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Schneider, S. (2008). Wechselwirkungen zwischen Irrtum und Unmöglichkeit. Ein Beitrag zur Haftung des Schuldners bei anfänglichen Leistungshindernissen. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52739-7
Schneider, Susanne. Wechselwirkungen zwischen Irrtum und Unmöglichkeit: Ein Beitrag zur Haftung des Schuldners bei anfänglichen Leistungshindernissen. Duncker & Humblot, 2008. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52739-7
Schneider, S (2008): Wechselwirkungen zwischen Irrtum und Unmöglichkeit: Ein Beitrag zur Haftung des Schuldners bei anfänglichen Leistungshindernissen, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-52739-7

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Wechselwirkungen zwischen Irrtum und Unmöglichkeit

Ein Beitrag zur Haftung des Schuldners bei anfänglichen Leistungshindernissen

Schneider, Susanne

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 376

(2008)

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Abstract

Wechselwirkungen zwischen dem Irrtumsrecht und den Regeln über anfängliche Leistungshindernisse bestehen in vielfacher Form, da der Schuldner im Falle der anfänglichen Unmöglichkeit zumeist über seine Fähigkeit zur Leistungserbringung irrt und dieser Irrtum nicht selten als Eigenschaftsirrtum nach § 119 Abs. 2 BGB zu qualifizieren ist.

Ziel der Arbeit ist es, die Auswirkungen dieser Überschneidungen in Hinblick auf die Anfechtungsmöglichkeit des Schuldners sowie seine Haftung zu untersuchen. Das Ergebnis kann in den beiden folgenden Kernthesen zusammengefasst werden:

Im Falle eines anfänglichen Leistungshindernisses darf der Schuldner, der zugleich einem Irrtum nach § 119 Abs. 2 BGB unterliegt, von seinem Anfechtungsrecht aufgrund einer teleologischen Reduktion der §§ 119 ff. BGB keinen Gebrauch machen, wenn das Gesetz aufgrund der Unmöglichkeit Haftungsanordnungen zugunsten des Gläubigers statuiert. Der Schuldner darf sich mittels der Anfechtung nicht diesen speziellen Haftungsfolgen entziehen, ohne dass es darauf ankommt, ob der Gläubiger von den Rechten, die sich aus der Unmöglichkeit ergeben, Gebrauch machen will oder nicht.

