Die Herausforderungen der “Integrationsverwaltung“ im Spiegel der neuen Verwaltungsrechtswissenschaft
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Die Herausforderungen der “Integrationsverwaltung“ im Spiegel der neuen Verwaltungsrechtswissenschaft
Der Staat, Vol. 57 (2018), Iss. 3 : pp. 407–442
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Dr. Gabriele Buchholtz, Bucerius Law School, Jungiusstraße 6, 20355 Hamburg
Abstract
Migrationsbedingte Vielfalt ist ein Faktum unserer Zeit. Wie sollen Staat und Gesellschaft langfristig auf Einwanderungsprozesse reagieren? Das kontrovers diskutierte Schlüsselwort lautet “Integration“. Damit sind zentrale Aspekte des Lebens in der Einwanderungsgesellschaft berührt, wobei auch die Frage nach der richtigen Aufgabenverteilung zwischen Staat und Gesellschaft mitschwingt. Wie kann die Verwaltung zum Gelingen der Integration beitragen? Ein Rechtsgebiet mit der Bezeichnung “Integrationsverwaltungsrecht“ existiert bisher nicht, es ist aber im Entstehen begriffen. Dessen Regelungsstrukturen zu erarbeiten, ist Ziel dieses Beitrags. Die systematische Entfaltung des Integrationsverwaltungsrechts soll aber nicht selbstreferentiell bleiben, sondern auch der Frage nachgehen, ob die gesetzgeberische Vorstellung vom Integrationsverwaltungsrecht dem Bild politischer Ordnung entspricht, das die Verfassung vorzeichnet. Bei alledem wird freilich nicht verkannt, dass die rechtliche Steuerungsleistung im Hinblick auf das “soziale Phänomen“ Integration begrenzt ist. Die verwaltungsrechtliche Analyse soll daher an soziologischen Vorfragen über das Wechselspiel zwischen Zugewanderten, Aufnahmegesellschaft und Staat ansetzen. An diesen Erkenntnissen muss die steuernde Integrationsverwaltung – ganz im Sinne der Neuen Verwaltungsrechtswissenschaft – ihre Handlungsinstrumente und Organisationsformen ausrichten. Herausfordernd ist, dass das Integrationsverwaltungsrecht als “Querschnittsmaterie“ ein breites Spektrum an Rechtsbereichen erfasst, die (auch) ihren je eigenen Rationalitäten folgen. Aus der Fülle an integrationsrelevanten Normen werden hier die Integrationsgesetze der Länder und das Bundesintegrationsgesetz analysiert. Diese Gesetze bieten sich als Untersuchungsrahmen an, weil sie die Komplexität des Integrationsverwaltungsrechts im Kleinen abbilden und sich hieran – so das Ziel dieses Beitrags – allgemeingültige Aussagen über die Regelungsstrukturen und die dahinterstehende Ordnungsvorstellung des Integrationsverwaltungsrechts treffen lassen.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Gabriele Buchholtz: Die Herausforderungen der „Integrationsverwaltung“ im Spiegel der neuen Verwaltungsrechtswissenschaft | 1 | ||
I. Einleitung | 1 | ||
II. Soziologische Grundlegung zur Integration von Zugewanderten | 2 | ||
1. Soziologische Wurzeln des Integrationsbegriffs | 2 | ||
2. Voraussetzungen der Integration | 3 | ||
III. Steuerung der Integration durch „Integrationsverwaltungsrecht“ | 5 | ||
1. Staatliche Integrationsaufgabe | 5 | ||
2. Rechtsgebiet „Integrationsverwaltungsrecht“ | 9 | ||
3. Anforderungsprofil der Integrationsverwaltung | 1 | ||
4. Zwischenergebnis | 1 | ||
IV. Integrationssteuerung durch Integrationsgesetze | 1 | ||
1. Regelungsstrukturen der Landesintegrationsgesetze | 1 | ||
2. Regelungsstrukturen des Bundesintegrationsgesetzes | 2 | ||
V. Regelungsstrukturen des „Integrationsverwaltungsrechts“ | 2 | ||
1. Anschlussfähigkeit für das „Integrationsverwaltungsrecht“ | 2 | ||
2. Gesetzgeberische Programmierung | 2 | ||
3. Handlungsformen der Integrationsverwaltung | 2 | ||
4. Organisation der Integrationsverwaltung | 3 | ||
5. Zwischenergebnis | 3 | ||
VI. Fazit und Ausblick | 3 |