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Beck, S. (2008). Die Zuordnungsbestimmung im Rahmen der Leistung. Eine Untersuchung von erfüllungs- und bereicherungsrechtlichem Leistungsbegriff unter besonderer Berücksichtigung der Tilgungs- oder Zweckbestimmung als des finalen Elements einer Leistung. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52571-3
Beck, Sascha. Die Zuordnungsbestimmung im Rahmen der Leistung: Eine Untersuchung von erfüllungs- und bereicherungsrechtlichem Leistungsbegriff unter besonderer Berücksichtigung der Tilgungs- oder Zweckbestimmung als des finalen Elements einer Leistung. Duncker & Humblot, 2008. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52571-3
Beck, S (2008): Die Zuordnungsbestimmung im Rahmen der Leistung: Eine Untersuchung von erfüllungs- und bereicherungsrechtlichem Leistungsbegriff unter besonderer Berücksichtigung der Tilgungs- oder Zweckbestimmung als des finalen Elements einer Leistung, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-52571-3

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Die Zuordnungsbestimmung im Rahmen der Leistung

Eine Untersuchung von erfüllungs- und bereicherungsrechtlichem Leistungsbegriff unter besonderer Berücksichtigung der Tilgungs- oder Zweckbestimmung als des finalen Elements einer Leistung

Beck, Sascha

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 377

(2008)

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Abstract

Ausgehend von der Hypothese einer Identität der Leistungsbegriffe im Erfüllungs- und Bereicherungsrecht untersucht Sascha Beck die Bestandteile und Aufgaben des Leistungsbegriffs. Dabei entwickelt er den Begriff der Leistung nicht wie üblich aus dem Bereicherungsrecht, sondern aus dem Erfüllungsrecht. Dort arbeitet der Autor die Funktion der Tilgungsbestimmung als reine Zuordnungsbestimmung sowie ihr Verhältnis zur Zuwendung heraus. Im Rahmen der Untersuchung zur Rechtsnatur der Zuordnungsbestimmung erörtert er ausführlich Leistungen durch und an Minderjährige und setzt sich insbesondere mit der Figur der Empfangszuständigkeit kritisch auseinander.

Seine zum Begriff der Leistung im Rahmen der Erfüllung gewonnenen Erkenntnisse überträgt Sascha Beck sodann auf den bereicherungsrechtlichen Leistungsbegriff. Bei der Auseinandersetzung mit der Kritik am finalen Leistungsbegriff zeigt sich, dass sich die Beteiligten des Rückabwicklungsschuldverhältnisses nicht mit Hilfe des Leistungsbegriffs, etwa im Wege der Auslegung der Zweckbestimmung, bestimmen lassen. Ebenso wenig kann es zwei Leistungen auf der Grundlage einer Zuwendung geben. Eine solche "Überbewertung der Zweckbestimmung" missachtet das Erfordernis einer Zuwendung als Grundlage jeder Leistung. Im dritten Teil der Arbeit untersucht der Autor Leistungszwecke abseits der causa solvendi. Die Auseinandersetzung vor allem mit den Handgeschäften und der condictio ob rem führt ihn zu der Erkenntnis, dass jede Leistung einzig und allein zum Zwecke der Erfüllung vorgenommen wird.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsübersicht 9
Inhaltsverzeichnis 11
Einleitung 29
1. Teil: Leistung bei § 362 Abs. 1 BGB 34
§ 1 Der Meinungsstand zur „Leistung“ im Erfüllungstatbestand 35
I. Erfüllung als Erlöschensgrund 37
II. Erlöschen des Schuldverhältnisses im engeren Sinn 39
1. Erlöschen der Forderung 39
2. Grund des Erlöschens 40
3. Überdauern als Behaltensgrund 41
4. Zwischenergebnis 41
III. Entstehungsgeschichte des § 362 Abs. 1 BGB 41
IV. Tatbestandsmerkmale des § 362 Abs. 1 BGB 44
1. Stand der Literatur 45
a) „Leistung“ 46
b) „Geschuldete“ Leistung 47
c) „Gläubiger“ 47
d) „Bewirken“ 49
e) Erfüllung durch Dritte (als Leistende) 50
f) Zusammenfassung 52
2. Stellungnahme zu den Tatbestandsmerkmalen 52
a) „Geschuldete“ Leistung 54
b) „Gläubiger“ 55
