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Die Akkreditierung fachkundiger Stellen und Zertifizierung für Träger von Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung im System der Qualitätssicherung nach den §§ 77 ff. SGB III

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Roos, C. (2008). Die Akkreditierung fachkundiger Stellen und Zertifizierung für Träger von Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung im System der Qualitätssicherung nach den §§ 77 ff. SGB III. Rechtliche Probleme und mögliche Lösungen für die betriebliche Praxis. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52699-4
Roos, Christoph. Die Akkreditierung fachkundiger Stellen und Zertifizierung für Träger von Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung im System der Qualitätssicherung nach den §§ 77 ff. SGB III: Rechtliche Probleme und mögliche Lösungen für die betriebliche Praxis. Duncker & Humblot, 2008. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52699-4
Roos, C (2008): Die Akkreditierung fachkundiger Stellen und Zertifizierung für Träger von Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung im System der Qualitätssicherung nach den §§ 77 ff. SGB III: Rechtliche Probleme und mögliche Lösungen für die betriebliche Praxis, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-52699-4

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Die Akkreditierung fachkundiger Stellen und Zertifizierung für Träger von Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung im System der Qualitätssicherung nach den §§ 77 ff. SGB III

Rechtliche Probleme und mögliche Lösungen für die betriebliche Praxis

Roos, Christoph

Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, Vol. 271

(2008)

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Abstract

Im Zuge der sog. Hartz-Gesetzgebung wurde im Arbeitsförderungsrecht des SGB III für die in den §§ 77 ff. SGB III geregelte Förderung der beruflichen Weiterbildung von Arbeitnehmern ein neues System der Anerkennung und Zulassung von Trägern von Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung sowie für die von ihnen angebotenen Weiterbildungsmaßnahmen geschaffen.

Auf der Grundlage der Verordnungsermächtigung des § 87 SGB III wurde die Anerkennungs- und Zulassungsverordnung - Weiterbildung - (AZWV) erlassen, die ein - jedenfalls für das Sozialrecht - vollkommen neues System der Anerkennung bzw. Akkreditierung und Zulassung bzw. Zertifizierung enthält. In diesem Zusammenhang ist eine Fülle rechtlicher Fragen bisher nicht bzw. nicht abschließend geklärt. So ist zweifelhaft, ob die Verordnungsermächtigung des § 87 SGB III verfassungsgemäß ist. Streitig ist zudem, ob die Zulassung von Trägern und Maßnahmen durch sog. fachkundige Stellen als sog. Beliehene öffentlich-rechtlich durch Verwaltungsakt oder rein privatrechtlich auf der Basis eines zivilrechtlichen Vertrages zwischen Zertifizierungsstelle und Träger oder - so das Ergebnis des Autors - in einer Kombination aus öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Elementen erfolgt. Zur Klärung dieser Frage zieht Christoph Roos Verfahren der Anerkennung und Zulassung aus anderen Rechtsgebieten als Vergleichsmaßstab heran, insbesondere aus dem Umwelt- und Technikrecht (StVZO, UAG, GPSG, SigG).

Neben der Prüfung einer Beleihung erörtert Roos neue Ansätze wie das Modell eines privaten Sachverständigen-Vollzuges (Verifikateur). Untersucht werden schließlich in der Praxis von anerkannten Zulassungsstellen verwendete Zertifizierungsverträge und AGBs im Hinblick auf ihre Vereinbarkeit mit den Regelungen der §§ 77 ff. SGB III, der AZWV, aber z. B. auch mit den §§ 305 ff. BGB. Die vom Autor untersuchten Formularverträge und AGBs enthalten eine Fülle unwirksamer Regelungen. Roos unterbreitet Vorschläge für eine wirksame Vertragsgestaltung.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsübersicht 9
