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Binder, C. Die Legitimität internationaler Wahlstandards am Beispiel von EGMR-Rechtsprechung und OSZE-Wahlmissionen. Der Staat, 56(3), 415-440. https://doi.org/10.3790/staa.56.3.415
Binder, Christina "Die Legitimität internationaler Wahlstandards am Beispiel von EGMR-Rechtsprechung und OSZE-Wahlmissionen" Der Staat 56.3, , 415-440. https://doi.org/10.3790/staa.56.3.415
Binder, Christina: Die Legitimität internationaler Wahlstandards am Beispiel von EGMR-Rechtsprechung und OSZE-Wahlmissionen, in: Der Staat, vol. 56, iss. 3, 415-440, [online] https://doi.org/10.3790/staa.56.3.415

Format

Die Legitimität internationaler Wahlstandards am Beispiel von EGMR-Rechtsprechung und OSZE-Wahlmissionen

Binder, Christina

Der Staat, Vol. 56 (2017), Iss. 3 : pp. 415–440

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Prof. MMag. Dr. Christina Binder, E.MA, Institut für Öffentliches Recht und Völkerrecht, Fakultät für Staats- und Sozialwissenschaften, Universität der Bundeswehr München, Werner-Heisenberg-Weg 39, 85579 Neubiberg

Abstract

Seit dem Ende des Kalten Krieges macht das Völkerrecht zunehmend detaillierte Vorgaben für nationale Demokratisierungsprozesse. Der Beitrag untersucht internationale Wahlstandards als zentralen Bestandteil dieser Vorgaben. Im Bereich der internationalen Wahlstandards ist die Praxis dem positiven Recht vorausgeeilt. Der EGMR hat das Recht auf freie Wahlen in seiner dynamischen Rechtsprechung über den Wortlaut des Art. 3 des 1. ZP zur EMRK hinaus beachtlich erweitert. Die allgemeine Einladung von WahlbeobachterInnen und die Wahlstandards im Kopenhagener Dokument der OSZE von 1990 bieten wiederum nur eine unzureichende Grundlage für ODIHRs bei Wahlmissionen geübte Autorität. Die Aktivitäten beider Institutionen im Wahlbereich überschreiten also die ursprüngliche staatliche Zustimmung, die durch die Ratifikation der EMRK bzw. des 1. ZPs und durch die Annahme des Kopenhagener Dokuments gegeben wurde. Angesichts der defizitären Legalität der Aktivitäten beider Institutionen (des EGMR und von ODIHR Wahlmissionen), stellt sich die Frage, inwieweit die Legitimität der entwickelten Standards zu deren Akzeptanz beitragen kann. Dabei beleuchtet der Beitrag die Entwicklung und Umsetzung von Wahlstandards durch EGMR und ODIHR aus verschiedenen Legitimitätsperspektiven und vergleicht die verschieden gelagerten Stärken und Schwächen beider Institutionen. Schließlich wird versucht, eine Akzeptanz durch Staaten, die sich aus allfälligen Legitimitätszuwächsen in der Praxis ergibt und in der Befolgung von EGMR Urteilen und ODIHR Empfehlungen äußert, dogmatisch einzufangen und die gestellten Legitimitätsfragen völker(gewohnheits)rechtlich anzubinden.