Die Akkreditierung fachkundiger Stellen und Zertifizierung für Träger von Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung im System der Qualitätssicherung nach den §§ 77 ff. SGB III
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Die Akkreditierung fachkundiger Stellen und Zertifizierung für Träger von Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung im System der Qualitätssicherung nach den §§ 77 ff. SGB III
Rechtliche Probleme und mögliche Lösungen für die betriebliche Praxis
Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, Vol. 271
(2008)
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Abstract
Im Zuge der sog. Hartz-Gesetzgebung wurde im Arbeitsförderungsrecht des SGB III für die in den §§ 77 ff. SGB III geregelte Förderung der beruflichen Weiterbildung von Arbeitnehmern ein neues System der Anerkennung und Zulassung von Trägern von Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung sowie für die von ihnen angebotenen Weiterbildungsmaßnahmen geschaffen.Auf der Grundlage der Verordnungsermächtigung des § 87 SGB III wurde die Anerkennungs- und Zulassungsverordnung - Weiterbildung - (AZWV) erlassen, die ein - jedenfalls für das Sozialrecht - vollkommen neues System der Anerkennung bzw. Akkreditierung und Zulassung bzw. Zertifizierung enthält. In diesem Zusammenhang ist eine Fülle rechtlicher Fragen bisher nicht bzw. nicht abschließend geklärt. So ist zweifelhaft, ob die Verordnungsermächtigung des § 87 SGB III verfassungsgemäß ist. Streitig ist zudem, ob die Zulassung von Trägern und Maßnahmen durch sog. fachkundige Stellen als sog. Beliehene öffentlich-rechtlich durch Verwaltungsakt oder rein privatrechtlich auf der Basis eines zivilrechtlichen Vertrages zwischen Zertifizierungsstelle und Träger oder - so das Ergebnis des Autors - in einer Kombination aus öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Elementen erfolgt. Zur Klärung dieser Frage zieht Christoph Roos Verfahren der Anerkennung und Zulassung aus anderen Rechtsgebieten als Vergleichsmaßstab heran, insbesondere aus dem Umwelt- und Technikrecht (StVZO, UAG, GPSG, SigG).Neben der Prüfung einer Beleihung erörtert Roos neue Ansätze wie das Modell eines privaten Sachverständigen-Vollzuges (Verifikateur). Untersucht werden schließlich in der Praxis von anerkannten Zulassungsstellen verwendete Zertifizierungsverträge und AGBs im Hinblick auf ihre Vereinbarkeit mit den Regelungen der §§ 77 ff. SGB III, der AZWV, aber z. B. auch mit den §§ 305 ff. BGB. Die vom Autor untersuchten Formularverträge und AGBs enthalten eine Fülle unwirksamer Regelungen. Roos unterbreitet Vorschläge für eine wirksame Vertragsgestaltung.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsübersicht | 9 | ||
Inhaltsverzeichnis | 13 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 27 | ||
Einleitung | 33 | ||
Teil 1: Das neue Anerkennungs- und Zulassungsverfahren für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung und ihre Träger und seine rechtlichen Probleme – Darstellung der rechtlichen Grundlagen sowie Erläuterungen zu Aufbau und Methodik der Untersuchung | 36 | ||
I. Rechtliche Grundlagen | 36 | ||
II. Regelungsziele und Motive des Gesetzgebers | 38 | ||
III. Überblick über die rechtlichen Probleme der neuen gesetzlichen Regelung und über erste Stellungnahmen hierzu in der Literatur | 39 | ||
IV. Zur Methode und zum Gang der Untersuchung | 44 | ||
Teil 2: Verfahren der Anerkennung und Zulassung aus dem Umwelt- und Technikrecht als Vergleichsmaßstab | 49 | ||
I. Die Anerkennung von Kfz-Sachverständigen zur Durchführung der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO und zur Abgasuntersuchung nach § 47 a StVZO i. V.m. dem Kraftfahrsachverständigengesetz (KfSachvG) | 50 | ||
1. Die Hauptuntersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger nach § 29 StVZO | 50 | ||
2. Die Abgasuntersuchung nach § 47 a StVZO | 51 | ||
3. Das Anerkennungsverfahren | 52 | ||
a) Anerkennung von Sachverständigen, die Untersuchungen nach §§ 29, 47 a StVZO vornehmen dürfen | 52 | ||