c) „Bewirkt“ 55
aa) Natürlicher Sprachgebrauch 55
bb) Juristischer Sprachgebrauch 56
cc) Systematische Auslegung 56
(1) Grundsätzliche Ungeeignetheit systematischer Auslegung 56
(2) „bewirken“ in § 518 Abs. 2 BGB 57
(3) „bewirken“ in § 294 BGB 57
(4) „bewirken“ im Zivilprozessrecht 58
(5) Zwischenergebnis 58
dd) Teleologische Auslegung 58
ee) Endergebnis zu „bewirken“ 60
d) „Leistung“ 60
aa) Natürlicher Sprachgebrauch 60
bb) Juristischer Sprachgebrauch 60
cc) Systematische Auslegung 61
(1) Verhältnis des verhaltensbezogenen zum erfolgsbezogenen Leistungsbegriff 61
(2) Auslegung des § 366 Abs. 1 BGB 63
(3) Leistung bei § 407 BGB 64
(4) Modalitäten der „Leistung“ 64
(5) Zwischenergebnis 65
dd) Folgen für den Begriff der „Leistung“ bei § 362 BGB 65
ee) Ergebnis zur Bedeutung des Begriffs der „Leistung“ bei § 362 BGB 67
e) „Bewirken der Leistung“ 67
3. Ergebnis zum Tatbestand des § 362 BGB 68
§ 2 Das Zuordnungsproblem bei der Erfüllung 69
I. Grundinteresse an der Zuordnung 70
1. Funktion der Zuordnung 71
a) Zuordnung als Schaffung einer Vergleichsgrundlage 71
b) Zuordnung als Voraussetzung des Feststellens der Zweckverfehlung 72
c) Feststellung des konkret erlöschenden Schuldverhältnisses 73
d) Zwischenergebnis zur Funktion einer Zuordnung 73
2. Interesse an einer Zuordnung 73
a) Interesse des Schuldners an einer Zuordnung 74
b) Interesse des Gläubigers an der Zuordnung 75
aa) Kenntnis des Schuldners 75
bb) Kenntnis des Leistenden 75
cc) Drohende Verjährung 76
dd) Fristverkürzung aufgrund § 434 Abs. 3 oder § 633 Abs. 2 S. 3 BGB 77
ee) Ablauf von Rügeobliegenheiten 77
ff) Sicherheiten 78
gg) Mahnung und Verzug 78
hh) Klarheit über Rückerstattungspflichten 79
ii) Zwischenergebnis zum Interesse des Gläubigers 79
c) Interesse Dritter an der Zuordnung 79
d) Ergebnis zum Interesse an einer Zuordnung 80
II. Fälle der nicht evidenten Zuordnung 80
1. Unsicherheit im Rahmen des § 366 BGB 82
2. Unklarheit zwischen Sicherheit und Schuld 85
3. Unsicherheit bei Beteiligung Dritter 89
4. Vorausleistung 93
5. Zwischenergebnis 94
III. Ergebnis zum Zuordnungsproblem im Rahmen der Erfüllung 95
§ 3 Möglichkeiten einer Zuordnung 96
I. Einseitige Zuordnung 96
1. Zuordnung durch den Gläubiger 96
a) Ablehnung eines Zuordnungsrechts durch den Gläubiger 96
b) Bestätigung durch § 366 Abs. 2 BGB 97
c) Zuordnung durch den Gläubiger im Rahmen des § 396 Abs. 1 BGB 98
d) Ergebnis zur Zuordnung durch den Gläubiger 99
2. Zuordnung durch den Schuldner 100
a) Gesetzliche Vorgaben 100
aa) § 366 Abs. 1 BGB 100
bb) Hinterlegung 101
cc) Aufrechnung 101
dd) Ergebnis zu den gesetzlichen Bestimmungen 102
b) Interessengerechtigkeit des schuldnerischen Bestimmungsrechtes 103
3. Zuordnung durch Dritte 104
a) § 267 Abs. 1 BGB 104
b) § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB 104
c) Interessengerechtigkeit des Zuordnungsrechtes des Dritten 105
4. Zuordnung bei Leistung des Schuldners mittels eines Dritten 106
5. Zusammenfassung zum einseitigen Bestimmungsrecht 108
II. Konsensuale Zuordnung 109
1. Grundsätzliche Ablehnung 109
2. Zulässigkeit konsensualer Zuordnungen 111
a) Ablehnung in allen Fällen der Bedürfnisbefriedigung des Gläubigers 111
aa) Bedürfnisbefriedigung bei der Erfüllung 112
bb) Bedürfnisbefriedigung bei der Hinterlegung 112
cc) Bedürfnisbefriedigung bei der Aufrechnung 112
b) Zulässigkeit bei fehlender Befriedigung des Gläubigerinteresses 113
aa) Leistung an Erfüllungs Statt 114
bb) Leistung Erfüllungshalber 117
cc) Erlass 118
c) Zwischenergebnis zu den Ausnahmen 119
III. Verhältnis konsensualer zu einseitiger Zuordnung 120
1. Konsensuale Zuordnung als Ausnahmetatbestand 120
2. Ausschluss des einseitigen Bestimmungsrechts durch Vereinbarung konsensualer Zuordnung? 122
a) Konsensuale Zuordnung bereits erfolgt 122
b) Konsensuale Zuordnung noch nicht erfolgt 124
