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Sendmeyer, S. (2008). Der Unternehmerregress nach Maßgabe der §§ 478, 479 BGB. Unter besonderer Berücksichtigung intertemporaler und internationalprivatrechtlicher Probleme. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52729-8
Sendmeyer, Stefanie. Der Unternehmerregress nach Maßgabe der §§ 478, 479 BGB: Unter besonderer Berücksichtigung intertemporaler und internationalprivatrechtlicher Probleme. Duncker & Humblot, 2008. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52729-8
Sendmeyer, S (2008): Der Unternehmerregress nach Maßgabe der §§ 478, 479 BGB: Unter besonderer Berücksichtigung intertemporaler und internationalprivatrechtlicher Probleme, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-52729-8

Format

Der Unternehmerregress nach Maßgabe der §§ 478, 479 BGB

Unter besonderer Berücksichtigung intertemporaler und internationalprivatrechtlicher Probleme

Sendmeyer, Stefanie

Münsterische Beiträge zur Rechtswissenschaft, Vol. 185

(2008)

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Abstract

Gegenstand der Arbeit sind die §§ 478, 479 BGB, die Art. 4 der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie umsetzen und innerhalb der unternehmerischen Lieferkette einen Rückgriff hinsichtlich der gegenüber einem Verbraucher entstandenen Gewährleistungskosten statuieren. Stefanie Sendmeyer untersucht nicht nur, wie der Unternehmerregress im Einzelnen ausgestaltet ist und an welche Voraussetzungen er in materiellrechtlicher Hinsicht geknüpft ist, sondern auch, wie die Normen in intertemporaler Hinsicht zu bewerten sind, wie sie sich zum UN-Kaufrecht verhalten und wann sie auf internationale Sachverhalte angewandt werden können.

Die Auslegungsergebnisse berücksichtigen sowohl die rechtspolitisch heftig kritisierte Entscheidung des europäischen sowie deutschen Gesetzgebers, Verbraucherschutzerwägungen in den handelsrechtlichen Verkehr zu übernehmen, als auch die Interessen von Verbraucher, Handel und Hersteller und ermöglichen so einen angemessenen Ausgleich der Gewährleistungskosten in der Lieferkette. Die Arbeit vermag einen Beitrag zu der innerhalb der Europäischen Union aktuell geführten Diskussion zu leisten, ob der Regress zu Gunsten einer unmittelbaren Herstellerhaftung im Kaufrecht aufgegeben werden sollte.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsübersicht 9
Inhaltsverzeichnis 13
Einleitung 29
1. Teil: Der Rückgriff des Unternehmers im deutschen Recht 33
1. Kapitel: Entstehung der Rückgriffsregelungen der §§ 478, 479 BGB 33
A. Die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie 33
I. Kompetenz zum Erlass der Richtlinie 34
1. Maßgebliche Kompetenzgrundlage 34
2. Voraussetzungen der Kompetenznorm 35
a) Förderung des Binnenmarktes 35
b) Kompetenzrechtliche Zweifel 36
aa) Zweifel hinsichtlich des Erlasses der Richtlinie allgemein 36
bb) Zweifel in Bezug auf die Vorgabe des Art. 4 der Richtlinie 37
3. Ergebnis 38