Inhaltsverzeichnis 13
Abkürzungsverzeichnis 27
Einleitung 33
Teil 1: Das neue Anerkennungs- und Zulassungsverfahren für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung und ihre Träger und seine rechtlichen Probleme – Darstellung der rechtlichen Grundlagen sowie Erläuterungen zu Aufbau und Methodik der Untersuchung 36
I. Rechtliche Grundlagen 36
II. Regelungsziele und Motive des Gesetzgebers 38
III. Überblick über die rechtlichen Probleme der neuen gesetzlichen Regelung und über erste Stellungnahmen hierzu in der Literatur 39
IV. Zur Methode und zum Gang der Untersuchung 44
Teil 2: Verfahren der Anerkennung und Zulassung aus dem Umwelt- und Technikrecht als Vergleichsmaßstab 49
I. Die Anerkennung von Kfz-Sachverständigen zur Durchführung der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO und zur Abgasuntersuchung nach § 47 a StVZO i. V.m. dem Kraftfahrsachverständigengesetz (KfSachvG) 50
1. Die Hauptuntersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger nach § 29 StVZO 50
2. Die Abgasuntersuchung nach § 47 a StVZO 51
3. Das Anerkennungsverfahren 52
a) Anerkennung von Sachverständigen, die Untersuchungen nach §§ 29, 47 a StVZO vornehmen dürfen 52
b) Anerkennung von Überwachungsorganisationen 53
c) Anerkennung von Kraftfahrzeugwerkstätten zur Durchführung von Abgasuntersuchungen nach § 47 a Abs. 2 StVZO 55
d) Öffentlich-rechtliches Anerkennungsverfahren/Anerkennung durch Verwaltungsakt 56
4. Die Tätigkeit als Kraftfahrzeugsachverständiger im Rahmen der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO sowie der Abgasuntersuchung nach § 47 a StVZO – Tätigkeit als Beliehener 57
5. Zwischenergebnis 62
II. Die Tätigkeit der Prüf- und Bestätigungsstellennach dem Signaturgesetz 63
III. Das System der Anerkennung und Zulassung im Umwelt-Audit-Recht 65
1. Gegenstand und Funktionsweise des Umwelt-Audit-Systems 67
2. Die einzelnen Abschnitte des Umwelt-Audit-Systems 69
3. Zulassung von Umweltgutachtern und Aufsicht im Umwelt-Audit-System 79
a) Vorgaben der EMAS-VO für das Zulassungs- und Aufsichtssystem 80
b) Zulassung von und Aufsicht über Umweltgutachter und Umweltgutachterorganisationen in der Bundesrepublik Deutschland 82
aa) Der Umweltgutachterausschuss 85
bb) Die Zulassung von Umweltgutachtern und Umweltgutachterorganisationen 87
cc) Die Aufsicht über Umweltgutachter und Umweltgutachterorganisationen 95
4. Die rechtliche Stellung des Umweltgutachters im Umwelt-Audit-System, insbesondere seine Stellung gegenüber der zu prüfenden Organisation bzw. dem zu prüfenden Unternehmen 100
a) Die „schriftliche Vereinbarung“ zwischen dem Umweltgutachter und dem zu prüfenden Unternehmen 101
aa) Der Rechtscharakter des Vertrages zwischen Umweltgutachter und Unternehmen 101
bb) Der Gutachtervertrag als Gefahr für die Unabhängigkeit und Objektivität des Umweltgutachters 104
(1) Die Kritik am Erfordernis eines Vertrages zwischen Umweltgutachter und Unternehmen 104
(2) Lösungsvorschläge zur Vermeidung von Interessenkonflikten und Gefahren für Unabhängigkeit sowie Objektivität des Umweltgutachters 110
(a) Insbesondere: Die Kündbarkeit des Umweltgutachtervertrages und die Notwendigkeit von Beschränkungen des Kündigungsrechtes der Unternehmen 114
(b) Doppelprüfungen – eine sinnvolle Sicherung? 117
(3) Weisungsrecht des „Auftraggebers“ gegenüber dem Umweltgutachter? 118
c) Der Umweltgutachter als Beliehener? 119
aa) Die Auffassungen in der Literatur 120
bb) Eigene Auffassung 127
5. Zusammenfassung 130
IV. Die Zulassung und die Tätigkeit von Stellen zur Durchführung von Prüfverfahren nach § 11 i.V.m. §§ 2 Abs. 15 Nr. 1, 3 Abs. 3 Geräte- und Produktsicherheitsgesetz 132
1. Die Formen und die Aufgaben der zugelassenen Stellen 132
2. Die Anerkennung (Zulassung) der zugelassenen Stellen 135
3. Öffentlich-rechtliches Anerkennungsverfahren 141
4. Die Tätigkeit als zugelassene Stelle nach §§ 2 Abs. 15, 3 Abs. 3, 11 GPSG 141
