislativen Kassation von rechtskräftigen Strafurteilen

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Krieg, J., Wieckhorst, A. Bewältigung gravierenden Unrechts im demokratischen Rechtsstaat. Verfassungsrechtliche Grenzen der legislativen Kassation von rechtskräftigen Strafurteilen. Der Staat, 54(4), 539-574. https://doi.org/10.3790/staa.54.4.539
Krieg, Julia and Wieckhorst, Arno "Bewältigung gravierenden Unrechts im demokratischen Rechtsstaat. Verfassungsrechtliche Grenzen der legislativen Kassation von rechtskräftigen Strafurteilen" Der Staat 54.4, , 539-574. https://doi.org/10.3790/staa.54.4.539
Krieg, Julia/Wieckhorst, Arno: Bewältigung gravierenden Unrechts im demokratischen Rechtsstaat. Verfassungsrechtliche Grenzen der legislativen Kassation von rechtskräftigen Strafurteilen, in: Der Staat, vol. 54, iss. 4, 539-574, [online] https://doi.org/10.3790/staa.54.4.539

Format

Bewältigung gravierenden Unrechts im demokratischen Rechtsstaat. Verfassungsrechtliche Grenzen der legislativen Kassation von rechtskräftigen Strafurteilen

Krieg, Julia | Wieckhorst, Arno

Der Staat, Vol. 54 (2015), Iss. 4 : pp. 539–574

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Julia Krieg, Friedrich-Schiller-Universität Jena, Rechtswissenschaftliche Fakultät, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Rechts- und Verfassungsgeschichte, Rechtsphilosophie, Herr Prof. Dr. Walter Pauly, Carl-Zeiß-Straße 3, 07737 Jena

Arno Wieckhorst, Friedrich-Schiller-Universität Jena, Rechtswissenschaftliche Fakultät, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Rechts- und Verfassungsgeschichte, Rechtsphilosophie, Herr Prof. Dr. Walter Pauly, Carl-Zeiß-Straße 3, 07737 Jena

Cited By

  1. Die asymmetrische Funktionenordnung der demokratischen Verfassung – Zur Dekonstruktion des Gewaltenteilungsgrundsatzes

    Groß, Thomas

    Der Staat, Vol. 55 (2016), Iss. 4 P.489

    https://doi.org/10.3790/staa.55.4.489 [Citations: 0]

Abstract

In der Diskussion um eine Rehabilitierung der in der BRD und DDR wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen Verurteilten wird wiederholt auch eine legislative Kassation der rechtskräftigen Strafurteile gefordert – so jüngst wieder in einer Entschließung des Bundesrats aus dem Juli 2015. Der Beitrag nimmt das zum Anlass, die verfassungsrechtlichen Grenzen eines solchen Vorgehens auszuloten. Da die Offenheit der Grundrechte für modifizierte oder gänzlich neue Interpretationsgehalte auch in weiteren Fallgestaltungen dazu führen kann, dass vormalige, heute rechtskräftig fortdauernde Pönalisierungen sich nunmehr als gravierende Unrechtserfahrungen erweisen, soll darüber hinaus eine grundlegende Betrachtung der im demokratischen Rechtsstaat des Grundgesetzes bereitgehaltenen Möglichkeiten zu deren Bewältigung erfolgen. Denn Aufgabe eines rechtsstaatlichen Staatsgefüges muss es sein, auf – auch in ihm nicht auszuschließendes – gewichtiges Unrecht im Spannungsfeld zwischen Gerechtigkeit und Gewaltenteilung in angemessener Weise zu reagieren. Die legislative Urteilskassation mag zwar bei der Überwindung eines Unrechtsregimes ein probates Mittel zur Bewältigung gravierenden Unrechts darstellen, hinsichtlich der unter dem Schutz des grundgesetzlichen Gewaltenteilungsprinzips agierenden nachkonstitutionellen Judikative ist sie hingegen nur unter engen Voraussetzungen zulässig. Im Ergebnis plädiert der Beitrag für die Normierung eines Verfahrens der vereinfachten gerichtlichen Aufhebung im Kontext der strafprozessualen Wiederaufnahme, womit der Gesetzgeber erst seiner grundrechtlichen Schutzpflicht zur nachträglichen Behebung gravierender individueller Unrechtserfahrungen im Bereich des Strafrechts nachkommt.