II. Die Regressvorgabe in Art. 4 der Richtlinie 38
1. Der Regelungsgehalt der Regressvorgabe 38
2. Die Entstehung der Regressvorgabe in Art. 4 der Richtlinie 40
a) Forderung einer quasi-subsidiarischen Herstellerhaftung im Grünbuch 40
b) Die Herstellerhaftung im Gesetzgebungsverfahren 41
c) Die Regressregelung im Gesetzgebungsverfahren 44
3. Sinn und Zweck der Regressregelung in Art. 4 der Richtlinie 45
III. Umsetzungspflicht des Art. 4 der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie 48
1. Meinungsstand 49
a) Umsetzungspflicht nur hinsichtlich der Möglichkeit eines Rückgriffs 49
b) Umsetzungspflicht hinsichtlich eines effektiven Regressrechts 50
2. Stellungnahme 52
a) Wortlaut und Systematik 52
b) Historische Auslegung 54
c) Teleologische Auslegung 55
3. Ergebnis 56
B. Die deutschen Umsetzungsnormen, insb. die §§ 478, 479 BGB 56
I. Umsetzung der Richtlinie im Rahmen der Schuldrechtsreform 56
1. Streit über die Umsetzungsmöglichkeiten 56
2. Das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz 57
II. Umsetzung der Regressvorgabe 58
1. Einführung 58
2. Analyse der sog. Regressfallen 59
a) Die bisherige Rechtslage 59
b) Verstärkung der Regressfallen durch das modernisierte Schuldrecht 61
3. Die Regressregelung im Gesetzgebungsverfahren 62
a) Keine explizite Regressregelung im Diskussionsentwurf 62
b) Einführung einer Regressregelung im Konsolidierten Diskussionsentwurf 63
c) Weitere Änderungen im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens 65
III. Die Regressregelungen in ihrer endgültigen Fassung 65
2. Kapitel: Die Regresskette – Grundsätzliche Anwendungsvoraussetzungen der §§ 478, 479 BGB 67
A. Der Unternehmer als Rückgriffsschuldner und -gläubiger 67
I. Der Unternehmerbegriff 68
1. Richtlinienkonforme Auslegung 68
a) Gebot der richtlinienkonformen Auslegung 68
b) Grundlagen des europäischen Unternehmerbegriffs 70
2. Die drei Elemente des Unternehmerbegriffs 71
a) Funktionales Kriterium des Unternehmerbegriffs 71
aa) Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit 72
(1) Teilweise Übernahme des traditionellen Gewerbebegriffs 73
(a) Selbstständige, erkennbare, planmäßig auf Dauer angelegte Tätigkeit 73
(b) Ausschluss der freiberuflichen Tätigkeit 75
(2) Modifikationen des traditionellen handelsrechtlichen Gewerbebegriffs 75
(a) Modifikation in Bezug auf die Gewinnerzielungsabsicht 75
(b) Einbeziehung gesetzes- und sittenwidriger Handlungen 77
(3) Zusammenfassung 77
bb) Ausübung einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit 77
(1) Definition der beruflichen Tätigkeit 78
(2) Das Kriterium der Selbstständigkeit 79
(a) Bedeutung der expliziten Nennung 79
(b) Europarechtskonformität der Beschränkung 79
cc) In Ausübung der Tätigkeit 81
(1) Die sog. Dual-Use-Problematik 82
(a) Einführung in die Problematik 82
(b) Meinungsstand 82
(c) Stellungnahme 84
(2) Einordnung von Geschäften zur Existenzgründung 87
(a) Meinungsstand 87
(b) Stellungnahme 87
(3) Einordnung von Geschäftserweiterungen 89
(4) Einordnung von Geschäftsaufgaben 89
