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KRIEGSRECHT, KRIEGSKUNST UND KRIEGSBEGRIFF. Zum Problem der asymmetrischen Kriege

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Roellecke, G. KRIEGSRECHT, KRIEGSKUNST UND KRIEGSBEGRIFF. Zum Problem der asymmetrischen Kriege. Der Staat, 50(4), 567-580. https://doi.org/10.3790/staa.50.4.567
Roellecke, Gerd "KRIEGSRECHT, KRIEGSKUNST UND KRIEGSBEGRIFF. Zum Problem der asymmetrischen Kriege" Der Staat 50.4, , 567-580. https://doi.org/10.3790/staa.50.4.567
Roellecke, Gerd: KRIEGSRECHT, KRIEGSKUNST UND KRIEGSBEGRIFF. Zum Problem der asymmetrischen Kriege, in: Der Staat, vol. 50, iss. 4, 567-580, [online] https://doi.org/10.3790/staa.50.4.567

Format

KRIEGSRECHT, KRIEGSKUNST UND KRIEGSBEGRIFF. Zum Problem der asymmetrischen Kriege

Roellecke, Gerd

Der Staat, Vol. 50 (2011), Iss. 4 : pp. 567–580

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Professor Dr. Gerd Roellecke, Kreuzackerstraße 8, 76228 Karlsruhe.

Abstract

In der europäischen Tradition gilt ein Krieg als erweiterter Zweikampf (Clausewitz). Dieser Kriegsbegriff setzt als Gegner Einheiten voraus, die im Wesentlichen gleich stark und gleich organisiert sind. Auf dieser Vorstellung beruht das moderne Kriegsvölker- und Friedensrecht. Seit dem Zweiten Weltkrieg mehren sich jedoch die Fälle, in denen den herkömmlichen Staaten kulturell und politisch ungleiche Gegner gegenüber stehen, die sich nicht an das allgemeine Kriegsvölkerrecht gebunden fühlen (asymmetrische Kriege). Die Erfahrung lehrt, dass die andersartigen Gegner oft politisch und militärisch Erfolg haben, obwohl sie militärisch deutlich unterlegen sind.

Für die herkömmlichen Staaten wäre es daher auch militärisch notwendig, einen ungleichartigen Gegner präzise zu analysieren. Einen Feind als solchen öffentlich zu benennen und zu beschreiben, kann nicht verboten sein, ist aber politisch untunlich, weil es diskriminierend wirkte und letztlich gegen das allgemeine Inklusionsgebot verstieße. Es empfiehlt sich daher, allgemein-soziologische, objektive Gesellschaftsbeschreibungen und -unterscheidungen zugrunde zu legen, um die Eigenart eines andersartigen Gegners zu erkennen und zu beschreiben.

Insgesamt sind aber gewalttätige Konflikte mit andersartigen Gegnern für die herkömmlichen Staaten aus normativen Gründen so riskant, dass die herkömmlichen Staaten solche Konflikte möglichst vermeiden sollten.