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Würtenberger, T. (2025). 'Wandel der Lehrfreiheit durch Digitalisierung und Künstliche Intelligenz' In M. Löwisch, T. Würtenberger, & M. Geis & D. Heckmann (Eds.), Künstliche Intelligenz in Forschung, Lehre und Hochschule (1st ed., pp. 221-242)
Würtenberger, Thomas. "Wandel der Lehrfreiheit durch Digitalisierung und Künstliche Intelligenz". Künstliche Intelligenz in Forschung, Lehre und Hochschule, edited by Manfred Löwisch, Thomas Würtenberger, Max-Emanuel Geis and Dirk Heckmann, Duncker & Humblot, 2025, pp. 221-242.
Würtenberger, T. (2025): 'Wandel der Lehrfreiheit durch Digitalisierung und Künstliche Intelligenz', in Löwisch, M, Würtenberger, T, Geis, M, Heckmann, D (eds.). Künstliche Intelligenz in Forschung, Lehre und Hochschule. Duncker & Humblot, pp. 221-242.

Format

Wandel der Lehrfreiheit durch Digitalisierung und Künstliche Intelligenz

Würtenberger, Thomas

In: Künstliche Intelligenz in Forschung, Lehre und Hochschule (2025), pp. 221–242

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Thomas Würtenberger

Dr. Thomas Würtenberger, em. Professor an der Freiburger Rechtswissenschaftlichen Fakultät, ist Leiter der Forschungsstelle für Hochschulrecht und Mitherausgeber der Internet-Zeitschrift „Ordnung der Wissenschaft“.

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Thomas Würtenberger: Wandel der Lehrfreiheit durch Digitalisierung und Künstliche Intelligenz 221
I. Der verfassungsrechtliche Kontext der Fragestellung 222
1. Keine gesetzliche Regelung der Verteilung von Lehrfreiheit 222
2. Überblick über die verfassungsrechtlichen Fragestellungen 223
II. Der verfassungsrechtliche Schutz der Lehrfreiheit von Professoren 224
1. Der Schutzbereich 224
2. Zur Differenzierung zwischen dem Schutz der Lehrfreiheit \nan staatlichen und an privaten Hochschulen 225
III. Der verfassungsrechtliche Schutz der Lehrfreiheit der Hochschulen und ihrer akademischen Gremien 227
IV. Grundrechtsschutz der Studierenden durch Art. 12 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG 227
1. Durch Art. 12 Abs. 1 GG 228
2. Durch Art. 3 Abs. 1 GG 228
V. Zur Auflösung von Grundrechtskollisionen im Bereich der Lehre 228
1. Grundrechtsschutz durch Organisation, \nVerfahren und Beteiligungsrechte 229
2. Beachtung der Verhältnismäßigkeit bei der Abgrenzung \nder Lehrfreiheit verschiedener Grundrechtsträger 230
a) Besonders tiefe Eingriffe in die mit der Forschungsfreiheit \nverbundene Lehrfreiheit 230
b) Eingriffe in die Didaktik betreffen nur Randbereiche der Lehrfreiheit 231
3. Kompetenzteilung zwischen zentraler Leitungsebene und \nden Repräsentativorganen bei der Festlegung der Vorgaben \nfür die Lehre 233
VI. Einzelfragen der Zuordnung der Lehrfreiheit 234
1. Vorgaben durch die Studien- und Prüfungsordnungen 234
2. Geringstmöglicher Eingriff: zum Vorrang der Selbstorganisation \nder Lehre durch die beteiligten Hochschullehrer 235
3. Vorgaben zu den Lehrformaten \ninnerhalb eines akkreditierten Studiengangs 235
4. Zur Freiheit der Methodenwahl 236
5. Vorgaben zu den Prüfungsformen 237
6. Fristen für Korrekturen etc. 237
7. Tools zur Lehr- und Lernbegleitung und \nzur Verbesserung der Effizienz des Studiums 238
8. Prüfungsaufsicht und Proctoring 239
9. Formen generativer Künstlicher Intelligenz \nwie zum Beispiel ChatGPT 239
10. Plagiatssoftware 241
11. Verwendung von KI bei der Leistungsbewertung \nin Prüfungsverfahren? 241
VII. Schlussbemerkung 242