(5) Einordnung von branchenfremden Geschäften 90
(6) Einordnung einer Nebenerwerbstätigkeit 91
(7) Zusammenfassung 91
b) Sachliches Begrenzungskriterium 91
c) Persönliches Begrenzungskriterium 92
aa) Die beiden klassischen Rechtssubjekte 92
bb) Die „neue“ Kategorie der rechtsfähigen Personengesellschaften 93
(1) Dogmatischer Hintergrund 93
(2) Begriffsbestimmung 93
(3) Probleme im Zusammenhang mit dem nicht rechtsfähigen Verein 95
cc) Ergebnis 97
3. Zusammenfassung 97
II. Anwendbarkeit der Regressregelungen auf Zulieferer 98
1. Einführung in die Problematik 98
2. Reichweite der gesetzlichen Regelungen 99
a) Meinungsstand 99
b) Stellungnahme 101
aa) Wortlaut und Systematik 101
bb) Historische Auslegung 104
cc) Teleologische Auslegung 105
c) Ergebnis 107
3. Analoge Anwendung 108
4. Vertragliche Ausweitung des Regresses auf Zulieferer 109
a) Individualvertragliche Regelung 109
b) Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen 110
aa) Meinungsstand 111
bb) Stellungnahme 112
(1) Inhaltskontrolle am Maßstab des allgemeinen Kaufrechts 112
(a) Allgemeines Kaufrecht als Prüfungsmaßstab 112
(b) Probleme bei der Bestimmung des Leitbilds im neuen Kaufrecht 113
(2) Prüfung der einzelnen Bestimmungen 115
(a) Wegfall des Nacherfüllungsvorrangs (§ 478 Abs. 1 BGB) 115
(b) Statuierung eines verschuldensunabhängigen Aufwendungsersatzanspruchs (§ 478 Abs. 2) 120
(c) Beweislastumkehr im Hinblick auf den Zeitpunkt, in dem der Mangel entstanden ist (§ 478 Abs. 3 BGB) 121
(d) Hemmung der Verjährung (§ 479 Abs. 2 BGB) 123
cc) Ergebnis 125
5. Zusammenfassung 125
B. Anforderungen an den letzten Vertrag in der Lieferkette 126
I. Vorliegen eines Verbrauchsgüterkaufs als Anwendungsvoraussetzung 126
1. Einführung in die Problematik 126
2. Anwendung auf Lieferketten, die nicht mit einem Verbrauchsgüterkauf enden 127
a) Analoge Anwendung 128
b) Ausdehnung de lege ferenda 131
3. Sonderbehandlung der „um den Verbrauchsgüterkauf kupierten“ Lieferkette? 132
4. Vertragliche Ausgestaltung von Lieferketten ohne Verbrauchsgüterkauf 134
a) Verbot des Weiterverkaufs an Verbraucher 134
b) Ausweitung der Regressregelungen auf Lieferketten ohne Verbrauchsgüterkauf 135
aa) Verwendung durch den Lieferanten oder einen anderen Verkäufer in der Lieferkette 136
bb) Verwendung durch den Letztverkäufer oder einen anderen Käufer in der Lieferkette 136
(1) Wegfall des Nacherfüllungsvorrangs (§ 478 Abs. 1 BGB) 137
(2) Statuierung eines verschuldensunabhängigen Aufwendungsersatzanspruchs (§ 478 Abs. 2 BGB) 137
(3) Beweislastumkehr im Hinblick auf den Zeitpunkt, in dem der Mangel entstanden ist (§§ 478 Abs. 3, 476 BGB) 138
(4) Hemmung der Verjährung (§ 479 Abs. 2 BGB) 138
5. Zusammenfassung 139
II. Der Verbraucherbegriff 139
1. Begriffsbestimmung anhand der Abgrenzung zum Unternehmerbegriff – Kontradiktorisches Verhältnis von Unternehmer- und Verbraucherbegriff? 140
2. Personales Element 141
a) Einzelpersonen und nicht rechtsfähige Personenzusammenschlüsse 141