b) Anerkennung von Überwachungsorganisationen | 53 | ||
c) Anerkennung von Kraftfahrzeugwerkstätten zur Durchführung von Abgasuntersuchungen nach § 47 a Abs. 2 StVZO | 55 | ||
d) Öffentlich-rechtliches Anerkennungsverfahren/Anerkennung durch Verwaltungsakt | 56 | ||
4. Die Tätigkeit als Kraftfahrzeugsachverständiger im Rahmen der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO sowie der Abgasuntersuchung nach § 47 a StVZO – Tätigkeit als Beliehener | 57 | ||
5. Zwischenergebnis | 62 | ||
II. Die Tätigkeit der Prüf- und Bestätigungsstellennach dem Signaturgesetz | 63 | ||
III. Das System der Anerkennung und Zulassung im Umwelt-Audit-Recht | 65 | ||
1. Gegenstand und Funktionsweise des Umwelt-Audit-Systems | 67 | ||
2. Die einzelnen Abschnitte des Umwelt-Audit-Systems | 69 | ||
3. Zulassung von Umweltgutachtern und Aufsicht im Umwelt-Audit-System | 79 | ||
a) Vorgaben der EMAS-VO für das Zulassungs- und Aufsichtssystem | 80 | ||
b) Zulassung von und Aufsicht über Umweltgutachter und Umweltgutachterorganisationen in der Bundesrepublik Deutschland | 82 | ||
aa) Der Umweltgutachterausschuss | 85 | ||
bb) Die Zulassung von Umweltgutachtern und Umweltgutachterorganisationen | 87 | ||
cc) Die Aufsicht über Umweltgutachter und Umweltgutachterorganisationen | 95 | ||
4. Die rechtliche Stellung des Umweltgutachters im Umwelt-Audit-System, insbesondere seine Stellung gegenüber der zu prüfenden Organisation bzw. dem zu prüfenden Unternehmen | 100 | ||
a) Die „schriftliche Vereinbarung“ zwischen dem Umweltgutachter und dem zu prüfenden Unternehmen | 101 | ||
aa) Der Rechtscharakter des Vertrages zwischen Umweltgutachter und Unternehmen | 101 | ||
bb) Der Gutachtervertrag als Gefahr für die Unabhängigkeit und Objektivität des Umweltgutachters | 104 | ||
(1) Die Kritik am Erfordernis eines Vertrages zwischen Umweltgutachter und Unternehmen | 104 | ||
(2) Lösungsvorschläge zur Vermeidung von Interessenkonflikten und Gefahren für Unabhängigkeit sowie Objektivität des Umweltgutachters | 110 | ||
(a) Insbesondere: Die Kündbarkeit des Umweltgutachtervertrages und die Notwendigkeit von Beschränkungen des Kündigungsrechtes der Unternehmen | 114 | ||
(b) Doppelprüfungen – eine sinnvolle Sicherung? | 117 | ||
(3) Weisungsrecht des „Auftraggebers“ gegenüber dem Umweltgutachter? | 118 | ||
c) Der Umweltgutachter als Beliehener? | 119 | ||
aa) Die Auffassungen in der Literatur | 120 | ||
bb) Eigene Auffassung | 127 | ||
5. Zusammenfassung | 130 | ||
IV. Die Zulassung und die Tätigkeit von Stellen zur Durchführung von Prüfverfahren nach § 11 i.V.m. §§ 2 Abs. 15 Nr. 1, 3 Abs. 3 Geräte- und Produktsicherheitsgesetz | 132 | ||
1. Die Formen und die Aufgaben der zugelassenen Stellen | 132 | ||
2. Die Anerkennung (Zulassung) der zugelassenen Stellen | 135 | ||
3. Öffentlich-rechtliches Anerkennungsverfahren | 141 | ||
4. Die Tätigkeit als zugelassene Stelle nach §§ 2 Abs. 15, 3 Abs. 3, 11 GPSG | 141 | ||
a) Privatrechtliche Tätigkeit oder Handeln als Beliehene? | 142 | ||
b) Eigene Auffassung | 148 | ||
c) Ergebnis | 152 | ||
V. Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse und der gemeinsamen Strukturen betreffend die untersuchten Vergleichsverfahren aus den Gebieten des Umwelt- und Technikrechts | 152 | ||
Teil 3: Anerkennung von fachkundigen (Zertifizierungs-) Stellen nach der AZWV | 154 | ||
I. Grundlagen der Förderung von Arbeitnehmern durch Übernahme von Weiterbildungskosten | 154 | ||
II. Das Anerkennungsverfahren nach §§ 2 ff. AZWV | 155 | ||
1. Verfassungswidrigkeit der Regelungen des § 87 SGB III bzw. der §§ 2–6 AZWV über das Anerkennungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Bestimmtheitsgebot des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG? | 156 | ||
a) Argumente für die Verfassungswidrigkeit | 156 | ||
b) Das Bestimmtheitsgebot des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG und seine Voraussetzungen | 157 | ||
c) Hinreichende Bestimmtheit der Verordnungsermächtigung des § 87 SGB III? | 162 | ||
d) Ergebnis | 165 | ||