a) Privatrechtliche Tätigkeit oder Handeln als Beliehene? 142
b) Eigene Auffassung 148
c) Ergebnis 152
V. Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse und der gemeinsamen Strukturen betreffend die untersuchten Vergleichsverfahren aus den Gebieten des Umwelt- und Technikrechts 152
Teil 3: Anerkennung von fachkundigen (Zertifizierungs-) Stellen nach der AZWV 154
I. Grundlagen der Förderung von Arbeitnehmern durch Übernahme von Weiterbildungskosten 154
II. Das Anerkennungsverfahren nach §§ 2 ff. AZWV 155
1. Verfassungswidrigkeit der Regelungen des § 87 SGB III bzw. der §§ 2–6 AZWV über das Anerkennungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Bestimmtheitsgebot des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG? 156
a) Argumente für die Verfassungswidrigkeit 156
b) Das Bestimmtheitsgebot des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG und seine Voraussetzungen 157
c) Hinreichende Bestimmtheit der Verordnungsermächtigung des § 87 SGB III? 162
d) Ergebnis 165
2. Verstoß gegen den Parlamentsvorbehalt in Verbindung mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG? 166
a) Anerkannte Zertifizierungsstelle bzw. fachkundige Stelle nach § 2 AZWV als „Beruf“ i. S. d. Art. 12 Abs. 1 GG 167
b) Eingriff in die Freiheit der Berufswahl und/oder in die Freiheit der Berufsausübung? 168
c) Eingeschränkter Schutz aufgrund der Stellung als Beliehener 172
d) Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Rechtsgrundlage für subjektive Zulassungsvoraussetzungen und Berufsausübungsregelungen nach der sog. Wesentlichkeitstheorie in Verbindung mit Art. 12 Abs. 1 GG 173
e) Ergebnis 176
3. Die Anerkennungsstelle 177
a) Die Anerkennungsstelle bei der BA – Gibt es (bessere) Alternativen? 178
b) Das „Anerkennungsmonopol“ der BA – Sinnvoll oder empfiehlt sich de lege ferenda eine Lösung mit mehreren Anerkennungsstellen? 181
4. Der Ablauf des Anerkennungsverfahrens 184
5. Der Anerkennungsbeirat gemäß § 6 AZWV 185
a) Die Regelung des § 6 AZWV 185
b) Verfassungsrechtliche Probleme der Beteiligung pluralistisch besetzter Gremien an Entscheidungen der Verwaltung am Beispiel des Umweltgutachterausschusses und des Gemeinsamen Bundesausschusses nach §§ 91 ff. SGB V 187
aa) Zusammensetzung des Umweltgutachterausschusses und Rechtsbeziehung zum BMU 188
bb) Verfassungsrechtliche Probleme und Kritik 188
cc) Zusammenfassung 191
dd) Zusammensetzung des Gemeinsamen Bundesausschusses, Aufgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses und Rechtsbeziehung zum Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung 191
ee) Verfassungsrechtliche Probleme in Zusammenhang mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss gemäß §§ 91 ff. SGB V 194
c) Verfassungsmäßigkeit des Anerkennungsbeirates? 195
aa) Die Anforderungen des Demokratieprinzipsnach Art. 20 Abs. 2 GG 195
bb) Ausübung von Staatsgewalt i. S. d. Art. 20 Abs. 2 GG durch den Anerkennungsbeirat 197
(1) Verbindlichkeit der „Empfehlungen“ nach § 6 AZWV 200
(2) Ergebnis 203
cc) Die organisatorisch-personelle demokratische Legitimation des Anerkennungsbeirates bzw. seiner Mitglieder 204
(1) Die „staatlichen“ Mitglieder des Anerkennungsbeirates 205
(2) Die „nicht-staatlichen“ Mitglieder des Anerkennungsbeirates 206
dd) Die sachlich-inhaltliche demokratische Legitimation des Anerkennungsbeirates und seiner Mitglieder 210
(1) Weisungsfreiheit der Mitglieder des Anerkennungsbeirates? 212
(2) Ergebnis 216
(3) Fachliche Weisungsfreiheit und Entscheidungsbefugnisse der Mitglieder des Anerkennungsbeirates – verfassungsrechtliche Grenzen betreffend die sachlich-inhaltliche demokratische Legitimation 216
ee) Fehlen einer den Anforderungen des Demokratieprinzips entsprechenden gesetzlichen Grundlage für den Anerkennungsbeirat und Überschreitung des Bereichs zulässiger Selbstverwaltung 219