b) Rechtsfähige Personenzusammenschlüsse 142
aa) Private Sphäre rechtsfähiger Personenzusammenschlüsse 142
bb) Ausschluss juristischer Personen 143
cc) Ausschluss anderer rechtsfähiger Personenzusammenschlüsse 144
(1) Übernahme des europäischen Verbraucherbegriffs 145
(2) Systematische Auslegung der §§ 13, 14 BGB 146
(3) Teleologische Erwägungen 147
3. Zusammenfassung 147
C. Anforderungen an die Kaufsache 148
I. Beschaffenheit der Kaufsache 148
1. Sache im Sinne von § 90 BGB 148
2. Bewegliche Sache 149
3. Neu hergestellte Sache 150
a) Regelungsgehalt der §§ 478, 479 BGB (nach nationalen Auslegungskriterien 150
aa) Die neu hergestellte Sache als Voraussetzung der Regressnormen 150
bb) Begriffsbestimmung 151
b) Analoge Anwendung der §§ 478, 479 BGB auf gebrauchte Sachen 152
aa) Regelungslücke 152
bb) Planwidrigkeit der Regelungslücke 153
(1) Annahme einer planwidrigen Regelungslücke 153
(2) Ablehnung einer planwidrigen Regelungslücke 153
(a) Genereller Ausschluss gebrauchter Sachen 153
(b) Definition der geschlossenen Vertriebskette 154
(c) Sinn und Zweck der Regressregelungen 155
c) Korrektur auf Grund des europäischen Ursprungs der Regressregelungen – Richtlinienkonforme Auslegung und Rechtsfortbildung 156
aa) Vorgaben der Richtlinie für den Regress 156
(1) Vorgaben der Richtlinie allgemein 156
(2) Nichtvorliegen der Voraussetzungen des Art. 4 der Richtlinie 157
(3) Ausnahmefälle, in denen die Voraussetzungen gegeben sind 159
bb) Richtlinienkonforme Auslegung bzw. Rechtsfortbildung der Voraussetzung „neu hergestellt“ 160
(1) Meinungsstand 160
(2) Stellungnahme – Möglichkeiten einer Korrektur anhand der europarechtlichen Vorgaben 161
(a) Richtlinienkonforme Auslegung 161
(b) Vorrang der richtlinienkonformen Auslegung? 162
(c) Richtlinienkonforme Rechtsfortbildung 163
(d) Konsequenzen für die Auslegung des Begriffs „neu hergestellt“ in den §§ 478, 479 BGB 165
d) Ergebnis 167
4. Zusammenfassung 167
II. Vorliegen eines Mangels 168
1. Der Mangel als Voraussetzung der §§ 478, 479 BGB 168
a) Einführung 168
b) Mangelbegriff 169
aa) Bestimmung des Mangels 169
bb) § 434 Abs. 1 S. 3 BGB als Rechtfertigung für die Einführung der Regressregelungen 170
c) Gesonderte Mangelfeststellung in jedem vertraglichen Verhältnis 173
2. Aufweichung des Erfordernisses einer mangelhaften Kaufsache 174
3. Feststellung des Mangels im Verbrauchsgüterkauf 176
a) Meinungsstand 176
b) Stellungnahme 177
aa) Erfordernis eines Urteils im Verbrauchsgüterkauf 177
bb) Korrektur mit Hilfe der Streitverkündung nach den §§ 72 ff. ZPO 177
c) Ergebnis 180
4. Zusammenfassung 180
3. Kapitel: Der Regelungsgehalt der §§ 478, 479 BGB im Einzelnen 181
A. Einführung 181
I. Systematik der Regressregelungen 181
II. Ziel der Regressregelungen der §§ 478, 479 BGB 182
B. Die Modifikation des § 478 Abs. 1 BGB 184
I. Regelungsgehalt des § 478 Abs. 1 BGB 184
II. Voraussetzungen der Norm im Einzelnen 187
1. Grundsätzliche Voraussetzungen des Rückgriffs 187
2. Rücknahmepflicht oder Minderung 188