2. Verstoß gegen den Parlamentsvorbehalt in Verbindung mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG? | 166 | ||
a) Anerkannte Zertifizierungsstelle bzw. fachkundige Stelle nach § 2 AZWV als „Beruf“ i. S. d. Art. 12 Abs. 1 GG | 167 | ||
b) Eingriff in die Freiheit der Berufswahl und/oder in die Freiheit der Berufsausübung? | 168 | ||
c) Eingeschränkter Schutz aufgrund der Stellung als Beliehener | 172 | ||
d) Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Rechtsgrundlage für subjektive Zulassungsvoraussetzungen und Berufsausübungsregelungen nach der sog. Wesentlichkeitstheorie in Verbindung mit Art. 12 Abs. 1 GG | 173 | ||
e) Ergebnis | 176 | ||
3. Die Anerkennungsstelle | 177 | ||
a) Die Anerkennungsstelle bei der BA – Gibt es (bessere) Alternativen? | 178 | ||
b) Das „Anerkennungsmonopol“ der BA – Sinnvoll oder empfiehlt sich de lege ferenda eine Lösung mit mehreren Anerkennungsstellen? | 181 | ||
4. Der Ablauf des Anerkennungsverfahrens | 184 | ||
5. Der Anerkennungsbeirat gemäß § 6 AZWV | 185 | ||
a) Die Regelung des § 6 AZWV | 185 | ||
b) Verfassungsrechtliche Probleme der Beteiligung pluralistisch besetzter Gremien an Entscheidungen der Verwaltung am Beispiel des Umweltgutachterausschusses und des Gemeinsamen Bundesausschusses nach §§ 91 ff. SGB V | 187 | ||
aa) Zusammensetzung des Umweltgutachterausschusses und Rechtsbeziehung zum BMU | 188 | ||
bb) Verfassungsrechtliche Probleme und Kritik | 188 | ||
cc) Zusammenfassung | 191 | ||
dd) Zusammensetzung des Gemeinsamen Bundesausschusses, Aufgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses und Rechtsbeziehung zum Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung | 191 | ||
ee) Verfassungsrechtliche Probleme in Zusammenhang mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss gemäß §§ 91 ff. SGB V | 194 | ||
c) Verfassungsmäßigkeit des Anerkennungsbeirates? | 195 | ||
aa) Die Anforderungen des Demokratieprinzipsnach Art. 20 Abs. 2 GG | 195 | ||
bb) Ausübung von Staatsgewalt i. S. d. Art. 20 Abs. 2 GG durch den Anerkennungsbeirat | 197 | ||
(1) Verbindlichkeit der „Empfehlungen“ nach § 6 AZWV | 200 | ||
(2) Ergebnis | 203 | ||
cc) Die organisatorisch-personelle demokratische Legitimation des Anerkennungsbeirates bzw. seiner Mitglieder | 204 | ||
(1) Die „staatlichen“ Mitglieder des Anerkennungsbeirates | 205 | ||
(2) Die „nicht-staatlichen“ Mitglieder des Anerkennungsbeirates | 206 | ||
dd) Die sachlich-inhaltliche demokratische Legitimation des Anerkennungsbeirates und seiner Mitglieder | 210 | ||
(1) Weisungsfreiheit der Mitglieder des Anerkennungsbeirates? | 212 | ||
(2) Ergebnis | 216 | ||
(3) Fachliche Weisungsfreiheit und Entscheidungsbefugnisse der Mitglieder des Anerkennungsbeirates – verfassungsrechtliche Grenzen betreffend die sachlich-inhaltliche demokratische Legitimation | 216 | ||
ee) Fehlen einer den Anforderungen des Demokratieprinzips entsprechenden gesetzlichen Grundlage für den Anerkennungsbeirat und Überschreitung des Bereichs zulässiger Selbstverwaltung | 219 | ||
(1) Der Vorbehalt des Parlamentsgesetzes für Gremien mit Entscheidungsbefugnissen in den Bereichen der „ministerialfreien Räume“ und der funktionalen Selbstverwaltung | 220 | ||
(2) Fehlen einer (hinreichenden) parlamentsgesetzlichen Grundlage für den Anerkennungsbeirat und Fehlen von Möglichkeiten der Kompensation dieses Defizits an demokratischer Legitimation | 223 | ||
ff) Ergebnis | 232 | ||
gg) Vereinbarkeit des § 6 AZWV mit den Anforderungen des Rechtsstaatsprinzips nach Art. 20 Abs. 3 GG? | 233 | ||
6. Die allgemeinen Anforderungen für die Anerkennung gemäß § 2 AZWV | 233 | ||
a) Organisatorische und finanzielle Anforderungen nach § 2 Nr. 1 AZWV | 233 | ||
b) Fachliche Qualifikation und Kompetenz (§ 2 Nr. 2 AZWV) | 236 | ||
c) Unabhängigkeit der Zertifizierungsstellen und Zuverlässigkeit ihres Personals sowie beauftragter Dritter (§ 2 Nr. 3 AZWV) | 236 | ||
d) Weitere Anerkennungsvoraussetzungen | 238 | ||
7. Die Rechtsnatur des Anerkennungsverfahrens nach §§ 2 ff. AZWV | 240 | ||
8. Rechtsschutz im Anerkennungsverfahren | 241 | ||
