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Reichsgründungsfeiern in der Krise der Weimarer Republik – Positionierung führender Staatsrechtslehrer

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Blasius, D. Reichsgründungsfeiern in der Krise der Weimarer Republik – Positionierung führender Staatsrechtslehrer. Der Staat, 56(2), 255-276. https://doi.org/10.3790/staa.56.2.255
Blasius, Dirk "Reichsgründungsfeiern in der Krise der Weimarer Republik – Positionierung führender Staatsrechtslehrer" Der Staat 56.2, , 255-276. https://doi.org/10.3790/staa.56.2.255
Blasius, Dirk: Reichsgründungsfeiern in der Krise der Weimarer Republik – Positionierung führender Staatsrechtslehrer, in: Der Staat, vol. 56, iss. 2, 255-276, [online] https://doi.org/10.3790/staa.56.2.255

Format

Reichsgründungsfeiern in der Krise der Weimarer Republik – Positionierung führender Staatsrechtslehrer

Blasius, Dirk

Der Staat, Vol. 56 (2017), Iss. 2 : pp. 255–276

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Prof. Dr. Dirk Blasius, Schwarzensteinweg 52, 45289 Essen

Abstract

Die Krise der Weimarer Republik spiegelt sich in den Jahren 1930 – 1933 in fundamentalen politischen Feindschaften. In diesen Jahren wurde auch um die Symbole der Republik gerungen. Sie konnten eine Integrationswirkung über Parteigrenzen hinweg entfalten und einer Segmentierung der politischen Kultur entgegenwirken. Der Beitrag zeigt an den Feiern zum "Reichsgründungstag" (18. Januar 1871), dass der Sinngehalt des staatlichen Lebens nicht in der Gegenwärtigkeit der zwanziger Jahre gesucht wurde. Der Blick richtete sich auf das 1918 untergegangene Kaiserreich. Auf den im Reichstag 1931 und den in den Berliner Hochschulen 1930, 1932 und 1933 feierlich inszenierten Veranstaltungen taten sich als Redner die Repräsentanten der juristischen Elite hervor. Die Stimmen von Wilhelm Kahl (1931), Carl Schmitt (1930 / 1933), Rudolf Smend (1933) und dem Verfassungshistoriker Fritz Hartung (1932) fanden Gehör bei den politischen Entscheidungsträgern und große Beachtung in der Öffentlichkeit. Im zeitgenössischen Kontext wird der intellektuelle Beitrag führender Juristen zu dem wohl verhängnisvollsten Abschnitt der neueren deutschen Verfassungsgeschichte untersucht. Das Auftreten von Carl Schmitt in den Feierstunden der Jahre 1930 und 1933 in der Handelshochschule Berlin und besonders Rudolf Smends Rede am 18. Januar 1933 in der Friedrich-Wilhelms-Universität Berlin zeigen, wie aus dem Staatsrecht des 19. Jahrhunderts und dem ihm eigenen Mittelpunktsbegriff des Bürgers Energien hätten gewonnen werden können, das Schicksal der Weimarer Republik abzuwenden.