(1) Der Vorbehalt des Parlamentsgesetzes für Gremien mit Entscheidungsbefugnissen in den Bereichen der „ministerialfreien Räume“ und der funktionalen Selbstverwaltung 220
(2) Fehlen einer (hinreichenden) parlamentsgesetzlichen Grundlage für den Anerkennungsbeirat und Fehlen von Möglichkeiten der Kompensation dieses Defizits an demokratischer Legitimation 223
ff) Ergebnis 232
gg) Vereinbarkeit des § 6 AZWV mit den Anforderungen des Rechtsstaatsprinzips nach Art. 20 Abs. 3 GG? 233
6. Die allgemeinen Anforderungen für die Anerkennung gemäß § 2 AZWV 233
a) Organisatorische und finanzielle Anforderungen nach § 2 Nr. 1 AZWV 233
b) Fachliche Qualifikation und Kompetenz (§ 2 Nr. 2 AZWV) 236
c) Unabhängigkeit der Zertifizierungsstellen und Zuverlässigkeit ihres Personals sowie beauftragter Dritter (§ 2 Nr. 3 AZWV) 236
d) Weitere Anerkennungsvoraussetzungen 238
7. Die Rechtsnatur des Anerkennungsverfahrens nach §§ 2 ff. AZWV 240
8. Rechtsschutz im Anerkennungsverfahren 241
a) Rechtsweg 241
b) Statthafte Klageart 241
c) Klagebefugnis 242
d) Vorverfahren 243
e) Klagefrist 244
f) Begründetheit der Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage 244
9. Sonderfall: Zertifizierungsstellen aus anderen Mitgliedstaaten der EU (§ 14 AZWV) 244
a) Verpflichtung der Anerkennungsstelle zur Prüfung der Vergleichbarkeit des ausländischen Zulassungsverfahrens 245
b) Ergebnis 248
c) Die „Gleichstellung“ von Zertifizierungsstellen aus anderen Mitgliedstaaten der EU 248
aa) Probleme für die Zertifizierungspraxis 249
bb) Ergebnis 252
III. Zusammenfassung 252
Teil 4: Das Zertifizierungsverfahren für Träger und Maßnahmen nach §§ 84 ff. SGB III, §§ 7 ff. AZWV 258
I. Der Ablauf des Verfahrens 259
II. Die Rechtsnatur des Zertifizierungsverfahrens nach den §§ 7 ff. AZWV 262
1. Gang der Untersuchung 264
2. Die Auffassungen in der Literatur 264
a) Argumente in der Literatur für eine Beleihung der Zertifizierungsstellen 265
b) Argumente in der Literatur für eine rein privatrechtliche Tätigkeit der Zertifizierungsstellen 266
3. Begriff und Voraussetzungen der Beleihung 267
a) Natürliche oder juristische Personen des Privatrechts als Beliehene 268
b) Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Verwaltung 269
aa) Aufgaben- und Rechtsstellungstheorie 269
bb) Zertifizierung nach §§ 77 ff. SGB III/AZWV als öffentliche bzw. staatliche Aufgabe 271
c) Übertragung von speziellen hoheitlichen Befugnissen – Zulassungs- bzw. Zertifizierungsentscheidung durch Verwaltungsakt oder Zulassung als gesetzliche Folge einer Zertifizierung? 272
aa) Entscheidung der Zertifizierungsstelle über die Zulassung 272
bb) Ergebnis 276
cc) Zulassung als Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts, die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist 276
dd) Insbesondere: Die Bedeutung des Antragserfordernisses gemäß §§ 7, 9 AZWV 280
(1) Wortlaut 281
(2) Begründung des Verordnungsgebers/Auslegung nach Sinn und Zweck der Regelung 283
(3) Normenhistorische Auslegung 285
(4) Ergebnis 286
ee) Zulassung und Zertifizierung als Verwaltungsakt „im Rahmen eines privatrechtlichen (Zertifizierungs-)Vertrages“ zwischen Zertifizierungsstelle und „Antragstellern“? 286
(1) Nichtiger öffentlich-rechtlicher Austauschvertrag? 288
(2) Gebührenerhebung durch Zertifizierungsstellen oder Kostenerstattungsanspruch aus öffentlich-rechtlichem Auftragsverhältnis? 289
(3) Vereinbarkeit der Tätigkeit als Beliehener mit dem gleichzeitigen Abschluss privatrechtlicher Verträge 291
4. Kritikpunkt: Aufspaltung eines einheitlichen Lebenssachverhaltes in einen öffentlich-rechtlichen und einen privatrechtlichen Teil 294
5. Ergebnis 296
6. Die „Entziehung“ der Zulassung 297
7. Zusammenfassung 299
8. Gesetzliche Grundlage der Beleihung und Beleihungsakt 300
9. Notwendigkeit der Staatsaufsicht 301
a) Nur Rechts- oder auch Fachaufsicht über Beliehene? 302
b) Keine ausdrücklichen Regelungen über Rechts- und Fachaufsicht 304
c) Ergebnis 306