a) Rechtsweg | 241 | ||
b) Statthafte Klageart | 241 | ||
c) Klagebefugnis | 242 | ||
d) Vorverfahren | 243 | ||
e) Klagefrist | 244 | ||
f) Begründetheit der Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage | 244 | ||
9. Sonderfall: Zertifizierungsstellen aus anderen Mitgliedstaaten der EU (§ 14 AZWV) | 244 | ||
a) Verpflichtung der Anerkennungsstelle zur Prüfung der Vergleichbarkeit des ausländischen Zulassungsverfahrens | 245 | ||
b) Ergebnis | 248 | ||
c) Die „Gleichstellung“ von Zertifizierungsstellen aus anderen Mitgliedstaaten der EU | 248 | ||
aa) Probleme für die Zertifizierungspraxis | 249 | ||
bb) Ergebnis | 252 | ||
III. Zusammenfassung | 252 | ||
Teil 4: Das Zertifizierungsverfahren für Träger und Maßnahmen nach §§ 84 ff. SGB III, §§ 7 ff. AZWV | 258 | ||
I. Der Ablauf des Verfahrens | 259 | ||
II. Die Rechtsnatur des Zertifizierungsverfahrens nach den §§ 7 ff. AZWV | 262 | ||
1. Gang der Untersuchung | 264 | ||
2. Die Auffassungen in der Literatur | 264 | ||
a) Argumente in der Literatur für eine Beleihung der Zertifizierungsstellen | 265 | ||
b) Argumente in der Literatur für eine rein privatrechtliche Tätigkeit der Zertifizierungsstellen | 266 | ||
3. Begriff und Voraussetzungen der Beleihung | 267 | ||
a) Natürliche oder juristische Personen des Privatrechts als Beliehene | 268 | ||
b) Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Verwaltung | 269 | ||
aa) Aufgaben- und Rechtsstellungstheorie | 269 | ||
bb) Zertifizierung nach §§ 77 ff. SGB III/AZWV als öffentliche bzw. staatliche Aufgabe | 271 | ||
c) Übertragung von speziellen hoheitlichen Befugnissen – Zulassungs- bzw. Zertifizierungsentscheidung durch Verwaltungsakt oder Zulassung als gesetzliche Folge einer Zertifizierung? | 272 | ||
aa) Entscheidung der Zertifizierungsstelle über die Zulassung | 272 | ||
bb) Ergebnis | 276 | ||
cc) Zulassung als Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts, die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist | 276 | ||
dd) Insbesondere: Die Bedeutung des Antragserfordernisses gemäß §§ 7, 9 AZWV | 280 | ||
(1) Wortlaut | 281 | ||
(2) Begründung des Verordnungsgebers/Auslegung nach Sinn und Zweck der Regelung | 283 | ||
(3) Normenhistorische Auslegung | 285 | ||
(4) Ergebnis | 286 | ||
ee) Zulassung und Zertifizierung als Verwaltungsakt „im Rahmen eines privatrechtlichen (Zertifizierungs-)Vertrages“ zwischen Zertifizierungsstelle und „Antragstellern“? | 286 | ||
(1) Nichtiger öffentlich-rechtlicher Austauschvertrag? | 288 | ||
(2) Gebührenerhebung durch Zertifizierungsstellen oder Kostenerstattungsanspruch aus öffentlich-rechtlichem Auftragsverhältnis? | 289 | ||
(3) Vereinbarkeit der Tätigkeit als Beliehener mit dem gleichzeitigen Abschluss privatrechtlicher Verträge | 291 | ||
4. Kritikpunkt: Aufspaltung eines einheitlichen Lebenssachverhaltes in einen öffentlich-rechtlichen und einen privatrechtlichen Teil | 294 | ||
5. Ergebnis | 296 | ||
6. Die „Entziehung“ der Zulassung | 297 | ||
7. Zusammenfassung | 299 | ||
8. Gesetzliche Grundlage der Beleihung und Beleihungsakt | 300 | ||
9. Notwendigkeit der Staatsaufsicht | 301 | ||
a) Nur Rechts- oder auch Fachaufsicht über Beliehene? | 302 | ||
b) Keine ausdrücklichen Regelungen über Rechts- und Fachaufsicht | 304 | ||
c) Ergebnis | 306 | ||
10. Pflicht zur Zulassungs- bzw. Zertifizierungstätigkeit als Vorteil der Beleihung gegenüber einer rein privatrechtlichen Tätigkeit der Zertifizierungsstellen | 306 | ||
III. Sonderfall: Zertifizierungsstellen aus anderen Mitgliedstaaten der EU als Beliehene? | 308 | ||
IV. Vergleich mit der Erteilung von Leistungs- und Qualitätsnachweisen gemäß § 113 SGB XI durch anerkannte unabhängige Sachverständige und Prüfstellen | 310 | ||
1. Die Erteilung der Leistungs- und Qualitätsnachweise nach §§ 113, 118 SGB XI bzw. nach dem Entwurf einer Verordnung zur Beratung und Prüfung von Pflegeeinrichtungen | 311 | ||
2. Zertifizierungstätigkeit bei Erteilung des Leistungs- und Qualitätsnachweises – öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich? | 313 | ||
