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Die Ansprüche zusammenlebender Personen nach SGB II und SGB XII

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Stephan, K. (2008). Die Ansprüche zusammenlebender Personen nach SGB II und SGB XII. Bedarfsgemeinschaft, Einsatzgemeinschaft und Haushaltsgemeinschaft. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52837-0
Stephan, Karola. Die Ansprüche zusammenlebender Personen nach SGB II und SGB XII: Bedarfsgemeinschaft, Einsatzgemeinschaft und Haushaltsgemeinschaft. Duncker & Humblot, 2008. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52837-0
Stephan, K (2008): Die Ansprüche zusammenlebender Personen nach SGB II und SGB XII: Bedarfsgemeinschaft, Einsatzgemeinschaft und Haushaltsgemeinschaft, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-52837-0

Format

Die Ansprüche zusammenlebender Personen nach SGB II und SGB XII

Bedarfsgemeinschaft, Einsatzgemeinschaft und Haushaltsgemeinschaft

Stephan, Karola

Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, Vol. 270

(2008)

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Abstract

Seit dem Inkrafttreten von SGB II und SGB XII zum 1. Januar 2005 wurden insbesondere die Bedarfsgemeinschaft des SGB II, aber auch die Einsatzgemeinschaft des SGB XII und die Haushaltsgemeinschaften des SGB II und SGB XII kontrovers diskutiert.

