Das Verordnungsrecht in den deutschen Kolonien
JOURNAL ARTICLE
Cite JOURNAL ARTICLE
Style
Format
Das Verordnungsrecht in den deutschen Kolonien
Der Staat, Vol. 47 (2008), Iss. 4 : pp. 606–633
Additional Information
Article Details
Pricing
Author Details
1Dr. Ignacio Czeguhn, Universität Würzburg, Juristische Fakultät, Domerschulstraße 16, 97070 Würzburg.
Abstract
Der Beitrag untersucht das Verordnungsrecht in den deutschen Kolonien nach der Reichsverfassung von 1871 und dem später erlassenen Schutzgebietsgesetz. Dabei wird den einzelnen gesetzlichen Grundlagen zu einem kaiserlichen Verordnungsrecht nachgespürt. Es werden sowohl die formellen Voraussetzungen eines Verordnungsrechts, als auch die materiellen Auswirkungen in der Praxis beleuchtet. Das kaiserliche Verordnungsrecht betraf die unterschiedlichsten Rechtsmaterien (Strafrecht, Ehesachen, Prozessrecht, Beamtenrecht, Disziplinarrecht, Gerichtsverfassung u. w.) und nahm so bedeutenden Einfluss auf den Rechtszustand in den deutschen Kolonien.
Nicht selten wurde das Verordnungsrecht auf die Gouverneure übertragen. Es betraf auch die Beziehungen der einheimischen Bevölkerung zu den Kolonialherren, und beeinflusste das Leben vor Ort entscheidend. Die außerordentliche Flut an Verordnungen führte indes zu einer unübersichtlichen Rechtslage und zu Rechtszersplitterung. Mit Erlass des Versailler Vertrags wurde das deutsche Kolonialrecht schließlich durch das Recht der Mandatsmächte ersetzt.