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Heckmann, D. (2026). 'Gutachterliche Stellungnahme für den Ausschuss Digitale Agenda im Deutschen Bundestag (Digitale Gewalt gegen Frauen und Mädchen)' In D. Heckmann, , Recht und Sicherheit der Digitalisierung (1st ed., pp. 443-461)
Heckmann, Dirk. "Gutachterliche Stellungnahme für den Ausschuss Digitale Agenda im Deutschen Bundestag (Digitale Gewalt gegen Frauen und Mädchen)". Recht und Sicherheit der Digitalisierung, Duncker & Humblot, 2026, pp. 443-461.
Heckmann, DHeckmann, D. (2026): 'Gutachterliche Stellungnahme für den Ausschuss Digitale Agenda im Deutschen Bundestag (Digitale Gewalt gegen Frauen und Mädchen)', in . Recht und Sicherheit der Digitalisierung. Duncker & Humblot, pp. 443-461.

Format

Gutachterliche Stellungnahme für den Ausschuss Digitale Agenda im Deutschen Bundestag (Digitale Gewalt gegen Frauen und Mädchen)

Heckmann, Dirk

In: Recht und Sicherheit der Digitalisierung (2026), pp. 443–461

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Dirk Heckmann

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Gutachterliche Stellungnahme für den Ausschuss Digitale Agenda im Deutschen Bundestag (Digitale Gewalt gegen Frauen und Mädchen) 443
I. Zusammenfassung und Handlungsempfehlungen 443
II. Allgemeines 444
III. Zu einzelnen Fragen 445
1. Verbesserung des Persönlichkeitsrechtsschutzes im Internet: Regelungsdefizite und Handlungsbedarf 445
a) Straftatbestand des „Cybermobbing“ 446
b) Erweiterung des Opferschutzes 449
c) Kennzeichnung, Sperrung und Löschung rechtswidriger Inhalte 450
2. Exkurs: Alternativen zur Anbieterkennzeichnung für Telemediendienste 453
3. Verbot schwer erkennbarer Hard- und Software zu Überwachungs-, Aufzeichnungs- und Verfolgungszwecken in Haushaltsgeräten oder Smartphones 454
a) Stalking-Hardware und smart-voyeur-home Geräte 455
aa) Benutzung von Stalking-Hardware und smart-voyeur-Geräten 455
bb) Rechtliche Einordnung eines möglichen Verbots 456
b) Stalking-Software und Apps – „StalkerWare“ 458
aa) Rechtliche Konsequenzen der Benutzung von Stalkerware 458
bb) Rechtliche Konsequenzen der Herstellung von Stalkerware 459
cc) Rechtliche Einordnung eines möglichen Verbots 460