Karola Stephan analysiert und vergleicht diese Gemeinschaften, sie stellt die einfachgesetzlichen Regelungen zur Bedarfs-, Einsatz- und Haushaltsgemeinschaft umfassend dar und erläutert sie kritisch. Insbesondere die Regelungen zum Personenkreis in § 7 Abs. 3, 3a SGB II, § 19 SGB XII und zur Einkommens- und Vermögensberücksichtigung in § 9 Abs. 2 SGB II werden auf ihre Verfassungsrechtmäßigkeit hin untersucht. Die Autorin führt aus, dass die Einbeziehung von Stiefelternteilen in die Einkommens- und Vermögensberücksichtigung in § 9 Abs. 2 Satz 2 SGB II, die Zurechnung der Hilfebedürftigkeit in § 9 Abs. 2 Satz 3 SGB II sowie die Nichteinbeziehung sonstiger Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaften in § 9 Abs. 2 SGB II bzw. § 19 SGB XII verfassungswidrig sind. Die Darstellung der Voraussetzungen der jeweiligen Vermutung und der unterschiedlichen Beweislastverteilung für die Haushaltsgemeinschaften des SGB II und SGB XII ergibt zudem, dass die Regelung des § 36 SGB XII verfassungsrechtlich bedenklich ist. Im letzten Teil der Arbeit erfolgt ein Vergleich der Gemeinschaften unter besonderer Berücksichtigung des allgemeinen Gleichheitssatzes, zudem werden Regelungsvorschläge zur Beseitigung der bei der Analyse aufgezeigten Ungereimtheiten und Verstöße gegen die Verfassung gemacht.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Danksagung 5
Inhaltsverzeichnis 7
Einleitung 17
A. Thematik und Aktualität der Untersuchung 17
B. Gang der Untersuchung 21
Kapitel 1: Bestandsaufnahme 23
A. Das Verhältnis von SGB II und SGB XII 24
I. Funktion und Bedeutung der Grundsicherung für Arbeitsuchende 24
II. Funktion und Bedeutung der Sozialhilfe 25
III. Abgrenzung von SGB II und SGB XII anhand des erfassten Personenkreises 27
IV. Das Nebeneinander beider Systeme und die Folgen 28
V. Zusammenfassung zum Verhältnis von SGB II und SGB XII 32
B. Die einzelnen Gemeinschaften 33
I. Der Begriff der Bedarfsgemeinschaft 34
II. Der Begriff der Einsatzgemeinschaft 37
III. Der Begriff der Haushaltsgemeinschaft 41
IV. Fazit 42
C. Inhaltliche Vorgaben für die beiden Sozialleistungssysteme 43
I. Die Menschenwürde als sozialstaatliches Mindestgebot 43
II. Gestaltungsgrundsätze 47
1. Nachranggrundsatz 48
2. Hilfe zur Selbsthilfe/Fördern und Fordern 51
3. Individualisierungsgrundsatz 56
4. Bedarfsdeckungsgrundsatz 61
5. Exkurs: Rechtsanspruch, Kenntnisgrundsatz und Antragsprinzip 68
III. Zusammenfassung zu den inhaltlichen Vorgaben 69
Kapitel 2: Die Bedarfsgemeinschaft des SGB II 70
A. Einfachgesetzliche Regelungen zur Bedarfsgemeinschaft 71
I. Die Zugehörigkeit zum Personenkreis des § 7 Abs. 3 SGB II als Ausgangspunkt 71
1. Der erwerbsfähige Hilfebedürftige 72
2. Die Partner des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen 76
a) Der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte 77
b) Der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner 78
c) Als Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft zusammenlebende Personen 78
aa) Die eheähnliche Gemeinschaft 80
(1) Die Entwicklung des Begriffs in der Rechtsprechung 81
(a) Die Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft 82
(b) Der Wandlungsprozess von der Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft zur Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft 83
(c) Die Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft 87
(2) Kritik an der Rechtsprechung 91
(3) Definitionen in der Literatur 95
(4) Fazit 96
(5) Die Beendigung der eheähnlichen Gemeinschaft 98
bb) Die lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaft 99
cc) Sonstige Gemeinschaften als Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft? 99
dd) Die Vermutung des § 7 Abs. 3a SGB II 101
(1) Die Hinweistatsachen 102
(a) Das Verhältnis der Hinweistatsachen zueinander 102
(b) Die einzelnen Tatsachen 105
(2) Die Beweismittel für die Hinweistatsachen 109
(3) Die Folgen der fehlenden Beweisbarkeit der Hinweistatsachen 114
(4) Die Beweislastumkehr bei Vorliegen der Hinweistatsachen 117
(a) Beweisschwierigkeiten und Beweislastverteilung nach altem Recht 117
(b) Die Zulässigkeit der Beweislastumkehr 121
ee) Zusammenfassung 126
3. Im Haushalt lebende Kinder unter 25 Jahren 127
4. Sonderfall: Eltern(-teil) und Partner im Haushalt eines erwerbsfähigen Kindes unter 25 Jahren 129
5. Einschränkungen 130
a) Keine Unterbringung in stationärer Einrichtung länger als sechs Monate oder Bezug von Altersrente 131
b) Keine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder dem Dritten Buch des Sozialgesetzbuches 133
II. Hilfebedürftigkeit jedes Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft als weitere Voraussetzung 136
1. Fehlen eigener Kräfte 137
2. Fehlen eigener Mittel 139
a) Einsatz von Einkommen 141
b) Einsatz von Vermögen 146
c) Einsatzpflichtiger Personenkreis 148
3. Fehlen der Hilfe von anderen 150