3. Zeitliches Verhältnis von Einräumung und Vornahme der konsensualen Zuordnung 125
4. Zusammenfassung 126
§ 4 Exkurs zum Verhältnis der Ersetzungsbefugnis zur Annahme an Erfüllungs Statt 127
I. Ablehnung einer antizipierten Annahme an Erfüllungs Statt 128
II. Qualifikation der Ersetzungsbefugnis 129
III. Entsprechende Anwendbarkeit des § 365 BGB 131
IV. Zusammenfassung 132
§ 5 Auseinandersetzung mit den Erfüllungstheorien 134
I. Entwicklung der Erfüllungstheorien 134
1. Im Römischen Recht 134
2. Im Gemeinen Recht 136
3. Nach Inkrafttreten des BGB 137
II. Kritik der Erfüllungstheorien 139
1. Vertragstheorie 140
a) Hauptaussagen 140
b) Argumente der Vertreter 141
aa) Historisches Argument 141
bb) Wortlautargument 142
cc) Verwirklichung des Minderjährigenschutzes 143
dd) Notwendigkeit der Vermögensöffnung 144
c) Kritik der Vertragstheorie 144
aa) Ungeeignetheit des historischen Arguments 144
bb) Untauglichkeit der Wortlautargumente 144
cc) Keine Notwendigkeit der Vermögensöffnung 146
dd) Benachteiligung Geschäftsunfähiger 146
ee) Schwierigkeiten bei der Bewältigung realer Leistungsvorgänge 147
ff) Verstoß gegen das Trennungsprinzip 149
gg) Ablehnung einer konsensualen Zuordnung 150
hh) Schwierigkeiten der Erklärung des § 366 BGB 152
ii) Schwierigkeiten mit der Einbindung des § 267 Abs. 1 BGB 154
jj) Ungeeignetheit bei geschuldetem Unterlassen 154
d) Ergebnis zur Vertragstheorie 154
2. Beschränkte Vertragstheorie 154
a) Hauptaussagen 155
b) Argumente der Vertreter 156
aa) Allgemeine Lebensanschauung 156
bb) Realisierung des Minderjährigenschutzes 156
cc) Bewältigung realer Leistungsvorgänge 157
dd) Gleichlauf von Rechtsnatur der geschuldeten Leistung und Erfüllungscharakter 157
ee) Methodologische Argumente 158
c) Kritik an der beschränkten Vertragstheorie 158
aa) Ungeeignetheit soziologisch-empirischer Argumente 158
bb) Ungeeignetheit einer dualistischen Erfüllungstheorie 158
cc) Kein hinreichender Schutz nicht geschäftsfähiger Gläubiger bei Realleistungen 159
dd) Unrichtigkeit des methodologischen Ansatzes 160
ee) Problematik der Zuordnung im Bereich tatsächlicher Leistungen 161
ff) § 366 Abs. 1 BGB als doppelte Ausnahme 162
gg) Übernahme der Schwächen der Erfüllungstheorie im Bereich rechtsgeschäftlicher Leistungen 162
d) Zusammenfassung zur modifizierten Vertragstheorie 163
3. Zweckvereinbarungstheorie 163
a) Hauptaussagen 164
b) Argumente der Vertreter 165
aa) Wortlautargumente 165
bb) Zweck als Mittelpunkt unseres Schuldrechtssystems 165
cc) Zweckvereinbarung wegen fehlender Evidenz 166
dd) Übereinstimmung der Struktur des Schuldvertrages mit der Schuldlösung 166
ee) Gleichlauf des Leistungsbegriffs bei Erfüllung und Leistungskondiktion 167
ff) Einheitlicher Erfüllungsbegriff 168
c) Kritik an der Zweckvereinbarungstheorie 168
aa) Ungeeignetheit des Wortlautes 168
bb) Zur Strukturidentität von Schuldvertrag und Schuldlösung 168
cc) Verstoß gegen das Trennungs- und Abstraktionsprinzip 169
dd) Unzulässigkeit eines einheitlichen Erfüllungsbegriffes 170
ee) Ungeeignetheit konsensualer Zuordnung 170
ff) Erfüllung als Tatbestandswirkung 171
gg) Schwierigkeiten der Erklärung des § 366 Abs. 1 BGB 171
hh) Ungeeignetheit bei Realleistungen und geschuldetem Unterlassen 173
ii) Benachteiligung des geschäftsunfähigen Schuldners bei Realleistungen 173
d) Zusammenfassung zur Zweckvereinbarungstheorie 174
4. Theorie des einseitigen Erfüllungsgeschäftes 174
a) Hauptaussagen 175
b) Argumente der Vertreter 177
aa) Interessengerechtigkeit einer schuldnerischen Zuordnung 177
bb) Existenz des § 366 Abs. 1 BGB 177
cc) Inkorporation des § 267 BGB in die Erfüllungslehre 178
dd) Erfassen von Realleistungen 178
ee) Einheitlicher Erfüllungsbegriff 179
ff) Einheitlicher Leistungsbegriff 179
gg) Wortlautargumente 180