a) Bestehende Gewährleistungspflicht des Letztverkäufers 188
b) Rücknahme der Sache 189
aa) Anwendungsfälle 189
bb) Teleologische Reduktion in Bezug auf die Nachlieferung 190
(1) Einführung und Meinungsstand 190
(2) Stellungnahme 191
(a) Wortlaut und Gesetzesbegründung 191
(b) Sinn und Zweck der Regelung 191
(aa) Interessenlage beim Rücktritt des Verbrauchers 192
(bb) Interessenlage bei der Nachlieferung durch den Letztverkäufer 192
(α) Nachlieferungsbegehren gegenüber dem Lieferanten 193
(β) Nachlieferung aus eigenen Lagerbeständen 194
(γ) Interessenlage, wenn der Letztverkäufer auf die Nachbesserung beschränkt ist 195
(3) Ergebnis 195
c) Minderung 196
d) Kleiner Schadensersatz 197
3. Analoge Anwendung auf Fälle der Nachbesserung? 197
4. Durchsetzbares Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht 199
a) Meinungsstand 199
b) Stellungnahme 200
aa) Wortlaut und Gesetzesbegründung 200
bb) Sinn und Zweck der Regelung 200
c) Ergebnis 201
5. Beschränkung auf das „reine Regressinteresse“ 202
a) Meinungsstand 202
b) Stellungnahme 203
c) Ergebnis 204
III. Zusammenfassung 205
C. Der eigenständige Regressanspruch gemäß § 478 Abs. 2 BGB 205
I. Regelungsgehalt des § 478 Abs. 2 BGB 205
II. Aufwendungen, die der Unternehmer nach § 439 Abs. 2 BGB zu tragen hatte 207
1. Begriff der Aufwendungen 208
2. Pflicht zur Nacherfüllung 208
a) Vorliegen eines Nacherfüllungsanspruchs 208
b) Überobligatorische Nacherfüllung im Sinne des § 439 Abs. 3 BGB 209
aa) Unverhältnismäßigkeit der Kosten der Nacherfüllung 209
(1) Berücksichtigung des Verkäuferverschuldens bei der Interessenabwägung 209
(2) Arten der Unverhältnismäßigkeit 210
(3) Grenzen der Verhältnismäßigkeit 211
(a) Meinungsstand 211
(b) Stellungnahme 212
(aa) Bestimmung der absoluten Unverhältnismäßigkeit 212
(bb) Bestimmung der relativen Unverhältnismäßigkeit 214
(c) Ergebnis 215
bb) Berücksichtigung der Interessen des Lieferanten bei der Interessenabwägung 216
cc) Reichweite des Leistungsverweigerungsrechts 216
(1) Meinungsstand 216
(2) Stellungnahme 217
(3) Ergebnis 220
3. Zum Zwecke der Nacherfüllung erforderliche Kosten 220
a) Unmittelbare Kosten 220
b) Mittelbare Kosten/Handling- oder Gemeinkosten 222
aa) Einführung in die Problematik und Meinungsstand 222
bb) Stellungnahme 223
cc) Ergebnis 226
c) Rechtsverfolgungskosten 226
d) Kosten der nachzuliefernden Sache 227
e) Kosten einer Fremdbeschaffung bzw. einer Fremdreparatur 229
aa) Einführung in die Problematik und Meinungsstand 229
(1) Fristerfordernis 229
(2) Kürzung des Kostenerstattungsanspruchs 230
bb) Stellungnahme 230
cc) Ergebnis 231
III. Analoge Anwendung auf die Kosten, die im Rahmen anderer Rechtsbehelfe anfallen 232
1. Einführung in die Problematik 232
2. Voraussetzungen einer Analogie 233
a) Planwidrige Regelungslücke 233
aa) Vorliegen einer Regelungslücke 233
bb) Planwidrigkeit der Regelungslücke 234
(1) Kosten im Rahmen der sekundären Gewährleistungsrechte 234
(2) Verlust der Gewinnspanne 235
b) Vergleichbarkeit der Interessenlagen 236
