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JANUAR 1933. Anmerkungen zu Hans-Ulrich Wehlers Interpretation der “Machtergreifung“ aus verfassungshistorischer Sicht

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Boldt, H. JANUAR 1933. Anmerkungen zu Hans-Ulrich Wehlers Interpretation der “Machtergreifung“ aus verfassungshistorischer Sicht. Der Staat, 50(4), 608-620. https://doi.org/10.3790/staa.50.4.608
Boldt, Hans "JANUAR 1933. Anmerkungen zu Hans-Ulrich Wehlers Interpretation der “Machtergreifung“ aus verfassungshistorischer Sicht" Der Staat 50.4, , 608-620. https://doi.org/10.3790/staa.50.4.608
Boldt, Hans: JANUAR 1933. Anmerkungen zu Hans-Ulrich Wehlers Interpretation der “Machtergreifung“ aus verfassungshistorischer Sicht, in: Der Staat, vol. 50, iss. 4, 608-620, [online] https://doi.org/10.3790/staa.50.4.608

Format

JANUAR 1933. Anmerkungen zu Hans-Ulrich Wehlers Interpretation der “Machtergreifung“ aus verfassungshistorischer Sicht

Boldt, Hans

Der Staat, Vol. 50 (2011), Iss. 4 : pp. 608–620

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Professor Dr. Hans Boldt, Krafftgasse 1, 79379 Müllheim/Baden.

Abstract

Die Ereignisse des Januar 1933 sind für die “Machtergreifung“ entscheidend gewesen. Darüber besteht Einigkeit. Nicht aber darüber, wie sie zu interpretieren sind. Im 4. Band seiner “Deutschen Gesellschaftsgeschichte“ deutet Hans-Ulrich Wehler im Lichte der Theorie vom “Deutschen Sonderweg“ das Geschehen so, dass die “folgenschweren Entscheidungen, die zum 30. Januar 1933 führten“, im “kleinen Kreis“ von Repräsentanten der traditionellen Machteliten (Industrie, Großagrarier, Reichswehr) getroffen worden seien. Die Akteure hätten dabei, “habituell“ in die mentalen Strukturen ihrer Provenienz eingebunden, im Sinne der “kollektiven Interessen und Machtziele“ dieser Eliten gehandelt. An diesem “strukturgeschichtlichen“ Interpretationsansatz wird in dem Beitrag eine grundsätzliche Kritik sowohl im Hinblick auf die Fakten als auch auf die methodische Vorgehensweise geübt und dem eine verfassungshistorisch orientierte Interpretation gegenüber gestellt.