c) Kritik an der Theorie des einseitigen Erfüllungsgeschäftes 181
5. Theorie der realen Leistungsbewirkung 181
a) Hauptaussagen 181
b) Argumente für eine reale Erfüllung 184
aa) Wortlautargumente 184
bb) Vereinfachung des Erfüllungsprozesses 185
cc) Erklärung der unbewussten Erfüllung 186
dd) Integration von Realleistungen und Unterlassen 186
ee) Einheitlicher Erfüllungsbegriff 186
ff) Erfüllungsermöglichung für nicht geschäftsfähige Schuldner 186
c) Kritik an der Theorie der realen Leistungsbewirkung 187
6. Theorie der finalen Leistungsbewirkung 187
a) Hauptaussagen 188
b) Argumente pro finale Erfüllung 189
aa) Interessengerechtigkeit einer schuldnerischen Zuordnung 189
bb) Grundsätzliche Finalität von Handlungen 189
cc) Einheitlicher Erfüllungsbegriff 190
dd) Integration der §§ 267 Abs. 1, 366 Abs. 1 BGB 190
ee) Einheitlicher Leistungsbegriff 191
ff) Erfassen von Realleistungen 191
c) Kritik an der Theorie der finalen Leistungsbewirkung 191
§ 6 Entscheidung zwischen subjektiver und objektiver Erfüllung 192
I. Ablehnung einer dualistischen subjektiven Erfüllungstheorie 192
II. Überzeugungskraft der beiden konträren Ansätze 193
1. Wortlautargumente 193
2. Ungeeignetheit einer objektiven Zuordnung 194
a) Versagen evidenter Zuordnung 195
aa) Zuwendungen von Nichtschuldnern 195
bb) Mehrfach verpflichtete Schuldner 196
cc) Sicherheit und Schuld 198
dd) Negative Tilgungsbestimmungen 198
ee) Abweichende Tilgungsbestimmungen 199
ff) Weitere Unklarheiten 200
gg) Zusammenfassung 200
b) Evidenz als Auslegung konkludenter Tilgungsbestimmungen 201
3. Argumente aus der Abgrenzung von §§ 362, 278 und 267 BGB 203
4. Argumente aus dem Trennungsprinzip 204
5. Argumente aus den Heilungsvorschriften 205
a) Tatbestandsübereinstimmungen 205
aa) Formunwirksame Bürgschaft 205
bb) Formunwirksame Schenkung 206
cc) Formunwirksame Grundstückskauf- oder -belastungsverträge 206
b) Systematische Übereinstimmung 206
c) Bewältigung der Heilung durch subjektiven und objektiven Ansatz 207
d) Ergebnis zur Heilung 209
6. Erfassen von Realhandlungen 209
7. Behandlung der unbewussten Erfüllung 210
8. Erfüllung durch und an nicht voll Geschäftsfähige 213
a) Nicht voll geschäftsfähiger Gläubiger 214
aa) Schutzbedürftigkeit 214
(1) Bestehen von Gewährleistungsrechten 216
(2) Rechtshemmender Fristablauf 217
(3) Verlust- und Verschleudergefahr 218
(a) Verschleudergefahr 218
(b) Verlustgefahr 219
(c) Zwischenergebnis 220
(4) Berücksichtigung der Schuldnerinteressen 221
bb) Konstruktive Realisierung des Schutzes 223
(1) Schutz des nicht voll geschäftsfähigen Gläubigers über § 242 BGB 223
(2) Objektive Erfüllungstheorie 224
(a) Der Ansatz Oertmanns 225
(b) Erfüllungsablehnung über § 107 BGB 225
(c) Die „Empfangszuständigkeit“ 226
(3) Subjektive Erfüllungstheorie 228
(4) Ergebnis 231
b) Nicht voll geschäftsfähige Schuldner 232
aa) Rechtsgeschäftlicher Leistungsinhalt 232
bb) Nicht rechtsgeschäftlicher Leistungsinhalt (Realhandlungen und Unterlassen) 232
9. Erfassen des Unterlassens 234
a) Erfüllbarkeit von Unterlassensverpflichtungen 234
aa) Erlöschen durch Zeitablauf 235
bb) Vermögensmehrung durch Unterlassen 235
cc) Unterlassen als bloßes Beachten fremder Rechtsgüter 236
dd) Fehlendes Leistungsbewusstsein beim Unterlassen 238
ee) Fehlende Erfüllungsersetzungen 239
ff) Ergebnis zur Erfüllbarkeit des Unterlassens 240
b) Zuordnungsbestimmung beim Unterlassen 240
aa) Konkludente Zuordnungsbestimmung 240
bb) Notwendigkeit einer Zuordnungsbestimmung 242
(1) Möglichkeit einer Drittleistung 242
(2) Möglichkeit einer Forderungsmehrheit 242
(3) Folgerungen 243
10. Eingliederung der §§ 366 Abs. 2, 367 Abs. 2 BGB 244
a) §§ 366 Abs. 2, 367 Abs. 1 BGB als gesetzliche Auslegungsregeln 244
aa) Die Vorschrift des § 366 Abs. 2 BGB 245
bb) Die Vorschrift des § 367 Abs. 1 BGB 249