4. Zurechnung der Hilfebedürftigkeit der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft? 151
5. Zusammenfassung 160
B. Verfassungsrechtliche Beurteilung der Bedarfsgemeinschaft 160
I. Die Gleichstellung von Ehe, eingetragener Lebenspartnerschaft, eheähnlicher Gemeinschaft und lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft 162
1. Verfassungsrechtmäßigkeit der Gleichstellung von Ehe und eheähnlicher Gemeinschaft 162
a) Verfassungsrechtliche Vorgaben 163
aa) Die Ehe in der Ordnung des Grundgesetzes 163
bb) Die eheähnliche Gemeinschaft in der Ordnung des Grundgesetzes 168
(1) Schutz durch Art. 6 Abs. 1 GG 168
(a) Die eheähnliche Gemeinschaft als Ehe im Sinne des Art. 6 Abs. 1 GG 168
(b) Analoge Anwendung des Art. 6 Abs. 1 GG 172
(c) Einbeziehung der eheähnlichen Gemeinschaft unter dem Aspekt der „Vorwirkung“ 173
(d) Die eheähnliche Gemeinschaft als Schutzobjekt der negativen Seite des Art. 6 Abs. 1 GG 173
(e) Die eheähnliche Gemeinschaft als „hinkende“ Ehe 174
(f) Die eheähnliche Gemeinschaft als Familie im Sinne des Art. 6 Abs. 1 GG 175
(g) Ergebnis 180
(2) Schutz durch Art. 2 Abs. 1 GG 181
(a) Allgemeine Handlungsfreiheit 182
(b) Allgemeines Persönlichkeitsrecht 185
(c) Ergebnis 186
cc) Zusammenfassung zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben 186
b) Verfassungsrechtmäßigkeit der Gleichstellung beider Institute 187
aa) Der allgemeine Gleichheitssatz und das Benachteiligungsverbot als Beurteilungsmaßstab 190
(1) Wesentliches Vergleichselement 190
(2) Sachgerechte Gleichstellung von Ehe und eheähnlicher Gemeinschaft 191
bb) Allgemeine Handlungsfreiheit und allgemeines Persönlichkeitsrecht als Beurteilungsmaßstab 195
cc) Ergebnis 197
2. Verfassungsrechtmäßigkeit der Gleichstellung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft 197
a) Die eingetragene Lebenspartnerschaft in der Ordnung des Grundgesetzes 197
aa) Die eingetragene Lebenspartnerschaft als Schutzgut des Art. 6 Abs. 1 GG 198
bb) Die eingetragene Lebenspartnerschaft als Familie im Sinne des Art. 6 Abs. 1 GG 201
cc) Die eingetragene Lebenspartnerschaft als Schutzgut des Art. 2 Abs. 1 GG 202
dd) Zusammenfassung 204
b) Verfassungsrechtmäßigkeit der Gleichstellung beider Institute 204
aa) Der allgemeine Gleichheitssatz und das Benachteiligungsverbot als Beurteilungsmaßstab 204
bb) Allgemeine Handlungsfreiheit und allgemeines Persönlichkeitsrecht als Beurteilungsmaßstab 205
3. Verfassungsrechtmäßigkeit der Gleichbehandlung von Ehe und lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft 206
a) Die lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaft in der Ordnung des Grundgesetzes 206
b) Verfassungsrechtmäßigkeit der Gleichstellung beider Institute 207
aa) Der allgemeine Gleichheitssatz und das Benachteiligungsverbot als Beurteilungsmaßstab 207
bb) Allgemeine Handlungsfreiheit und allgemeines Persönlichkeitsrecht als Beurteilungsmaßstab 211
4. Verfassungsrechtmäßigkeit der Gleichstellung von eheähnlicher Gemeinschaft und eingetragener Lebenspartnerschaft 211
5. Verfassungsrechtmäßigkeit der Gleichstellung von eheähnlicher Gemeinschaft und lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft 212
a) Der allgemeine Gleichheitssatz als Beurteilungsmaßstab 213
b) Allgemeine Handlungsfreiheit und allgemeines Persönlichkeitsrecht als Beurteilungsmaßstab 218
c) Art. 20 Abs. 3 GG als Beurteilungsmaßstab 218
6. Verfassungsrechtmäßigkeit der Gleichstellung von eingetragener Lebenspartnerschaft und lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft 219
7. Zusammenfassung 219
II. Die Einbeziehung von Kindern in die Bedarfsgemeinschaft 220
1. Die Gemeinschaft von Eltern und Kindern in der Ordnung des Grundgesetzes 220
2. Verfassungsrechtmäßigkeit im Hinblick auf das Fördergebot des Art. 6 Abs. 1 GG 221
3. Verfassungsrechtmäßigkeit der Gleichstellung minderjähriger Kinder und volljähriger Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres 222
4. Verfassungsrechtmäßigkeit im Hinblick auf die Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen des nicht leiblichen Elternteils 225
5. Verfassungsrechtmäßigkeit der Gleichstellung im Hinblick auf die Gemeinschaft von erwerbsfähigem Hilfebedürftigen und dessen Partner 231
III. Verfassungsrechtmäßigkeit der Ungleichbehandlung der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft gegenüber nicht in den Personenkreis einbezogenen Personen 231
1. Ungleichbehandlung gegenüber Ledigen 232
2. Ungleichbehandlung von nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten gegenüber getrennt lebenden Ehegatten 233
3. Ungleichbehandlung im Hinblick auf die Nichteinbeziehung anderer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaften 236
a) Stellung und Schutz sonstiger Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaften in der Ordnung des Grundgesetzes 236
b) Verfassungsrechtmäßigkeit der Ungleichbehandlung 237
c) Beseitigung der Verfassungswidrigkeit 241