10. Pflicht zur Zulassungs- bzw. Zertifizierungstätigkeit als Vorteil der Beleihung gegenüber einer rein privatrechtlichen Tätigkeit der Zertifizierungsstellen 306
III. Sonderfall: Zertifizierungsstellen aus anderen Mitgliedstaaten der EU als Beliehene? 308
IV. Vergleich mit der Erteilung von Leistungs- und Qualitätsnachweisen gemäß § 113 SGB XI durch anerkannte unabhängige Sachverständige und Prüfstellen 310
1. Die Erteilung der Leistungs- und Qualitätsnachweise nach §§ 113, 118 SGB XI bzw. nach dem Entwurf einer Verordnung zur Beratung und Prüfung von Pflegeeinrichtungen 311
2. Zertifizierungstätigkeit bei Erteilung des Leistungs- und Qualitätsnachweises – öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich? 313
3. Ergebnis 315
4. Folgerungen für die rechtliche Einordnung des Zertifizierungsverfahrens nach der AZWV 315
V. Die Zertifizierungsstellen nach der AZWV als „Verifikateure“ im Rahmen eines privatrechtlichen „Sachverständigen-Vollzugsmodells“? 317
1. Grundlagen des privaten Sachverständigen-Vollzugsmodells 319
2. Von der Erfüllungsverantwortung zur Gewährleistungsverantwortung – der verwaltungswissenschaftliche und verwaltungsrechtliche Kontext eines privaten Sachverständigen-Vollzuges 322
a) Privatisierung und Übergang von der Erfüllungs- zur Gewährleistungsverantwortung des Staates 324
b) Gewährleistungsverwaltung und die Forderung nach einem „Privatverfahrensrecht 326
c) Qualitätssicherungsverfahren, Audit-Verfahren, Akkreditierungsverfahren (Anerkennungsverfahren) und Zertifizierungsverfahren: Verfahrensprivatisierung unter staatlicher Gewährleistungsverantwortung 329
d) Rechtliche Probleme der Qualitätssicherungsverfahren sowie der Systeme von Akkreditierung und Zertifizierung infolge materieller Privatisierung und Lösungsversuche 334
aa) Zwingendes Recht als Mittel der Re-Regulierung 335
bb) Re-Regulierung statt Deregulierung 336
cc) Verwaltungsverfahrensrecht als „Auffangregelung“ 337
dd) Beleihung als „sichere“ Lösung 338
3. Die Einzelheiten des privaten Sachverständigen-Vollzugsmodells bzw. des Verifikateur-Modells 339
a) Das „Funktions- und Steuerungskonzept“ des Verifikateurs und der privatrechtliche Vertrag zwischen Zertifizierungsstelle bzw. Sachverständigen und Normadressat als Steuerungsinstrument 339
b) Aufsicht über die bzw. Kontrolle der Verifikateure im System des privaten Sachverständigen-Vollzuges 343
c) Die Tätigkeit des beliehenen Sachverständigen als Gegenstück zum Verfikateur 348
aa) Die rechtliche Stellung des Beliehenen aus Sicht des Verifikateurmodells 349
bb) Erfüllung von Staatsaufgaben oder öffentlichen Aufgaben als Unterscheidungskriterium? 353
cc) Art und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Sachverständigen, insbesondere eventuelle Regelungs- und Bindungswirkung der Entscheidung, als Abgrenzungskriterium von beliehenen Sachverständigen und Verifikateuren? 353
dd) Der Adressat der Bescheinigung bzw. des Zertifikates als Abgrenzungskriterium? 361
ee) Veranlassung der Tätigkeit des Sachverständigen durch den Normadressaten als Unterscheidungs- und Abgrenzungskriterium? 362
ff) Der privatrechtliche Vertrag zwischen Sachverständigen und Normadressaten als Unterscheidungskriterium? 363
gg) Aufsicht als Abgrenzungskriterium? 366
4. Kritik am Modell des Verifikateurs, Zusammenfassung und Ergebnis 367
5. Einordnung des Zertifizierungsverfahrens nach der AZWV und Ergebnis 371
VI. Vergleich des Beleihungsmodells mit den für eine rein privatrechtliche Tätigkeit der Zertifizierungsstellen genannten Argumenten und Endergebnis zur rechtlichen Stellung der Zertifizierungsstellen 373
VII. Rechtsfolgen der Beleihung 374
1. Amtshaftung nach Art. 34 GG i. V.m. § 839 BGB für Erteilung der Zulassung bzw. des Zertifikates durch die Zertifizierungsstellen 374
2. Grundrechtsbindung der Zertifizierungsstellen 378
3. Grundrechtsschutz für die Zertifizierungsstellen 381