Der Schuldner ist bei einem anfänglichen nicht zu vertretenden Leistungshindernis nicht zum Ersatz des Vertrauensschadens analog § 122 BGB verpflichtet. Für eine derartige Analogie fehlt es bereits an einer planwidrigen Regelungslücke, da sich die Regelungen des Leistungsstörungsrechts als abgeschlossenes System erweisen, das nicht durch eine verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche nicht zu vertretende Leistungshindernisse erweitert werden kann. Darüber hinaus besteht auch keine vergleichbare Interessenlage, da der Gläubiger im Falle eines anfänglichen Leistungshindernisses nicht die gleiche Schutzbedürftigkeit und Schutzwürdigkeit aufweist wie der Empfänger einer irrtümlich abgegebenen Willenserklärung.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
A. Einleitung 15
B. Das Anfechtungsrecht 19
I. Die Voraussetzungen der Anfechtung 20
1. Die Irrtumsanfechtung 21
a) Die Anfechtungsgründe 21
aa) Der Inhaltsirrtum, § 119 Abs. 1 Alt. 1 BGB 21
bb) Der Erklärungsirrtum, § 119 Abs. 1 Alt. 2 BGB 21
cc) Der Übermittlungsirrtum, § 120 BGB 22
dd) Der Eigenschaftsirrtum, § 119 Abs. 2 BGB 23
(a) Lehre vom beachtlichen Motivirrtum 24
(b) Spezialfall des Erklärungsirrtums 25
(c) Lehre vom geschäftlichen Eigenschaftsirrtum 26
(d) Theorie der Risikozuweisung 27
(e) Stellungnahme 27
b) Die weiteren Anfechtungsvoraussetzungen 31
c) Die Rechtsfolgen der Anfechtung 32
aa) Die Nichtigkeit 32
bb) Der Schadensersatzanspruch 32
(a) Das Zurechnungsprinzip 32
(1) Veranlassungshaftung 32
(2) Haftung aufgrund rechtsgeschäftlicher Erklärung 33
(3) Risikohaftung 33
(4) Zusammenfassung 33
(b) Die Haftungsvoraussetzungen 34
(c) Die Rechtsfolge 34
2. Die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und Drohung 35
a) Die arglistige Täuschung, § 123 Abs. 1 Alt. 1 BGB 35
b) Die Drohung, § 123 Abs. 1 Alt. 2 BGB 35
c) Die weiteren Anfechtungsvoraussetzungen 36
d) Die Rechtsfolgen der Anfechtung 36
II. Zusammenfassung 36
C. Das Unmöglichkeitsrecht 38
I. Das Unmöglichkeitsrecht vor der Schuldrechtsmodernisierung 38
1. Die anfängliche Unmöglichkeit 39
a) Die Voraussetzungen 39
b) Die Rechtsfolge 39
2. Das anfängliche Unvermögen 43
a) Die Voraussetzungen 43
b) Die Rechtsfolgen 43
aa) Die Primärleistungspflicht 44
bb) Die Haftungsvoraussetzungen 44
(a) Theorie der Garantiehaftung 45
(b) Theorie der Vertragshaftung 45
(c) Theorie der Haftung für Vertretenmüssen 46
3. Die nachträgliche Unmöglichkeit 47
4. Das nachträgliche Unvermögen 48
5. Zusammenfassung 48
II. Das Unmöglichkeitsrecht nach der Schuldrechtsreform 51
1. Die Wirksamkeit des Vertrages 52
2. Das Schicksal des Primärleistungsanspruchs 52
3. Die Gegenleistungspflicht bei synallagmatischen Verträgen 55
4. Die Sekundärrechte 56
a) Sekundärrechte bei nachträglicher Unmöglichkeit 56
aa) Der Schadensersatzanspruch 56
(a) Vorliegen einer Pflichtverletzung aus einem Schuldverhältnis 57
(1) Objektiver Pflichtverletzungsbegriff 58
(2) Verhaltensbezogene Auffassung 59
(3) Stellungnahme 61
(b) Vertretenmüssen 69
(c) Anforderungen des § 283 BGB 69
(d) Rechtsfolge 69
bb) Der Aufwendungsersatzanspruch 69
cc) Der Anspruch auf das stellvertretende commodum 71
dd) Das Rücktrittsrecht 71
b) Die Spezialregelung des § 311a Abs. 2 BGB 71
aa) Dogmatische Konzeption des § 311a Abs. 2 BGB 73
(a) Anknüpfung an die Informationspflichtverletzung 73
(b) Haftungsanknüpfung an das Leistungsversprechen 75
(1) Verschuldenshaftung anknüpfend an die Leistungszusage 75
(2) Reine Garantiehaftung 77
(c) Durch culpa bedingte gesetzliche Garantiehaftung 77
(d) Stellungnahme 78
bb) Ergebnis 87
III. Zusammenfassung 87
D. Wechselwirkungen zwischen Irrtum und Unmöglichkeit 88
I. Vorliegen und Inhalt eines Irrtums 91
II. Beachtlichkeit des Irrtums im Sinne von § 119 Abs. 2 BGB 93
1. Beachtliche Irrtümer 94
a) Qualitative Unmöglichkeit 94
b) Persönlich zu erbringende Leistungen 95
2. Zweifelhafte Fälle 95
a) Nichtexistenz der geschuldeten Sache 96
b) Fehlendes Eigentum an der Sache 96
3. Unbeachtliche Irrtümer 100
III. Ergebnis 100
E. Das Verhältnis der Anfechtung zu den Gläubigerrechten 102
I. Problemstellung 102
II. Meinungsüberblick 103
1. Ältere Literaturansichten 104
2. Entscheidung des BGH und herrschende Literaturansicht 105
3. Sondermeinung von Köhler und Fritzsche 106
4. Stellungnahmen zur neuen Rechtslage 108
III. Stellungnahme 109
1. Dogmatische Grundlagen 109
a) Restriktive Auslegung des § 119 Abs. 2 BGB 109
b) Anwendung der Konkurrenzlehre 110
c) Anwendung der Regeln über den Rechtsmissbrauch 114
d) Eigener Lösungsansatz 115
aa) Vollständige anfängliche Unmöglichkeit 115
bb) Qualitative anfängliche Unmöglichkeit nach Gefahrübergang 117
(a) Exkurs: Das „bessere Aliud“ 121
(b) Eigene Ansicht 125
cc) Qualitative anfängliche Unmöglichkeit vor Gefahrübergang 128
dd) Schlussfolgerung 129
2. Ergebnis 133
F. Verschuldensunabhängige Haftung analog § 122 BGB 134
I. Problemstellung 134
II. Meinungsüberblick 136
III. Stellungnahme 137
1. Voraussetzungen einer Analogie 137
2. Die Ermittlung einer Lücke im Recht der anfänglichen Unmöglichkeit 139
a) Die Übereinstimmung mit den gesetzgeberischen Entscheidungen 141
aa) Die Verschuldensabhängigkeit der Haftung 141
(a) Inhalt einer Verschuldenshaftung 141
(b) Die Abschaffung der Garantiehaftung 143
(c) Beschränkung der Haftung durch das Leistungsversprechen 144
bb) Die Wertungsgesichtspunkte des § 284 BGB 146
cc) Die Vereinheitlichung sämtlicher Leistungshindernisse 150
dd) Die Regelung der zu vertretenden anfänglichen Unmöglichkeit 153
ee) Die Verteilung der Beweislast 154
ff) Vereinbarkeit mit den Wertungen des Kaufrechts 156
(a) Überblick über die Altregelung 156
(b) Integration in das allgemeine Leistungsstörungsrecht 157
(c) Weitere Haftungsrisiken des Verkäufers 160
gg) Anwendbarkeit der cic neben dem Unmöglichkeitsrecht 165
hh) Ergebnis 170
b) Die Anwendung des Gleichheitssatzes 171
aa) Struktur des § 122 BGB 172
(a) Haftungsgrund im Sinne von § 122 BGB 172
(b) Zurechnungsprinzip bei § 122 BGB 173
(c) Bedeutung für eine Analogie 177
bb) Vergleich mit dem Unmöglichkeitsrecht 178
(a) Identität des Vertrauens 178
(b) Vergleichbarkeit des ausgeübten Vertrauens 181
(c) Identische Risikoverteilung 188
(d) Ergebnis 197
3. Vergleich der Ergebnisse mit der Regelung des § 313 BGB 198
4. Endergebnis 206
G. Zusammenfassung 207
Literaturverzeichnis 223
Sachwortverzeichnis 241