3. Ergebnis | 315 | ||
4. Folgerungen für die rechtliche Einordnung des Zertifizierungsverfahrens nach der AZWV | 315 | ||
V. Die Zertifizierungsstellen nach der AZWV als „Verifikateure“ im Rahmen eines privatrechtlichen „Sachverständigen-Vollzugsmodells“? | 317 | ||
1. Grundlagen des privaten Sachverständigen-Vollzugsmodells | 319 | ||
2. Von der Erfüllungsverantwortung zur Gewährleistungsverantwortung – der verwaltungswissenschaftliche und verwaltungsrechtliche Kontext eines privaten Sachverständigen-Vollzuges | 322 | ||
a) Privatisierung und Übergang von der Erfüllungs- zur Gewährleistungsverantwortung des Staates | 324 | ||
b) Gewährleistungsverwaltung und die Forderung nach einem „Privatverfahrensrecht | 326 | ||
c) Qualitätssicherungsverfahren, Audit-Verfahren, Akkreditierungsverfahren (Anerkennungsverfahren) und Zertifizierungsverfahren: Verfahrensprivatisierung unter staatlicher Gewährleistungsverantwortung | 329 | ||
d) Rechtliche Probleme der Qualitätssicherungsverfahren sowie der Systeme von Akkreditierung und Zertifizierung infolge materieller Privatisierung und Lösungsversuche | 334 | ||
aa) Zwingendes Recht als Mittel der Re-Regulierung | 335 | ||
bb) Re-Regulierung statt Deregulierung | 336 | ||
cc) Verwaltungsverfahrensrecht als „Auffangregelung“ | 337 | ||
dd) Beleihung als „sichere“ Lösung | 338 | ||
3. Die Einzelheiten des privaten Sachverständigen-Vollzugsmodells bzw. des Verifikateur-Modells | 339 | ||
a) Das „Funktions- und Steuerungskonzept“ des Verifikateurs und der privatrechtliche Vertrag zwischen Zertifizierungsstelle bzw. Sachverständigen und Normadressat als Steuerungsinstrument | 339 | ||
b) Aufsicht über die bzw. Kontrolle der Verifikateure im System des privaten Sachverständigen-Vollzuges | 343 | ||
c) Die Tätigkeit des beliehenen Sachverständigen als Gegenstück zum Verfikateur | 348 | ||
aa) Die rechtliche Stellung des Beliehenen aus Sicht des Verifikateurmodells | 349 | ||
bb) Erfüllung von Staatsaufgaben oder öffentlichen Aufgaben als Unterscheidungskriterium? | 353 | ||
cc) Art und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Sachverständigen, insbesondere eventuelle Regelungs- und Bindungswirkung der Entscheidung, als Abgrenzungskriterium von beliehenen Sachverständigen und Verifikateuren? | 353 | ||
dd) Der Adressat der Bescheinigung bzw. des Zertifikates als Abgrenzungskriterium? | 361 | ||
ee) Veranlassung der Tätigkeit des Sachverständigen durch den Normadressaten als Unterscheidungs- und Abgrenzungskriterium? | 362 | ||
ff) Der privatrechtliche Vertrag zwischen Sachverständigen und Normadressaten als Unterscheidungskriterium? | 363 | ||
gg) Aufsicht als Abgrenzungskriterium? | 366 | ||
4. Kritik am Modell des Verifikateurs, Zusammenfassung und Ergebnis | 367 | ||
5. Einordnung des Zertifizierungsverfahrens nach der AZWV und Ergebnis | 371 | ||
VI. Vergleich des Beleihungsmodells mit den für eine rein privatrechtliche Tätigkeit der Zertifizierungsstellen genannten Argumenten und Endergebnis zur rechtlichen Stellung der Zertifizierungsstellen | 373 | ||
VII. Rechtsfolgen der Beleihung | 374 | ||
1. Amtshaftung nach Art. 34 GG i. V.m. § 839 BGB für Erteilung der Zulassung bzw. des Zertifikates durch die Zertifizierungsstellen | 374 | ||
2. Grundrechtsbindung der Zertifizierungsstellen | 378 | ||
3. Grundrechtsschutz für die Zertifizierungsstellen | 381 | ||
4. Sicherung der staatlichen Erfüllungsverantwortung statt fraglicher Sicherstellung der sogenannten Gewährleistungsverantwortung – ein Plädoyer für das Beleihungsmodell | 384 | ||
a) Staatliche Erfüllungs- und staatliche Gewährleistungsverantwortung im Recht der Förderung der beruflichen Weiterbildung nach den §§ 77 ff. SGB III und nach der AZWV | 384 | ||
b) Keine Gewährleistungsverantwortung ohne ausreichende Staatsaufsicht – Beleihung der Zertifizierungsstellen als Sicherung der staatlichen Erfüllungsverantwortung | 387 | ||
c) Der Vertragsschluss zwischen Zertifizierungsstelle und „Antragsteller“ als Gefahr für die Unabhängigkeit und Objektivität der Zertifizierungsentscheidung – Probleme und mögliche Lösungen | 391 | ||
