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Weiß, W. Selbstregulierung der Wirtschaft – noch sinnvoll nach der Finanzkrise?. Der Staat, 53(4), 555-575. https://doi.org/10.3790/staa.53.4.555
Weiß, Wolfgang "Selbstregulierung der Wirtschaft – noch sinnvoll nach der Finanzkrise?" Der Staat 53.4, , 555-575. https://doi.org/10.3790/staa.53.4.555
Weiß, Wolfgang: Selbstregulierung der Wirtschaft – noch sinnvoll nach der Finanzkrise?, in: Der Staat, vol. 53, iss. 4, 555-575, [online] https://doi.org/10.3790/staa.53.4.555

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Selbstregulierung der Wirtschaft – noch sinnvoll nach der Finanzkrise?

Weiß, Wolfgang

Der Staat, Vol. 53 (2014), Iss. 4 : pp. 555–575

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Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht/Chair in Public Law, EuropeanLaw and Public International Law, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer, Freiherr-vom-Stein-Straße 2, 67346 Speyer

Abstract

Ein Mangel an Regulierung gilt als eine der Hauptursachen der Finanz- und Staatsschuldenkrise. Demzufolge wird das Instrument der Selbstregulierung verbreitet abgelehnt. Die vorliegende Untersuchung geht der Frage nach, ob die Selbstregulierung der Wirtschaft gescheitert ist oder ob sie nicht doch in modifizierter Form, durch stärkere Fokussierung auf das Allgemeinwohlinteresse und intensivere staatliche Begleitung, weiter sinnvoll angewendet werden kann. Zunächst werden Selbstregulierung, regulierte Selbstregulierung, hoheitliche Regelungen und staatliche Regulierung gegeneinander abgegrenzt. Daran schließt sich eine Erörterung der unterschiedlichen Erscheinungsformen der Selbstregulierung an. Der Beitrag zeigt auf, welche Rolle der Staat bei der Selbstregulierung übernehmen kann und identifiziert die fortbestehenden Gründe für Selbstregulierung, trotz ihrer durch die Finanz- und Staatsschuldenkrise deutlich gewordenen Defizite. Am Beispiel der Ratingagenturen wird veranschaulicht, wie USA und EU auf regulatorische Defizite reagieren. Schließlich greift die Untersuchung systemtheoretische Überlegungen zur Frage auf, ob Selbstregulierung gleichermaßen für die Regulierung der Finanz- wie der Realwirtschaft eingesetzt werden kann.