cc) Ergebnis zu §§ 366 Abs. 2, 367 Abs. 1 BGB 250
b) § 367 Abs. 2 BGB als Einschränkung der Privatautonomie 250
11. Argumente aus der Methodenlehre 251
a) Aufgabe einer Theorie 251
b) Qualität der Erfüllungstheorien 252
c) § 366 Abs. 1 BGB unter dem Gesichtspunkt der Methodenlehre 256
12. Der Grundsatz autonomer Selbstbestimmung 256
13. Andere Argumente 257
III. Zusammenfassung 257
§ 7 Standort der Zuordnungsbestimmung 258
I. Im Verpflichtungsgeschäft 258
II. Im Übereignungsvertrag 259
III. Besonderer Rechtsakt zwischen Verpflichtung und dinglichem Geschäft 260
§ 8 Rechtsnatur der Zuordnungsbestimmung 261
I. Tatsächlicher Wille 261
II. Willenserklärung 263
III. Geschäftsähnliche Handlung 265
§ 9 Folgen einer rechtsgeschäftsähnlichen Tilgungsbestimmung 268
I. Zugang 268
II. Auslegung 270
1. Auslegung nach dem objektiven Empfängerhorizont 270
2. Auslegung aus Sicht des Leistenden 271
3. Bestimmung anhand objektiver Kriterien 272
4. Eigene Stellungnahme 272
a) Privatautonome Dimension der Zuordnungsbestimmung 272
b) Ungeeignetheit der Sicht des Leistenden 275
c) Ungeeignetheit objektiver Kriterien 276
d) Zwischenergebnis zur Auslegung 276
e) Bestimmung des Leistenden im Rahmen der Auslegung 276
aa) Konkreter Vertrauensschutz 277
bb) Abstrakter Vertrauensschutz 278
cc) Stellungnahme 278
5. Auslegungsgrundsätze 280
III. Minderjährigkeit 281
1. Leistung an nicht voll geschäftsfähige Gläubiger 281
a) Konstruktive Ablehnung der Leistungskondiktion 282
b) Interessengerechtigkeit der Nichtleistungskondiktion 283
aa) Entreicherung beim nicht voll geschäftsfähigen Gläubiger 284
bb) Entreicherung beim Partner des nicht voll geschäftsfähigen Gläubigers 288
cc) Zwischenergebnis zur Annahme einer Nichtleistungskondiktion 289
c) Nichtleistungskondiktion im Lichte der §§ 813, 814 BGB 290
aa) Nichtanwendbarkeit des § 813 BGB 290
bb) Nichtanwendbarkeit des § 814 BGB 291
(1) Planwidrige Unvollständigkeit des Gesetzes 291
(2) Vergleichbare Interessenlage 293
d) Ergebnis 294
2. Leistung durch nicht voll geschäftsfähige Schuldner 294
a) Folgen bei der Erfüllung nicht rechtsgeschäftlicher Leistungen 296
aa) Geschäftsunfähige Schuldner 296
(1) Wiederholen der Leistungshandlungen 298
(a) Erlöschen gemäß § 275 Abs. 1 BGB 298
(b) Erlöschen gemäß §§ 387, 389 BGB 301
(2) Anderweitige Nachteile 302
(3) Zwischenergebnis 304
bb) Beschränkt geschäftsfähiger Schuldner 304
cc) Rechtfertigung der Zweiteilung (Geschäftsunfähige – beschränkt Geschäftsfähige) 305
b) Folgen für den Bereicherungsanspruch 306
aa) Geschäftsunfähiger Schuldner 306
bb) Beschränkt geschäftsfähiger Schuldner 310
3. Ergebnisse zu Leistungen an nicht voll Geschäftsfähige und gegenüber nicht voll Geschäftsfähigen 310
IV. Stellvertretung und Botenschaft 311
1. Botenschaft 311
2. Stellvertretung 311
a) Abgabe der Tilgungsbestimmung im Rahmen gesetzlicher Vertretungsmacht 312
b) Abgabe der Tilgungsbestimmung aufgrund Vollmacht 312
V. Zusammenfassung 313
§ 10 Zeitpunkt des Zugangs der Zuordnungsbestimmung 314
I. Vor der Vermögensmehrung 314
1. Funktionstauglichkeit der antizipierten Tilgungsbestimmung 315
2. Trennung zwischen Zuwendung und Zuordnung 315
3. Bindungswirkung vorweggenommener Tilgungsbestimmungen 316
4. Ergebnis zu antizipierten Tilgungsbestimmungen 317
II. Bei der Vermögensmehrung 317
III. Nach der Vermögensmehrung 317
1. Entstehen einer Zuordnungsunsicherheit 318
2. Keine nachträgliche Bestimmung bei der Aufrechnung 318
3. Nachträgliche Zuordnungsbestimmungen als Änderung der Tilgungsbestimmung 319
4. Ausnahmsweise Zulässigkeit nachträglicher Tilgungsbestimmungen 320
a) Zuwendungen nicht voll Geschäftsfähiger 320
b) Möglicher Verzicht des Gläubigers auf eine rechtzeitige Zuordnungsbestimmung? 320
c) Nachträgliche Zuordnungsbestimmungen wegen Perplexität? 321
5. Ergebnis zu nachträglichen Tilgungsbestimmungen 322