4. Ungleichbehandlung durch Nichteinbeziehung sonstiger Lebensgemeinschaften 242
IV. Zusammenfassung 243
C. Die Folgen der Feststellung einer Bedarfsgemeinschaft 243
I. Statusfrage: Einzelanspruch oder Gesamtanspruch? 244
1. Wörtliche Auslegung 244
2. Historische Auslegung 245
3. Systematische Auslegung 246
4. Teleologische Auslegung 247
5. Weitere Gründe für einen Einzelanspruch 248
6. Ergebnis: Einzelanspruch jedes Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft 249
II. Leistungen an jedes einzelne Mitglied der Bedarfsgemeinschaft 249
1. Leistungen an den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen 250
2. Leistungen an die nicht erwerbsfähigen Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft 253
3. Vereinfachte Leistungsberechnung 258
4. Kinderzuschlag 262
5. Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung 266
III. Abhängigkeit vom erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einzelnen Teilbereichen 268
1. Darlehen nach § 23 SGB II 269
2. Die Eingliederungsvereinbarung nach § 15 SGB II 270
3. Pflichtverletzungen und deren Folgen für die Bedarfsgemeinschaft 274
4. Die Vollmachtsvermutung des § 38 SGB II 277
IV. Exkurs: Bedarfsgemeinschaft und Unterhaltsansprüche 281
1. Unterhaltsansprüche eines Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft gegen einen außenstehenden Dritten 281
2. Unterhaltsansprüche eines außenstehenden Dritten gegen ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft 284
D. Zusammenfassung 287
Kapitel 3: Die Einsatzgemeinschaft des SGB XII 290
A. Einfachgesetzliche Regelungen zur Einsatzgemeinschaft 291
I. Die Zugehörigkeit zum Personenkreis des § 19 Abs. 1 SGB XII als Ausgangspunkt 291
II. Hilfebedürftigkeit jedes einzelnen Mitglieds der Einsatzgemeinschaft als weitere Voraussetzung 294
1. Fehlen eigener Mittel 295
a) Einsatz von Einkommen und Vermögen 296
b) Umfang des Einsatzes 298
c) Verteilung des Überschusses 303
aa) Kaskadenmodell 304
bb) Kopfteilslösung 304
cc) Verhältnis- oder Prozentlösung 305
2. Fehlen eigener Kräfte 306
3. Vorrangigkeit der Hilfe anderer 307
B. Verfassungsrechtliche Beurteilung der Einsatzgemeinschaft 308
C. Die Folgen der Feststellung einer Einsatzgemeinschaft 312
I. Statusfrage: Einzelanspruch oder Gesamtanspruch? 313
1. Wörtliche Auslegung 314
2. Historische Auslegung 314
3. Systematische Auslegung 316
4. Teleologische Auslegung 317
5. Weitere Gründe für einen Einzelanspruch 318
6. Ergebnis 320
II. Leistungen an jedes einzelne Mitglied der Einsatzgemeinschaft 321
1. Hilfe zum Lebensunterhalt/Regelsätze 322
2. Leistungsberechnung 323
III. Regelungen mit Bezug zur Einsatzgemeinschaft 325
1. Einschränkung von Leistungen bei Fehlverhalten eines Mitglieds der Einsatzgemeinschaft? 325
2. Einsatzgemeinschaft und Verwaltungsverfahren 326
3. Unterhaltsansprüche 329
a) Öffentliche Realisierung der Unterhaltspflicht 329
b) Aufwendungsersatz bei unterlassener Unterhaltsleistung innerhalb der Einsatzgemeinschaft 330
c) Übergang von Unterhaltsansprüchen 332
D. Zusammenfassung 334
Kapitel 4: Die Haushaltsgemeinschaft 336
A. Die Haushaltsgemeinschaft des § 9 Abs. 5 SGB II 336
I. Gesetzliche Vermutung 338
II. Voraussetzung der Vermutung 339
1. Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten 339
2. Leistungsfähigkeit/Umfang der Vermutung 341
a) Selbstbehalte nach dem Bundessozialhilfegesetz 344
b) Selbstbehalte nach § 9 Abs. 5 SGB II 348
III. Beweislast/Widerlegung der Vermutung 351
B. Die Haushaltsgemeinschaft des § 36 SGB XII 353
I. Gesetzliche Vermutung 354
II. Voraussetzung der Vermutung 355
1. Wohngemeinschaft 355
2. Leistungsfähigkeit/Umfang der Vermutung 363
III. Beweislastumkehr/Widerlegung der Vermutung 368
C. Zusammenfassung 373
Kapitel 5: Vergleich der Gemeinschaften und Schlussfolgerungen 375
A. Vergleich 375
I. Bedarfsgemeinschaft und Einsatzgemeinschaft 376
1. Die einfachgesetzlichen Regelungen zu den beiden Gemeinschaften 376
a) Personenkreis 376
b) Hilfebedürftigkeit 378
2. Die Folgen der Feststellung der jeweiligen Gemeinschaft 382
a) Leistungen an die einzelnen Mitglieder der jeweiligen Gemeinschaft 383
aa) Bedarfsberechnung und Regelleistung 383
bb) Kinderzuschlag und befristeter Zuschlag 387
cc) Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung 389
b) Vertretung der Mitglieder 389
c) Eingliederungsvereinbarung und Pflichtverletzung 389
d) Unterhaltsansprüche 390
3. Ergebnis 392
II. Die beiden Haushaltsgemeinschaften im Vergleich 393
III. Die Haushaltsgemeinschaft im Vergleich zur Einsatz- und Bedarfsgemeinschaft 393
B. Schlussbetrachtung 394
C. Regelungsvorschläge 397
I. Veränderungen an den vorhandenen Regelungen 397
1. Regelungsvorschläge hinsichtlich der Bedarfsgemeinschaft 397
2. Regelungsvorschläge hinsichtlich der Einsatzgemeinschaft 400
3. Regelungsvorschläge hinsichtlich der Haushaltsgemeinschaft 401
II. Völlige Umstellung der vorhandenen Regelungen 401
Literaturverzeichnis 403
Sachwortverzeichnis 423