3. Ergebnis 237
IV. Regressfähige Kosten in der weiteren Regresskette 237
V. Zusammenfassung 238
D. Die Regelung des § 478 Abs. 3 BGB 239
I. Die Vermutungsregel des § 476 BGB 239
1. Regelungsgehalt des § 476 BGB 239
2. Einschränkungen der Vermutung 240
II. Übertragung der Beweislastvermutung auf den Regress 242
E. Beschränkte Abdingbarkeit der Regressregelungen auf Grund des § 478 Abs. 4 BGB 244
I. Regelungsgehalt des § 478 Abs. 4 BGB 244
1. Statuierung (faktisch) halbzwingenden Rechts 244
2. Kritik an der Regelung des § 478 Abs. 4 BGB 245
3. Anwendung der §§ 307 ff. BGB neben § 478 Abs. 4 BGB 247
4. Nichtanwendung auf Schadensersatzansprüche 247
II. Gewährung eines gleichwertigen Ausgleichs 248
1. Grundsätzliches 248
2. Möglichkeiten vertraglicher Ausgestaltung 248
a) Pauschale Abrechnungssysteme 248
b) Andere Möglichkeiten des gleichwertigen Ausgleichs 250
III. Anderweitige Umgehung der Regressregelungen der §§ 478, 479 BGB 251
1. Einschaltung eines Verbrauchers als Zwischenperson 252
2. Ausschaltung der §§ 478, 479 BGB durch Umgehung des deutschen Rechts 253
IV. Zusammenfassung 254
F. Die Rügeobliegenheit im Regress, § 478 Abs. 6 BGB 254
I. Regelungsgehalt des § 478 Abs. 6 BGB 254
II. Voraussetzungen der Untersuchungs- und Rügeobliegenheit des § 377 HGB 256
1. Personaler Anwendungsbereich des § 377 HGB 256
2. Anzeige- und Rügeobliegenheit nach § 377 HGB 256
III. Besonderheiten der Rügeobliegenheit innerhalb der Regresskette 257
1. Sog. Streckengeschäft 257
2. Reichweite der Genehmigungsfiktion 258
G. Die Regelung der Verjährung in § 479 BGB 259
I. Regelung des § 479 Abs. 1 BGB 260
1. Sinn und Zweck der Vorschrift 260
2. Analoge Anwendung des § 438 Abs. 1 Nr. 2, 2. Var. BGB 261
3. Analoge Anwendung des § 438 Abs. 3 BGB 262
II. Regelung des § 479 Abs. 2 BGB 263
1. Regelungsgehalt 263
2. Grundsätzliche Anwendungsvoraussetzungen 264
3. Anwendung der Ablaufhemmung auf bereits verjährte Ansprüche 264
4. Beginn der Ablaufhemmung 265
a) Einführung in die Problematik 265
b) Meinungsstand 266
c) Stellungnahme 267
aa) Notwendigkeit einer Einschränkung des Anwendungsbereichs 267
bb) Teleologische Reduktion des § 479 Abs. 2 BGB 268
(1) Anknüpfung der Ablaufhemmung an die Erfüllung der Ansprüche des Verbrauchers 268
(2) Einschränkende Auslegung der Gewährleistungsansprüche als modifizierte Gewährleistungsansprüche 268
d) Ergebnis 270
5. Anwendung auf Fälle, in denen der Letztverkäufer bereits verjährte Ansprüche des Verbrauchers erfüllt hat 271
6. Höchstfrist 271
III. Zusammenfassung 272
2. Teil: Übergangsprobleme beim Regress nach §§ 478, 479 BGB 274
A. Die allgemeinen Überleitungsvorschriften des Art. 229 §§ 5 bis 7 EGBGB 274
I. Überleitung von Schuldverträgen nach der Grundregel des Art. 229 § 5 EGBGB 274
1. Maßgebliches Kriterium der intertemporalen Anknüpfung 275
2. Besonderheiten bei Dauerschuldverhältnissen 276
3. Möglichkeiten einer intertemporalen Rechtswahl 277
II. Überleitung des Verjährungsrechts nach Art. 229 § 6 EGBGB 277