IV. Ergebnis zum Zeitpunkt der Tilgungsbestimmung 322
§ 11 Ergebnisse zum erfüllungsrechtlichen Leistungsbegriff 324
§ 12 Erfüllung von Naturalobligationen 326
2. Teil: Leistung bei § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB 328
§ 13 Zur Gleichheit beider Leistungsbegriffe 330
I. Systematischer Zusammenhang 330
1. Erfüllung und condictio indebiti 330
2. Erfüllung und condictio ob causam finitam 331
3. Objektive Erfüllung und finale Leistungskondiktion 331
II. Auseinandersetzung mit den Argumenten der Gegenansicht 332
1. Leistung als Umschreibung der Handlung 333
2. Vermögenswert des Geleisteten 333
3. Die Bedeutung des Erfolges bei der Erfüllung und der Leistungskondiktion 335
4. Die Unterschiedlichkeit der Leistungszwecke 336
III. Vorläufiges Zwischenergebnis 339
§ 14 Der Meinungsstand zum bereicherungsrechtlichen Leistungsbegriff 340
I. Natur des Kondiktionsrechts 341
1. Klassisches römisches Recht 342
2. Gemeines Recht 343
3. Der Einheitsgedanke Savignys und dessen Einfluss auf die Kodifikation im BGB 343
4. Der Einfluss Wilburgs und von Caemmerers 345
II. Trennung zwischen Leistungskondiktion und Nichtleistungskondiktion 347
1. Einheitslehre 347
2. Trennungslehre 348
3. Stellungnahme 349
III. Stand der Leistungskondiktion 350
1. Zweckgerichteter Leistungsbegriff 351
2. Funktionen des Leistungsbegriffs 352
a) Ersetzung des Merkmals „auf Kosten“ 352
b) Festlegung des Leistungsverhältnisses 354
c) Bestimmung der Kondiktionspartner 354
d) Feststellung der Rechtsgrundlosigkeit 355
e) Primärer Inhalt des Bereicherungsanspruchs 356
IV. Zum Verhältnis von Leistung zu Nichtleistung (Subsidiarität) 356
1. Problemaufriss 357
2. Subsidiaritätstheorie und sachenrechtliche Wertungen 358
a) Die Wertung des § 932 BGB als Ausgangspunkt 359
b) Berücksichtigung der Wertung des § 935 BGB 359
c) Keine Berücksichtigung eventueller Bösgläubigkeit des Leistungsempfängers 361
3. Ergebnis 361
§ 15 Auseinandersetzung mit der Kritik am zweckgerichteten Leistungsbegriff 363
I. Ursachen für die Kritik am Leistungsbegriff 366
1. Die Rechtsprechung des BGH 366
2. Missachtung der Bestandteile des Leistungsbegriffs (Überbewertung des Zwecks) 368
3. Gleichsetzung von Leistung und Rückabwicklung 368
II. Kritik an der Funktion 370
1. Versagen bei der Festlegung der Kondiktionspartner 371
a) Inkongruenz von Forderung und Schuldverhältnis 372
b) Erwachsen mehrerer inhaltsgleicher Forderungen aus einem Kausalverhältnis 374
c) Leistung gemäß § 267 BGB 375
d) Zwischenergebnis 376
2. Kriterien für die Rückabwicklung 377
a) Vorüberlegungen 377
b) Bestimmung der Kondiktionspartner abseits des Leistungsbegriffs 378
aa) Bestimmung anhand des Merkmals „auf Kosten“ 378
bb) Rückabwicklung mit Hilfe von Analogien 379
cc) Trennung von Leistung und Rückabwicklung durch Canaris 381
c) Gründe für die weiterhin erfolgende Rückabwicklung im Leistungsverhältnis 384
aa) Wortlaut 384
bb) Weitgehende Übereinstimmung in den Ergebnissen 385
cc) Entlastung des Rechtsanwenders 389
3. Rückabwicklung stets im Kausalverhältnis? – Erfassung der Drittleistung 390
4. Ergebnis zur Kritik an der Funktion des Leistungsbegriffs 394
5. Berechtigung der Bezeichnung Leistungskondiktion 395
III. Kritik am Begriff der Leistung selbst 396
1. Identität der Leistungsbegriffe als Ausgangspunkt 396
2. Leistung ohne Zuwendung? 398
a) Umleitende Zweckbestimmungen 398
b) Zuwendung als tatsächliche Wertbewegung? 401
c) Begriffliche Folgen 404
d) Zusammenfassung 405
3. Mehrere Leistungen aufgrund einer Zuwendung? 405
4. Leistung ohne Zweckbestimmung? 407
a) Objektive Bestimmung der Planungsgrundlage 408
b) Leistung als Zuwendung plus Anweisung 409
5. Auslegung der Zweckbestimmung nach dem objektiven Empfängerhorizont 411
a) Auslegung zur Bestimmung der Leistungsgrundlage 411