VIII. Rechtsschutz im Verhältnis zwischen Zertifizierungsstellen und Trägern von Weiterbildungsmaßnahmen | 394 | ||
1. Rechtsweg | 394 | ||
2. Statthafte Klageart | 397 | ||
3. Klagebefugnis | 397 | ||
4. Vorverfahren | 397 | ||
5. Klagefrist | 401 | ||
6. Klagegegner | 401 | ||
7. Begründetheit der Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage | 402 | ||
IX. Zusammenfassung | 402 | ||
Teil 5: Die vertragliche Regelung von Rechtsbeziehungen zwischen Zertifizierungsstelle und den Trägern von Weiterbildungsmaßnahmen, die eine Zulassung nach der AZWV beantragen | 405 | ||
I. Rechtsnatur des Zertifizierungsvertrages | 406 | ||
1. Die Tätigkeit der Zertifizierungsstelle als Gegenstand des abzuschließenden Vertrages | 406 | ||
2. Verträge über ähnliche Leistungen und ihre rechtliche Einordnung | 407 | ||
3. Dienstvertrag gemäß §§ 611 ff. BGB? | 409 | ||
4. Vertrag über entgeltliche Geschäftsbesorgung i. S. d. § 675 BGB? | 410 | ||
5. Vergleich mit der rechtlichen Einordnung der Verträge über die Prüfung und Validierung der Umwelterklärung durch Umweltgutachter nach dem UAG | 415 | ||
6. Ergebnis: Werkvertrag gemäß §§ 631 ff. BGB | 417 | ||
II. Verträge zwischen Zertifizierungsstellen und Trägern beruflicher Weiterbildungsmaßnahmen in Zusammenhang mit dem Zertifizierungsverfahren nach §§ 84 f. SGB III/AZWV im Spannungsverhältniszwischen den Grundsätzen der Privatautonomie bzw. der Vertragsfreiheit und der Gewährleistungsverantwortung des Staates | 417 | ||
1. Grundlagen der Privatautonomieund der Vertragsfreiheit | 419 | ||
2. Abschlussfreiheit oder Kontrahierungszwang für Zertifizierungsstellen? | 421 | ||
a) Ausdrücklicher bzw. unmittelbarer Abschlusszwang? | 423 | ||
b) Kartellrechtlicher Kontrahierungszwang (§§ 19, 20 GWB)? | 427 | ||
aa) Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung nach § 19 GWB? | 428 | ||
bb) Diskriminierungsverbot/Verbot unbilliger Behinderung (§ 20 GWB) | 434 | ||
cc) Ergebnis | 444 | ||
c) Kontrahierungszwang gemäß § 826 BGB | 444 | ||
d) Kontrahierungszwang nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz | 448 | ||
aa) Anwendbarkeit des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf die Verträge zwischen den Zertifizierungsstellen und den Trägern von Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung | 448 | ||
bb) Benachteiligungen nach §§ 1, 2 AGG und ihre Rechtsfolgen | 450 | ||
cc) Ergebnis | 451 | ||
e) Gesamtergebnis | 451 | ||
3. Beschränkungen der inhaltlichen Gestaltungsfreiheit | 452 | ||
a) Gründe für Beschränkungen der Vertragsfreiheit durch zwingende gesetzliche Regelungen | 453 | ||
b) §§ 84, 85 SGB III und die AZWV als zwingendes Recht oder als Verbotsgesetze i. S. d. § 134 BGB? | 454 | ||
III. Untersuchung von in der Praxis verwendeten Formularverträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß § 2 AZWV anerkannter Zertifizierungsstellen | 460 | ||
1. Zur Auswahl der untersuchten Vertragsformulare und Geschäftsbedingungen | 460 | ||
2. Vertragsformulare der Zertifizierungsstellen als Allgemeine Geschäftsbedingungen i. S. d. § 305 Abs. 1 BGB | 461 | ||
3. Die Einbeziehung von AGB und Formularverträgen anerkannter Zertifizierungsstellen in die Verträge und die für eine AGB-rechtliche Prüfung anzuwendenden Vorschriften | 463 | ||
4. Rechtliche Prüfung von drei in der Praxis verwendeten Vertragsformularen | 466 | ||
a) Formularvertrag A | 466 | ||
aa) Der „Antrag“ | 466 | ||
bb) Die Trägerzulassung bzw. Erteilung des Zertifikates nach § 10 AZWV als Vertragsgegenstand | 467 | ||
cc) Weitere Regelungen über den Ablauf des Zertifizierungsverfahrens | 469 | ||
dd) Befristung von Zulassung und Zertifikat/Durchführung von Vollprüfungen und „Überwachungsaudits“ | 470 | ||
(1) Regelmäßige Vereinbarung der Höchstfrist des § 11 Abs. 1 Satz 1 AZWV? | 470 | ||
(2) Zulässigkeit der Vereinbarung von (zusätzlichen) Überwachungsaudits | 471 | ||
(3) Jährliche Überprüfung nach §§ 8 Abs. 4, 11 Abs. 1 Satz 2 AZWV als „Überwachungsaudit“? | 473 | ||