4. Sicherung der staatlichen Erfüllungsverantwortung statt fraglicher Sicherstellung der sogenannten Gewährleistungsverantwortung – ein Plädoyer für das Beleihungsmodell 384
a) Staatliche Erfüllungs- und staatliche Gewährleistungsverantwortung im Recht der Förderung der beruflichen Weiterbildung nach den §§ 77 ff. SGB III und nach der AZWV 384
b) Keine Gewährleistungsverantwortung ohne ausreichende Staatsaufsicht – Beleihung der Zertifizierungsstellen als Sicherung der staatlichen Erfüllungsverantwortung 387
c) Der Vertragsschluss zwischen Zertifizierungsstelle und „Antragsteller“ als Gefahr für die Unabhängigkeit und Objektivität der Zertifizierungsentscheidung – Probleme und mögliche Lösungen 391
VIII. Rechtsschutz im Verhältnis zwischen Zertifizierungsstellen und Trägern von Weiterbildungsmaßnahmen 394
1. Rechtsweg 394
2. Statthafte Klageart 397
3. Klagebefugnis 397
4. Vorverfahren 397
5. Klagefrist 401
6. Klagegegner 401
7. Begründetheit der Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage 402
IX. Zusammenfassung 402
Teil 5: Die vertragliche Regelung von Rechtsbeziehungen zwischen Zertifizierungsstelle und den Trägern von Weiterbildungsmaßnahmen, die eine Zulassung nach der AZWV beantragen 405
I. Rechtsnatur des Zertifizierungsvertrages 406
1. Die Tätigkeit der Zertifizierungsstelle als Gegenstand des abzuschließenden Vertrages 406
2. Verträge über ähnliche Leistungen und ihre rechtliche Einordnung 407
3. Dienstvertrag gemäß §§ 611 ff. BGB? 409
4. Vertrag über entgeltliche Geschäftsbesorgung i. S. d. § 675 BGB? 410
5. Vergleich mit der rechtlichen Einordnung der Verträge über die Prüfung und Validierung der Umwelterklärung durch Umweltgutachter nach dem UAG 415
6. Ergebnis: Werkvertrag gemäß §§ 631 ff. BGB 417
II. Verträge zwischen Zertifizierungsstellen und Trägern beruflicher Weiterbildungsmaßnahmen in Zusammenhang mit dem Zertifizierungsverfahren nach §§ 84 f. SGB III/AZWV im Spannungsverhältniszwischen den Grundsätzen der Privatautonomie bzw. der Vertragsfreiheit und der Gewährleistungsverantwortung des Staates 417
1. Grundlagen der Privatautonomieund der Vertragsfreiheit 419
2. Abschlussfreiheit oder Kontrahierungszwang für Zertifizierungsstellen? 421
a) Ausdrücklicher bzw. unmittelbarer Abschlusszwang? 423
b) Kartellrechtlicher Kontrahierungszwang (§§ 19, 20 GWB)? 427
aa) Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung nach § 19 GWB? 428
bb) Diskriminierungsverbot/Verbot unbilliger Behinderung (§ 20 GWB) 434
cc) Ergebnis 444
c) Kontrahierungszwang gemäß § 826 BGB 444
d) Kontrahierungszwang nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz 448
aa) Anwendbarkeit des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf die Verträge zwischen den Zertifizierungsstellen und den Trägern von Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung 448
bb) Benachteiligungen nach §§ 1, 2 AGG und ihre Rechtsfolgen 450
cc) Ergebnis 451
e) Gesamtergebnis 451
3. Beschränkungen der inhaltlichen Gestaltungsfreiheit 452
a) Gründe für Beschränkungen der Vertragsfreiheit durch zwingende gesetzliche Regelungen 453
b) §§ 84, 85 SGB III und die AZWV als zwingendes Recht oder als Verbotsgesetze i. S. d. § 134 BGB? 454
III. Untersuchung von in der Praxis verwendeten Formularverträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß § 2 AZWV anerkannter Zertifizierungsstellen 460
1. Zur Auswahl der untersuchten Vertragsformulare und Geschäftsbedingungen 460
2. Vertragsformulare der Zertifizierungsstellen als Allgemeine Geschäftsbedingungen i. S. d. § 305 Abs. 1 BGB 461
3. Die Einbeziehung von AGB und Formularverträgen anerkannter Zertifizierungsstellen in die Verträge und die für eine AGB-rechtliche Prüfung anzuwendenden Vorschriften 463
4. Rechtliche Prüfung von drei in der Praxis verwendeten Vertragsformularen 466
a) Formularvertrag A 466
aa) Der „Antrag“ 466
bb) Die Trägerzulassung bzw. Erteilung des Zertifikates nach § 10 AZWV als Vertragsgegenstand 467
