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Kanalan, I., Wilhelm, M., Schwander, T. Die Unverzichtbarkeit der Werte? Zur Suspendierung der drei Säulen der europäischen Rechtsordnung. Der Staat, 56(2), 193-226. https://doi.org/10.3790/staa.56.2.193
Kanalan, Ibrahim; Wilhelm, Maria and Schwander, Timo "Die Unverzichtbarkeit der Werte? Zur Suspendierung der drei Säulen der europäischen Rechtsordnung" Der Staat 56.2, , 193-226. https://doi.org/10.3790/staa.56.2.193
Kanalan, Ibrahim/Wilhelm, Maria/Schwander, Timo: Die Unverzichtbarkeit der Werte? Zur Suspendierung der drei Säulen der europäischen Rechtsordnung, in: Der Staat, vol. 56, iss. 2, 193-226, [online] https://doi.org/10.3790/staa.56.2.193

Format

Die Unverzichtbarkeit der Werte? Zur Suspendierung der drei Säulen der europäischen Rechtsordnung

Kanalan, Ibrahim | Wilhelm, Maria | Schwander, Timo

Der Staat, Vol. 56 (2017), Iss. 2 : pp. 193–226

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Dr. Ibrahim Kanalan, Centre for Human Rights Erlangen-Nürnberg (CHREN) & Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Völkerrecht, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Schillerstraße 1, 91054 Erlangen

Maria Wilhelm, Institut für Europäisches Verwaltungsrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Gernot Sydow, M.A., Universitätsstraße 14–16, 48143 Münster

Timo Schwander, Westfälische Wilhelms-Universität, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insb. Verwaltungswissenschaften, Kultur- und Religionsverfassungsrecht, Wilmergasse 28, 48143 Münster

Cited By

  1. Entwicklungen und Perspektiven des Migrationsrechts zwischen Umbruch und Kontinuität

    Janda, Constanze

    Die Verwaltung, Vol. 51 (2018), Iss. 4 P.495

    https://doi.org/10.3790/verw.51.4.495 [Citations: 2]

Abstract

Art. 2 EUV stellt die Europäische Union auf ein Wertefundament, das sich insbesondere aus Menschenrechten, Demokratie und Solidarität zusammensetzt. Doch die dort propagierten Werte werden gegenwärtig einer Ausnahmezustands- und Krisenrhetorik untergeordnet; an ihre Stelle werden Zweckmäßigkeiten gesetzt. Menschenrechte, Demokratie und Solidarität werden in Zeiten tatsächlicher oder vermeintlicher Krisen derart außer Acht gelassen, dass tatsächlich von einer Suspendierung der Werte des Art. 2 EUV zu sprechen ist. Verschiedene Formen dieser Suspendierung zeigen sich exemplarisch am sogenannten Hotspot-Konzept an den Außengrenzen der Union, wo grundrechtliche Garantien systematisch verletzt werden, am zunehmenden Ausweichen auf informelle, exekutiv-zentrierte Verfahren, durch die demokratische Sicherungen umgangen werden, sowie am völligen Verzicht auf eine gemeinsame Lastenaufteilung, die dem Solidaritätsgedanken Rechnung tragen würde. Hält man an der Relevanz europäischer Grundwerte fest, so ist eine Verständigung über deren materiellen Gehalt ebenso vonnöten wie eine Stärkung ihrer rechtlichen Positivierung in konkreten Normen und ein effektiverer Durchsetzungsmechanismus, durch den ihre Missachtung ein kostspieliges Unterfangen wird.