(4) Die Regelung im Formularvertrag | 474 | ||
ee) Gerichtsstandsvereinbarung | 475 | ||
(1) Zulässigkeitsvoraussetzungen nach § 38 Abs. 1 ZPO | 475 | ||
(2) Gerichtsstandsvereinbarungen in AGB | 478 | ||
(3) Ergebnis | 479 | ||
ff) Einbeziehung der AGB im zu prüfenden Formularvertrag | 480 | ||
gg) Gesamtergebnis | 480 | ||
b) Formularvertrag B | 481 | ||
aa) Die Einbeziehung der AGB und ihr Verhältnis zu den Regelungen des Formularvertrages | 481 | ||
(1) Die Einbeziehung der AGB | 481 | ||
(2) Das Verhältnis von Formularvertrag und AGB | 482 | ||
bb) Der Vertragsschluss und der Bestätigungsvorbehalt in den AGB | 483 | ||
cc) Selbstverpflichtung der Zertifizierungsstelle | 484 | ||
(1) Selbstverpflichtung zum Vertragsschluss | 484 | ||
(2) Selbstverpflichtung zur Unabhängigkeit | 484 | ||
(3) Ausschluss der Beratungstätigkeit | 485 | ||
dd) Fehlen des nach §§ 7, 9 AZWV vorgeschriebenen Antrages | 486 | ||
ee) Gegenstand des Vertrages | 487 | ||
ff) Trennung von Zulassung und Zertifikat? | 488 | ||
gg) Befristung des Zertifikates sowie Umfang undIntensität der Prüfungen | 488 | ||
hh) Rechte und Pflichten nach § 4 des Formularvertrages (Prüfbericht, Zertifikatserteilung, Verschwiegenheitspflicht, Qualifikation des Prüfpersonals) | 490 | ||
(1) Beauftragung Dritter mit Teilleistungen/Einsatz von Erfüllungsgehilfen | 490 | ||
(2) Verschwiegenheitspflicht und ihre Absicherung im Vertrag | 491 | ||
ii) Verpflichtung zur Kooperation, Betretungsrechte und Recht zur Einsichtnahme in relevante Unterlagen | 493 | ||
(1) Informationsrechte und -pflichten | 493 | ||
(2) Betretungsrechte | 495 | ||
jj) Vertragsdauer und Kündigungsrechte | 496 | ||
(1) Besondere Formerfordernisse an Kündigung | 496 | ||
(2) Wirksame Vereinbarung einer Vertragslaufzeit von drei Jahren und Ausschluss des Rechts zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund? | 496 | ||
(3) Begutachtungsvertrag als Dauerschuldverhältnis? | 499 | ||
(4) Ausschluss des Kündigungsrechtes des Bestellers nach § 649 BGB? | 501 | ||
(5) Ergebnis | 502 | ||
kk) Die Regelungen über „Nachbesserungen“ bei nicht (vollständig) erfolgreicher Prüfung und die Entziehung des Zertifikates | 503 | ||
(1) Entziehung von Zulassung und Zertifikat bei Nichterfüllung der Zulassungsvoraussetzungen und fruchtlosem Ablauf einer „Nachbesserungsfrist“ | 503 | ||
(2) Entziehung der Zulassung bei Verletzung „sonstiger“, außerhalb der AZWV begründeter Pflichten des Trägers? | 507 | ||
(3) Kündigung des Vertrages als Grund für die (sofortige) Zulassungs- und Zertifikatsentziehung? | 508 | ||
ll) Die Vergütungsregelung | 510 | ||
(1) Keine Erhebung von „Gebühren“ | 510 | ||
(2) Monatliche Abrechnungen? | 511 | ||
(3) Verzicht auf Abnahme als Fälligkeitsvoraussetzung? | 512 | ||
(4) Fälligkeit „sofort ohne Abzug“ nach Erhalt der Rechnung | 514 | ||
(5) Verzug ohne Mahnung nach Ablauf von 30 Tagen nach Rechnungszugang | 515 | ||
mm) Form für Vertragsänderungen – Schriftformklausel | 516 | ||
nn) Regelung für den Fall, dass einzelne Vertragsbestimmungen nichtig sind | 517 | ||
oo) Schiedsgerichtsklauseln | 518 | ||
(1) Anforderungen an die Wirksamkeit von Schiedsgerichtsklauseln nach §§ 1029 ff. ZPO | 519 | ||
(a) Ausschluss der staatlichen Gerichtsbarkeit oder zumindest Wahlrecht zwischen Schiedsverfahren und staatlicher Gerichtsbarkeit? | 519 | ||
(b) Schiedsfähige Ansprüche | 522 | ||
(c) Schiedsfähigkeit privat- und vermögensrechtlicher Ansprüchen ach § 1030 Abs. 1 ZPO | 524 | ||
(d) Formerfordernisse für Schiedsvereinbarungen bzw. Schiedsklauseln | 525 | ||
(2) Wirksamkeit einer Schiedsklausel nach § 307 BGB | 526 | ||
pp) Gewährleistung, Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse | 527 | ||
(1) Die Regelungen im Formularvertrag | 527 | ||
(2) Weitere Regelungen zu Haftungsausschluss und Haftungsbegrenzung in den AGB | 529 | ||
(a) Beschränkung auf Nachbesserung | 529 | ||
(b) Vollständiger Haftungsausschluss für Anerkennung des Zertifikates durch „Dritte“? | 530 | ||