B. Die Überleitung der Regressregelungen 278
I. Einführung in die Problematik 278
II. Meinungsstand 279
III. Stellungnahme 281
1. Ablehnung der akzessorischen intertemporalen Anknüpfung an den Verbrauchsgüterkaufvertrag 281
2. Anwendung des Art. 229 §§ 5, 6 EGBGB 282
a) Keine Besonderheit hinsichtlich § 478 Abs. 2 BGB 282
b) Eigenständige Anknüpfung des § 479 BGB 283
3. Ergebnis 284
C. Zusammenfassung 285
3. Teil: Der Regress in grenzüberschreitenden Sachverhalten 286
1. Kapitel: Einführung 286
2. Kapitel: Der Regress im Anwendungsbereich des UN-Kaufrechts 287
A. Anwendungsbereich des UN-Kaufrechts 287
I. Sachlicher und räumlicher Anwendungsbereich des UN-Kaufrechts 287
II. Ausschluss des UN-Kaufrechts 288
III. Bedeutung des UN-Kaufrechts für Regressketten mit Auslandsbezug 289
B. Regelungen des UN-Kaufrechts hinsichtlich eines Rückgriffs 289
I. Der Regress im UN-Kaufrecht 289
II. Vergleich mit den einzelnen Bestimmungen der §§ 478, 479 BGB 290
1. § 478 Abs. 1 BGB 290
2. § 478 Abs. 2 BGB 291
3. § 478 Abs. 3 BGB in Verbindung mit § 476 BGB 292
4. § 479 Abs. 2 BGB 292
5. § 478 Abs. 4 BGB 294
III. Ergebnis 295
C. Kollision des UN-Kaufrechts mit den §§ 478, 479 BGB bzw. Art. 4 der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie 295
I. Einführung in die Problematik 295
II. Meinungsstand 296
III. Stellungnahme 296
1. Verhältnis von UN-Kaufrecht zu nationalem Recht europarechtlichen Ursprungs 296
2. Übertragung der Argumente auf den Fall der §§ 478, 479 BGB 298
a) Ablehnung einer Lösung über die allgemeinen Kollisionsgrundsätze 298
b) Kollisionsnormen im UN-Kaufrecht 299
c) Kollisionsrechtliche Absicherung aus Sicht des europäischen Rechts 301
d) Kollisionsrechtlicher Schutz durch nationale Kollisionsnormen 302
IV. Ergebnis 302
D. Zusammenfassung 303
3. Kapitel: Der Regress im Anwendungsbereich des deutschen Kollisionsrechts 304
A. Ermittlung des Vertragsstatuts 304
B. Subjektive Anknüpfung 304
I. Grundsatz der Parteiautonomie 304
II. Schranken der Parteiautonomie – Möglichkeiten der Anwendung der §§ 478, 479 BGB trotz der Vereinbarung ausländischen Rechts 305
1. Immanente Schranken des Art. 27 EGBGB 306
a) Beschränkung durch Art. 27 Abs. 3 EGBGB 306
aa) Dispositive, de facto zwingende Rechtsnormen 307
bb) Halbzwingendes Recht 307
b) Wahl staatlichen Rechts 308
c) Ergebnis 309
2. Beschränkungen der Rechtswahl auf Grund von Verbraucherschutzüberlegungen – Anwendung der §§ 478, 479 BGB über Art. 29, Art. 29a (analog) EGBGB 309
a) Art. 29 EGBGB 310
b) Art. 29a EGBGB 311
aa) Regelungsgehalt der Norm 311
bb) Anwendung der Norm auf den Regressfall 313
(1) §§ 478, 479 BGB als Bestimmungen im Sinne des Art. 29a Abs. 1, Abs. 4 EGBGB 313
(2) Personaler Anwendungsbereich der Norm – Beschränkung auf Verbraucher? 314
(a) Wortlaut 314
(b) Systematische Auslegung 314
(c) Inhalt und Reichweite der in Bezug genommenen Richtlinien, insbesondere der kollisionsrechtlichen Vorgaben von Art. 7 Abs. 2 der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie 315