cc) Weitere Regelungen über den Ablauf des Zertifizierungsverfahrens 469
dd) Befristung von Zulassung und Zertifikat/Durchführung von Vollprüfungen und „Überwachungsaudits“ 470
(1) Regelmäßige Vereinbarung der Höchstfrist des § 11 Abs. 1 Satz 1 AZWV? 470
(2) Zulässigkeit der Vereinbarung von (zusätzlichen) Überwachungsaudits 471
(3) Jährliche Überprüfung nach §§ 8 Abs. 4, 11 Abs. 1 Satz 2 AZWV als „Überwachungsaudit“? 473
(4) Die Regelung im Formularvertrag 474
ee) Gerichtsstandsvereinbarung 475
(1) Zulässigkeitsvoraussetzungen nach § 38 Abs. 1 ZPO 475
(2) Gerichtsstandsvereinbarungen in AGB 478
(3) Ergebnis 479
ff) Einbeziehung der AGB im zu prüfenden Formularvertrag 480
gg) Gesamtergebnis 480
b) Formularvertrag B 481
aa) Die Einbeziehung der AGB und ihr Verhältnis zu den Regelungen des Formularvertrages 481
(1) Die Einbeziehung der AGB 481
(2) Das Verhältnis von Formularvertrag und AGB 482
bb) Der Vertragsschluss und der Bestätigungsvorbehalt in den AGB 483
cc) Selbstverpflichtung der Zertifizierungsstelle 484
(1) Selbstverpflichtung zum Vertragsschluss 484
(2) Selbstverpflichtung zur Unabhängigkeit 484
(3) Ausschluss der Beratungstätigkeit 485
dd) Fehlen des nach §§ 7, 9 AZWV vorgeschriebenen Antrages 486
ee) Gegenstand des Vertrages 487
ff) Trennung von Zulassung und Zertifikat? 488
gg) Befristung des Zertifikates sowie Umfang undIntensität der Prüfungen 488
hh) Rechte und Pflichten nach § 4 des Formularvertrages (Prüfbericht, Zertifikatserteilung, Verschwiegenheitspflicht, Qualifikation des Prüfpersonals) 490
(1) Beauftragung Dritter mit Teilleistungen/Einsatz von Erfüllungsgehilfen 490
(2) Verschwiegenheitspflicht und ihre Absicherung im Vertrag 491
ii) Verpflichtung zur Kooperation, Betretungsrechte und Recht zur Einsichtnahme in relevante Unterlagen 493
(1) Informationsrechte und -pflichten 493
(2) Betretungsrechte 495
jj) Vertragsdauer und Kündigungsrechte 496
(1) Besondere Formerfordernisse an Kündigung 496
(2) Wirksame Vereinbarung einer Vertragslaufzeit von drei Jahren und Ausschluss des Rechts zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund? 496
(3) Begutachtungsvertrag als Dauerschuldverhältnis? 499
(4) Ausschluss des Kündigungsrechtes des Bestellers nach § 649 BGB? 501
(5) Ergebnis 502
kk) Die Regelungen über „Nachbesserungen“ bei nicht (vollständig) erfolgreicher Prüfung und die Entziehung des Zertifikates 503
(1) Entziehung von Zulassung und Zertifikat bei Nichterfüllung der Zulassungsvoraussetzungen und fruchtlosem Ablauf einer „Nachbesserungsfrist“ 503
(2) Entziehung der Zulassung bei Verletzung „sonstiger“, außerhalb der AZWV begründeter Pflichten des Trägers? 507
(3) Kündigung des Vertrages als Grund für die (sofortige) Zulassungs- und Zertifikatsentziehung? 508
ll) Die Vergütungsregelung 510
(1) Keine Erhebung von „Gebühren“ 510
(2) Monatliche Abrechnungen? 511
(3) Verzicht auf Abnahme als Fälligkeitsvoraussetzung? 512
(4) Fälligkeit „sofort ohne Abzug“ nach Erhalt der Rechnung 514
(5) Verzug ohne Mahnung nach Ablauf von 30 Tagen nach Rechnungszugang 515
mm) Form für Vertragsänderungen – Schriftformklausel 516
nn) Regelung für den Fall, dass einzelne Vertragsbestimmungen nichtig sind 517
oo) Schiedsgerichtsklauseln 518
(1) Anforderungen an die Wirksamkeit von Schiedsgerichtsklauseln nach §§ 1029 ff. ZPO 519
(a) Ausschluss der staatlichen Gerichtsbarkeit oder zumindest Wahlrecht zwischen Schiedsverfahren und staatlicher Gerichtsbarkeit? 519
(b) Schiedsfähige Ansprüche 522
(c) Schiedsfähigkeit privat- und vermögensrechtlicher Ansprüchen ach § 1030 Abs. 1 ZPO 524
(d) Formerfordernisse für Schiedsvereinbarungen bzw. Schiedsklauseln 525
(2) Wirksamkeit einer Schiedsklausel nach § 307 BGB 526
pp) Gewährleistung, Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse 527
(1) Die Regelungen im Formularvertrag 527
(2) Weitere Regelungen zu Haftungsausschluss und Haftungsbegrenzung in den AGB 529
