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BINDUNGSWIRKUNG UND VERFAHREN. Zur Bindungswirkung verfassungsgerichtlicher Entscheidungen durch das Verfahren der Urteilsverfassungsbeschwerde

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Hensel, R. BINDUNGSWIRKUNG UND VERFAHREN. Zur Bindungswirkung verfassungsgerichtlicher Entscheidungen durch das Verfahren der Urteilsverfassungsbeschwerde. Der Staat, 50(4), 581-607. https://doi.org/10.3790/staa.50.4.581
Hensel, Roman "BINDUNGSWIRKUNG UND VERFAHREN. Zur Bindungswirkung verfassungsgerichtlicher Entscheidungen durch das Verfahren der Urteilsverfassungsbeschwerde" Der Staat 50.4, , 581-607. https://doi.org/10.3790/staa.50.4.581
Hensel, Roman: BINDUNGSWIRKUNG UND VERFAHREN. Zur Bindungswirkung verfassungsgerichtlicher Entscheidungen durch das Verfahren der Urteilsverfassungsbeschwerde, in: Der Staat, vol. 50, iss. 4, 581-607, [online] https://doi.org/10.3790/staa.50.4.581

Format

BINDUNGSWIRKUNG UND VERFAHREN. Zur Bindungswirkung verfassungsgerichtlicher Entscheidungen durch das Verfahren der Urteilsverfassungsbeschwerde

Hensel, Roman

Der Staat, Vol. 50 (2011), Iss. 4 : pp. 581–607

1 Citations (CrossRef)

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Roman Hensel, Tannenbergstraße 18, 95447 Bayreuth.

Cited By

  1. Interdisziplinäre Rechtsforschung

    Der Gesetzgebungsprozess

    Vedder, Stefanie

    Veit, Sylvia

    2019

    https://doi.org/10.1007/978-3-658-21990-1_8 [Citations: 1]

Abstract

Das Verhältnis von Bundesverfassungsgericht und Fachgerichtsbarkeit ist seit langem ein beständig wiederkehrendes Thema für die öffentlich-rechtliche Forschung. Der Aufsatz nimmt – anders als die bekannten materiellrechtlichen und funktionalen Ansätze – seinen Ausgangspunkt beim verfassungsgerichtlichen Verfahren: Die Urteilsverfassungsbeschwerde ermöglicht dem Bundesverfassungsgericht infolge früher Weichenstellungen im materiellen Recht einen flexiblen, von ihm selbst gesteuerten, zugleich annähernd vollumfänglichen Zugriff auf die Fachgerichtsbarkeit. Mit dieser Zugriffsmöglichkeit erzeugt das Bundesverfassungsgericht eine Bindungswirkung seiner Entscheidungen gegenüber den Fachgerichten, die praktisch bedeutsamer und weitreichender ist als § 31 BVerfGG, dessen Auslegung und Anwendungsbereich nicht zuletzt deshalb unklar bleibt. Gestützt wird diese im Aufsatz verfolgte These durch eine rechtsvergleichende Perspektive auf die italienische Gerichtsbarkeit, welche aufgrund einer anderen verfahrensrechtlichen Struktur eine schwächere Stellung des Verfassungsgerichts erkennen lässt. Zudem wird gezeigt, dass sich die entstehende Bindungswirkung der verfassungsgerichtlichen Entscheidungen auch von der Präjudizienbindung des anglo-amerikanischen Rechtskreises abhebt.