(3) Ergebnis 317
c) Analoge Anwendung des Art. 29a EGBGB in Anlehnung an die Ingmar-Rechtsprechung des EuGH 317
aa) Darstellung der Ingmar-Entscheidung 317
bb) Übertragung der Grundsätze der Ingmar-Entscheidung auf andere Richtlinien ohne kollisionsrechtlichen Rechtssetzungsauftrag 318
(1) Dogmatische Einordnung 318
(a) Keine Eingriffsnormen im Sinne des Art. 34 EGBGB 319
(b) Analoge Anwendung des Art. 29a EGBGB 319
(2) Sonderfall des Art. 4 der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie 320
(3) Ergebnis 321
d) Zusammenfassung 321
3. Die §§ 478, 479 BGB als zwingende Bestimmungen im Sinne von Art. 34 EGBGB 322
a) Regelungsgehalt des Art. 34 EGBGB 322
b) Verbraucherschutzvorschriften als Eingriffsnormen im Sinne von Art. 34 EGBGB 322
c) Übertragung der Grundsätze der Ingmar-Rechtsprechung 324
d) Ergebnis 325
4. Anwendung der §§ 478, 479 BGB über den ordre public-Vorbehalt des Art. 6 EGBGB 325
a) Der ordre public-Vorbehalt des Art. 6 EGBGB 325
b) §§ 478, 479 BGB als Kernbestand des deutschen Rechts 326
c) Ergebnis 327
5. Zusammenfassung 327
III. Möglichkeiten der Umgehung des Art. 27 Abs. 3 EGBGB und damit der §§ 478, 479 BGB in Inlandssachverhalten 328
1. Schaffung der Voraussetzungen einer kollisionsrechtlich wirksamen Wahl ausländischen Rechts 328
2. Mögliche Unbeachtlichkeit einer solchen Rechtswahl nach den Grundsätzen der fraus legis 329
a) Einführung in die Problematik 329
b) Dogmatische Einordnung der fraus legis 330
c) Fraus legis im IPR 330
aa) Allgemeine Bedeutung der fraus legis im IPR 330
bb) Keine fraus legis im Fall der Umgehung des Art. 27 Abs. 3 EGBGB 332
3. Ergebnis 333
IV. Zusammenfassung 333
C. Objektive Anknüpfung 334
I. Bestimmung der maßgeblichen Anknüpfungsnorm 334
1. Keine Anknüpfung nach Art. 29 Abs. 2 EGBGB 334
2. Anknüpfung nach Art. 28 EGBGB 334
a) Vermutung des Art. 28 Abs. 2 EGBGB 334
b) Ausweichklausel des Art. 28 Abs. 5 EGBGB 335
aa) Akzessorische Anknüpfung an den Verbrauchsgüterkaufvertrag 336
bb) Anderes Zentrum des Leistungsaustauschs 337
3. Zusammenfassung 338
II. Anwendung der §§ 478, 479 BGB im Wege der Sonderanknüpfungen in den Fällen, in denen im Rahmen der objektiven Anknüpfung ausländisches Recht berufen ist 338
1. Anwendung der §§ 478, 479 BGB gemäß Art. 29a EGBGB 339
2. Anwendung der §§ 478, 479 BGB über Art. 34 EGBGB 340
3. Zusammenfassung 340
III. Anwendung der §§ 478, 479 BGB über den ordre public-Vorbehalt des Art. 6 EGBGB in Fällen objektiver Anknüpfung 340
IV. Möglichkeiten der Umgehung der §§ 478, 479 BGB im Rahmen der objektiven Anknüpfung 340
1. Einschaltung einer ausländischen Zwischenperson als Strohmann 340
2. Abschluss eines eigenständigen Vertrages über ein ausländisches Unternehmen 341
3. Ergebnis 342
V. Zusammenfassung 342
4. Kapitel: Substitution ausländischer Sachverhalte 344
Zusammenfassung der Ergebnisse und Schlussbetrachtung 345
A. Zusammenfassung 345
B. Schlussbetrachtung 353
Literaturverzeichnis 355
Sachwortverzeichnis 378