(a) Beschränkung auf Nachbesserung 529
(b) Vollständiger Haftungsausschluss für Anerkennung des Zertifikates durch „Dritte“? 530
(c) Vollständiger Haftungsausschluss für Verzugsschäden? 531
(d) „Erlöschen“ von Schadensersatzansprüchen unabhängig von ihrer Begründung bereits sechs Monate nach Erbringung der Leistung? 532
aa) Unzulässige Haftungsbegrenzungen 533
bb) Unzulässige Abkürzung der gesetzlichen Verjährungsfristen 534
qq) Regelungen über die zulässige Verwendung des Zertifikates, insbesondere zu Werbezwecken, sowie über die Rechtsfolgen einer nicht zulässigen bzw. einer missbräuchlichen Verwendung 536
rr) Endergebnis 540
c) Formularvertrag C nebst zugehöriger „Allgemeine Bedingungen und Vertragsbedingungen für die Prüfung von Trägern und Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung gemäß §§ 84, 85 SGB III/§§ 7–9 AZWV“ 540
aa) Der Formularvertrag 540
bb) „Allgemeine Bedingungen und Vertragsbedingungen für die Prüfung von Trägern und Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung gemäß §§ 84, 85 SGB III/§§ 7–9 AZWV“ 542
(1) „Allgemeine Bedingungen für die Prüfung von Trägern und Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung gemäß §§ 84, 85 SGB III/§§ 7–9 AZWV“ 542
(a) Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Auditoren 542
(b) Antragstellung vor Vertragsschluss 542
(c) „Geltungsbereich“ 543
(d) „Verfahren zur Abwicklung der Dienstleistung“ 543
(2) Vertragsbedingungen über die Zertifizierung und die Nutzung des Zertifikates der Zertifizierungsstelle sowie die Nutzung des eigenen Zeichens der Zertifizierungsstelle 549
(a) Vertragsgegenstand 549
(b) § 2 Pflichten und Rechte des Auftraggebers 550
(c) § 3 Pflichten der Zertifizierungsstelle 555
(d) § 5 Umfang des Nutzungsrechtes für das Zertifikat und das Zeichen der Zertifizierungsstelle 557
(e) § 7 Gewährleistung 560
(f) § 8 Haftung 561
(g) § 6 Beendigung des Nutzungsrechtes/§ 9 Dauer 563
(aa) Unwirksamkeit des Vorbehalts des Rechts zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund nur für die Zertifizierungsstelle 563
(bb) Die Definitionen „wichtiger“ Gründe für eine fristlose Kündigung durch die Zertifizierungsstelle 565
(α) Verletzung gesetzlicher oder vertraglicher Mitteilungspflichten 565
(β) Falsche Angaben über bereits beantragte und abgelehnte Zulassungen 567
(γ) Missbräuchliche oder vertragswidrige Verwendung des Zertifikates und/oder des Zeichens der Zertifizierungsstelle 568
(δ) Feststellung der Nichterfüllung von Zulassungsvoraussetzungen im Rahmen eines Überwachungsaudits 568
(ε) Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Trägers/Ablehnung eines gegen den Träger gerichteten Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse 570
(ζ) Nichtzahlung der Vergütung innerhalb der von der Zertifizierungsstelle gesetzten Frist 573
(η) Nichtdurchführung von Überwachungsaudits 574
(θ) Ordnungsrechtliche oder gerichtliche Untersagung der Aufrechterhaltung des Zertifikates 574
(ι) Vertragswidrige Verwendung des Zertifikates als Grund für die sofortige Beendigung des Rechtes, das Zertifikat zu verwenden? 575
(κ) Erlöschen des Rechtes zur Zertifikatsnutzung bereits mit „ordnungsgemäßer Kündigung“? 576
(cc) Laufzeit des Vertrages, Kündigungsfrist und stillschweigende Vertragsverlängerung 576
Teil 6: Zusammenfassung 594
I. Untersuchungsgegenstand, -interesse und -methode der Arbeit 594
II. Untersuchungsergebnisse und gemeinsame Strukturen betreffend die untersuchten Vergleichsverfahren aus den Gebieten des Umwelt- und Technikrechts 596
III. Das Anerkennungsverfahren nach §§ 2 ff. AZWV für fachkundige Zertifizierungsstellen 597
IV. Das Zulassungs- bzw. Zertifizierungsverfahren nach den §§ 7 ff. AZWV 602
V. Untersuchung von drei in der Zertifizierungspraxis nach der AZWV verwendeten Formularverträgen sowie Allgemeiner Geschäftsbedingungen 604
Anhang 609
Literaturverzeichnis 621
Sachwortverzeichnis 632