(c) Vollständiger Haftungsausschluss für Verzugsschäden? | 531 | ||
(d) „Erlöschen“ von Schadensersatzansprüchen unabhängig von ihrer Begründung bereits sechs Monate nach Erbringung der Leistung? | 532 | ||
aa) Unzulässige Haftungsbegrenzungen | 533 | ||
bb) Unzulässige Abkürzung der gesetzlichen Verjährungsfristen | 534 | ||
qq) Regelungen über die zulässige Verwendung des Zertifikates, insbesondere zu Werbezwecken, sowie über die Rechtsfolgen einer nicht zulässigen bzw. einer missbräuchlichen Verwendung | 536 | ||
rr) Endergebnis | 540 | ||
c) Formularvertrag C nebst zugehöriger „Allgemeine Bedingungen und Vertragsbedingungen für die Prüfung von Trägern und Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung gemäß §§ 84, 85 SGB III/§§ 7–9 AZWV“ | 540 | ||
aa) Der Formularvertrag | 540 | ||
bb) „Allgemeine Bedingungen und Vertragsbedingungen für die Prüfung von Trägern und Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung gemäß §§ 84, 85 SGB III/§§ 7–9 AZWV“ | 542 | ||
(1) „Allgemeine Bedingungen für die Prüfung von Trägern und Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung gemäß §§ 84, 85 SGB III/§§ 7–9 AZWV“ | 542 | ||
(a) Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Auditoren | 542 | ||
(b) Antragstellung vor Vertragsschluss | 542 | ||
(c) „Geltungsbereich“ | 543 | ||
(d) „Verfahren zur Abwicklung der Dienstleistung“ | 543 | ||
(2) Vertragsbedingungen über die Zertifizierung und die Nutzung des Zertifikates der Zertifizierungsstelle sowie die Nutzung des eigenen Zeichens der Zertifizierungsstelle | 549 | ||
(a) Vertragsgegenstand | 549 | ||
(b) § 2 Pflichten und Rechte des Auftraggebers | 550 | ||
(c) § 3 Pflichten der Zertifizierungsstelle | 555 | ||
(d) § 5 Umfang des Nutzungsrechtes für das Zertifikat und das Zeichen der Zertifizierungsstelle | 557 | ||
(e) § 7 Gewährleistung | 560 | ||
(f) § 8 Haftung | 561 | ||
(g) § 6 Beendigung des Nutzungsrechtes/§ 9 Dauer | 563 | ||
(aa) Unwirksamkeit des Vorbehalts des Rechts zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund nur für die Zertifizierungsstelle | 563 | ||
(bb) Die Definitionen „wichtiger“ Gründe für eine fristlose Kündigung durch die Zertifizierungsstelle | 565 | ||
(α) Verletzung gesetzlicher oder vertraglicher Mitteilungspflichten | 565 | ||
(β) Falsche Angaben über bereits beantragte und abgelehnte Zulassungen | 567 | ||
(γ) Missbräuchliche oder vertragswidrige Verwendung des Zertifikates und/oder des Zeichens der Zertifizierungsstelle | 568 | ||
(δ) Feststellung der Nichterfüllung von Zulassungsvoraussetzungen im Rahmen eines Überwachungsaudits | 568 | ||
(ε) Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Trägers/Ablehnung eines gegen den Träger gerichteten Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse | 570 | ||
(ζ) Nichtzahlung der Vergütung innerhalb der von der Zertifizierungsstelle gesetzten Frist | 573 | ||
(η) Nichtdurchführung von Überwachungsaudits | 574 | ||
(θ) Ordnungsrechtliche oder gerichtliche Untersagung der Aufrechterhaltung des Zertifikates | 574 | ||
(ι) Vertragswidrige Verwendung des Zertifikates als Grund für die sofortige Beendigung des Rechtes, das Zertifikat zu verwenden? | 575 | ||
(κ) Erlöschen des Rechtes zur Zertifikatsnutzung bereits mit „ordnungsgemäßer Kündigung“? | 576 | ||
(cc) Laufzeit des Vertrages, Kündigungsfrist und stillschweigende Vertragsverlängerung | 576 | ||
Teil 6: Zusammenfassung | 594 | ||
I. Untersuchungsgegenstand, -interesse und -methode der Arbeit | 594 | ||
II. Untersuchungsergebnisse und gemeinsame Strukturen betreffend die untersuchten Vergleichsverfahren aus den Gebieten des Umwelt- und Technikrechts | 596 | ||
III. Das Anerkennungsverfahren nach §§ 2 ff. AZWV für fachkundige Zertifizierungsstellen | 597 | ||
IV. Das Zulassungs- bzw. Zertifizierungsverfahren nach den §§ 7 ff. AZWV | 602 | ||
V. Untersuchung von drei in der Zertifizierungspraxis nach der AZWV verwendeten Formularverträgen sowie Allgemeiner Geschäftsbedingungen | 604 | ||
Anhang | 609 | ||
Literaturverzeichnis | 621 | ||
Sachwortverzeichnis | 632 |