Der Parlamentarische Rat und das “keimende Leben“
JOURNAL ARTICLE
Cite JOURNAL ARTICLE
Style
Format
Der Parlamentarische Rat und das “keimende Leben“
Der Staat, Vol. 47 (2008), Iss. 4 : pp. 551–572
1 Citations (CrossRef)
Additional Information
Article Details
Pricing
Author Details
1RiAG Rainer Beckmann, Weißdornweg 1, 97084 Würzburg.
Cited By
-
Constitution Writing, Religion and Democracy
Constitution-Making and Religion in West Germany in the Shadow of State Failure
Stein, Tine
2017
https://doi.org/10.1017/9781107707443.004 [Citations: 0]
Abstract
In den Publikationen zum verfassungsrechtlichen Schutz menschlicher Embryonen wurden die zur Verfügung stehenden Materialien über die Entstehungsgeschichte des Rechts auf Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG) bislang nur unvollständig ausgewertet. Das Auslegungsergebnis des Bundesverfassungsgerichts in seiner ersten Fristenlösungsentscheidung (BVerfGE 39, 1 ff.), die Entstehungsgeschichte spreche dafür, den Zeitraum vor der Geburt in den Schutzbereich von Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG einzubeziehen, wird vielfach kritisiert. Eine genaue Analyse der Materialien ergibt jedoch, dass im Hauptausschuss des Parlamentarischen Rates eine Mehrheit das “keimende Leben“ in den Schutzbereich des Rechts auf Leben eingeschlossen sah, und dass diese Auffassung auch Grundlage der letztlich entscheidenden Abstimmung im Plenum gewesen ist.