b) Auslegung zur Bestimmung der Person des Leistenden 412
c) Auswirkungen auf das Sachenrecht – Der Scheingeheißerwerb 413
aa) Leistungsbeziehungen und Subsidiarität 413
bb) Sachenrechtliche Probleme des Falles 415
(1) Übereignung der Hemden gemäß § 929 S. 1 BGB 415
(2) Übereignung der Hemden gemäß §§ 929 S. 1, 932 Abs. 1 S. 1 BGB 416
IV. Ergebnisse zur Kritik am bereicherungsrechtlichen Leistungsbegriff 418
§ 16 Leistungen in einzelnen Dreipersonenkonstellationen 420
I. Kritik am Begriff „Dreipersonenverhältnis“ 420
II. Anweisungsfälle 423
1. Bankanweisung als Musterfall der Anweisung 424
2. Bestandteile einer Bankanweisung 425
a) Fehlen der Verwendungszweckangabe 426
b) Fehlen der zu überweisenden Summe 427
c) Empfängerdaten 427
d) Daten zur Person des Überweisenden 427
e) Zwischenergebnis zur Struktur der Anweisung 428
3. Vorhandene Anweisung 428
a) Erfüllung bei intakten Schuldverhältnissen 428
aa) Erfüllung im Valutaverhältnis 429
(1) Zuordnungsbestimmung 430
(2) Zuwendung 431
(a) Zuwendung des Gegenstandes aufgrund von Verfügungsmacht 433
(b) Vermögensmäßige Gleichstellung aufgrund Zweckvereinbarung 434
(c) „Als ob“-Betrachtung 436
(d) Hassolds Theorie vom Durchgangserwerb 439
(e) Quasi-dinglicher Rechtserwerb 440
(f) Zuwendung aufgrund Verschaffungsmacht 441
(g) Stellungnahme 442
(h) Eigener Erklärungsansatz einer Zuwendung im Valutaverhältnis 444
(3) Zwischenergebnis 446
bb) Erfüllung im Deckungsverhältnis 447
(1) Zu erfüllendes Schuldverhältnis 447
(2) Erfüllung gemäß §§ 362 Abs. 2, 185 BGB 449
(a) Zuwendung nach neuer Rechtslage 449
(b) Zuwendung nach alter Rechtslage 449
(c) Zuordnungsbestimmung 454
(d) Widerspruch zum Wortlaut des § 362 Abs. 2 BGB 455
(3) Zwischenergebnis 456
cc) Bestandteile der Bankanweisung 457
b) Rückabwicklung bei fehlerhaften Kausalverhältnissen 457
4. Exkurs zur angenommenen Anweisung 461
a) Lösung der herrschenden Lehre 462
b) Kritik der herrschenden Lehre 462
c) Eigene Stellungnahme 463
d) Rückabwicklung beim Hausgiro 467
e) Rechtslage bei der außerbetrieblichen Überweisung 468
5. Fehlende Anweisung 468
a) Fälle fehlender Anweisung 469
b) Erfüllung bei intakten Schuldverhältnissen 471
aa) Erfüllung im Valutaverhältnis 471
(1) Erfüllung gemäß §§ 362 Abs. 1, 278 BGB 472
(2) Leistung der Bank gemäß § 267 BGB 474
(3) Zugerechnete Leistung des vermeintlich Anweisenden 476
(a) Sphärentheorie 478
(b) Zurechnung nach den Grundsätzen der allgemeinen Rechtsscheinlehre 478
(aa) Keine Leistung des Anweisenden an den Empfänger 480
(bb) Rechtsschein einer Leistung mittels geeignetem Rechtsscheinträger 480
(α) Rechtsschein einer Leistung 480
(β) Träger des Rechtsscheins 483
(cc) Zurechenbarkeit 485
(α) Fehlende Veranlassung 485
(β) Unwirksame Veranlassung 486
(γ) Beseitigung des „Veranlassungsbeitrages“ 487
(αα) Zurechnung bei Widerruf der Anweisung 489
(ββ) Zurechnung bei Anfechtung der Anweisung 492
(dd) Schutzbedürftigkeit 493
(4) Zwischenergebnis zur Erfüllung im Valutaverhältnis 495
bb) Erfüllung im Deckungsverhältnis 495
c) Rückabwicklung bei fehlerhaften Kausalverhältnissen 496
aa) Ohne Zurechnung oder Genehmigung 497
bb) Im Fall der Zurechnung oder Genehmigung 499
III. Drittleistungsfälle 500
1. Erfüllung bei den Drittleistungen 501
a) Zuwendung 501
b) Zuordnung 501
c) Zwischenergebnis zur Erfüllung 502
2. Rückabwicklung bei den Drittleistungsfällen 502
IV. Die Rückabwicklung bei veranlasster Drittleistung 505
§ 17 Ergebnis zum bereicherungsrechtlichen Leistungsbegriff 510
I. Mehrung des fremden Vermögens 511
II. Bewusste Vermögensmehrung 513
III. Zweckbestimmung 513
IV. Folgen für das Rechtsgrundverständnis 515
V. Eigene Definition des Begriffes Leistung 516
3. Teil: Der einheitliche Leistungsbegriff 517
§ 18 Auseinandersetzung mit anderen Leistungszwecken 519
