Das Kopftuchverbot für Richterinnen
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Das Kopftuchverbot für Richterinnen
Der Staat, Vol. 57 (2018), Iss. 3 : pp. 459–476
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Rike Sinder, M.A., Institut für Staatswissenschaft und Rechtsphilosophie (Abt. 3, Rechtstheorie), Universität Freiburg, 79085 Freiburg
Cited By
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WeißeDeutungshoheit statt Objektivität: Der ‚objektive Dritte‘ und die systematische Abwertung rassismuserfahrener Perspektiven
González Hauck, Sué
Zeitschrift für Rechtssoziologie, Vol. 42 (2022), Iss. 2 P.153
https://doi.org/10.1515/zfrs-2022-0201 [Citations: 1]
Abstract
Kopftuchverbote für Richterinnen greifen um sich; manch einer hält sie schon für Gebote des “gesunden Menschenverstandes“. Zuletzt hatte die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts im einstweiligen Rechtsschutzverfahren über das einer Rechtsreferendarin erteilte Kopftuchverbot zu befinden und schließt sich – in einer Abkehr vom Kopftuchurteil des Ersten Senats aus 2015 – einer Lesart religiös-weltanschaulicher Neutralität an, die derartige Verbote wenn nicht gebietet, so doch jedenfalls rechtfertigt. Kopftuchverbote für Richterinnen betreffen jedoch weniger die religiös-weltanschauliche Neutralität des Staates denn die richterliche Unabhängigkeit: Die kopftuchtragende Richterin steht unter einem unwiderleglichen Heteronomieverdacht.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
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Berichte und Kritik | 1 | ||
Rike Sinder: Das Kopftuchverbot für Richterinnen. Ein Plädoyer für die Aufrechterhaltung der Allgemeinheit der Grundrechtsdogmatik | 1 | ||
I. Die historische Grundentscheidung für eine Abkehr vom Leib-Seele-Dualismus in der (Dogmatik zur) Religionsfreiheit | 5 | ||
II. Die Rückkehr zum Leib-Seele-Dualismus durch die 1. Kammer des Zweiten Senats | 6 | ||
1. Richterliche Unabhängigkeit als Ausgangspunkt eines neuerlichen Leib-Seele-Dualismus | 6 | ||
2. Tatbestandsidentität von Neutralität und Unbefangenheit | 8 | ||
3. Rechtsfolgendivergenz von Neutralität und Unbefangenheit | 1 | ||
III. Warum der Dualismus nicht trägt | 1 | ||
1. Die bewusste Abkehr vom Bild des „neutralen“ Beamten unter dem Grundgesetz | 1 | ||
2. Die Amtstracht als körperliche Gewährleistung richterlicher Unabhängigkeit? | 1 | ||
3. Das Kopftuchverbot als Mittel der Distinktion? | 1 | ||
4. Fazit | 1 |