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RESPONSIVER RECHTSPLURALISMUS. Zur Entwicklung eines transnationalen Kollisionsrechts
Der Staat, Vol. 51 (2012), Iss. 4: pp. 559–580
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Lars Viellechner, LL. M. (Yle), DFG Graduiertenkolleg Humboldt-Universität, Juristische Fakultät, Unter den Linden 6, 10117 Berlin.
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Die Überlappung und Überlagerung teils territorial ausgerichteter, teils funktional orientierter Rechtsordnungen in der Weltgesellschaft wird häufig als neuer Rechtspluralismus bezeichnet. Kohärenz und Legitimität des Rechts lassen sich unter diesen Umständen allenfalls noch dadurch gewährleisten, dass die verschiedenen Rechtsordnungen sich wechselseitig intern reflektieren. Tatsächlich bildet sich ein dazu erforderliches Kollisionsrecht neuen Typs in der Rechtspraxis allmählich heraus. Gerichte und Schiedsstellen entwickeln Komplementaritäts- und Subsidiaritätsregeln dialektisch in Gestalt von Solange-Formeln, Beurteilungsspielräumen und Berücksichtigungspflichten. Ein “responsiver Rechtspluralismus“ in diesem Sinne eröffnet einen Weg, um nicht nur die überkommene Vorstellung staatlicher Souveränität und die unerreichbare Vision weltstaatlicher Universalität zu überwinden, sondern auch die postmoderne Zumutung radikaler Partikularität zu vermeiden.