I. Unterschiedliche Leistungszwecke unter der Herrschaft der Zwecklehre 520
1. Entwicklung der causa-Lehre 520
a) Wurzel der Zwecklehre im römischen Recht 520
b) Die Zwecklehre im Gemeinen Recht und unter Geltung des BGB 522
aa) Zwecke bei Eingehung eines Schuldverhältnisses 525
bb) Zwecke bei Abwicklung eines Schuldverhältnisses 526
c) Zwecklehre und zweckgerichteter Leistungsbegriff 527
2. Kritik an der causa-Lehre 528
a) Einheitliche Erfassung aller Zuwendungszwecke 528
b) Möglichkeit der Zweckstaffelung 531
c) Erfassung der Drittleistungsfälle 531
3. Ergebnis zum Ansatz der Zwecklehre 532
II. Untersuchung der möglichen Abwicklungszwecke 532
1. Causa solvendi 534
2. Sicherungszweck 536
a) Forderung auf Erbringung der Sicherheit existiert bereits 537
b) Forderung existiert noch nicht 538
aa) Erfüllung bezweckt 538
bb) Begründung einer Sicherungsabrede 538
c) Zwischenergebnis 539
3. Änderungszweck 539
4. Heilung 540
5. Vorausleistung 541
a) Erfüllung künftiger Forderungen 542
b) Anwendungsbereich des § 814 1. Var. BGB 544
6. Causa credendi 546
III. Die Zwecke bei den Handgeschäften 547
1. Handgeschäfte unter Herrschaft des Trennungsprinzips 549
2. Handkauf 553
3. Handdarlehen 555
a) Leistung causa credendi? 555
b) Vernachlässigung der Rückzahlungspflicht 556
c) Handdarlehen nach dem Schuldrechtsreformgesetz 557
4. Handschenkung (causa donandi) 557
a) Leistung solvendi causa 558
b) Leistung donandi causa? 558
aa) Handschenkung und Trennungsprinzip 559
bb) Systematische Argumente 560
cc) Schenkung und Gewährleistung 561
5. Ergebnis zu den Handgeschäften 562
IV. Zwischenergebnis zu den Leistungszwecken 562
§ 19 Zum Zweck bei der condictio ob rem 564
I. Zur Geschichte der condictio ob rem 565
II. Der Leistungszweck bei der condictio ob rem 568
1. Abgrenzung zur condictio indebiti 569
2. Zur Zwecksetzung bei der condictio ob rem 573
a) Konsensuale oder einseitige Zweckbestimmung 573
b) Normierung der Rechtsgrundlosigkeit 575
c) Zweckbestimmung als Zuordnungsbestimmung 576
3. Abgrenzung zur Störung der Geschäftsgrundlage 579
a) Vorrang der condictio ob rem 580
b) Alternative Anwendbarkeit 580
c) Vorrang der Störung der Geschäftsgrundlage 580
d) Stellungnahme 581
e) Zwischenergebnis 582
4. Kritik der Fallgruppen 583
a) Vorausleistungsfälle 583
b) Handgeschäfte 585
c) Veranlassungsfälle 585
aa) Veranlassung zur Heilung 585
bb) Abhalten von Strafanzeige oder Zwangsvollstreckung 587
cc) Veranlassung zur Aufrechterhaltung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft 589
dd) Veranlassung zu späterer Erbeinsetzung 591
ee) Veranlassung zu bestimmter Verwendung der erhaltenen Leistung 593
ff) Veranlassung zu späterer Eigentumsübertragung 594
d) Zweckstaffelungsfälle 596
III. Ergebnis zur condictio ob rem 598
§ 20 Zum Zweck bei der condictio ob turpem vel iniustam causam 600
I. Die Geschichte der condictio ob turpem vel iniustam causam 600
II. Telos des § 817 S. 1 BGB 602
1. Überwindung des Rechtsgrundes der condictio ob rem 603
2. Überwindung der Kondiktionssperre des § 815 BGB 604
3. Überwindung der Kondiktionssperre des § 814 BGB 605
4. Sitten- oder Gesetzeswidrigkeit lediglich der Leistung 605
III. Leistungszweck bei § 817 S. 1 BGB 608
1. Wortlaut 608
2. Systematik 609
3. Ergebnis 610
IV. § 817 S. 2 BGB als Ausschlussgrund 610
1. Telos des § 817 S. 2 611
a) Strafnorm 611
b) Rechtsschutzversagung 612
c) Generalprävention 612
d) Stellungnahme 612
e) Eigener Ansatz 613
2. Ausdehnung des § 817 S. 2 BGB 615
a) Einseitiger Verstoß gegen die guten Sitten 615
b) Erstreckung auf alle Leistungskondiktionen 615
V. Ergebnis zu § 817 BGB 617
§ 21 Folgen der Reduzierung der Leistungszwecke 618
I. Folgen für den Leistungsbegriff 618
1. Finales Element als Zuordnungsbestimmung 618
2. Taugliche Zuordnungsgrundlage 619
II. Folgen für das Rechtsgrundverständnis 619
4. Teil: Zusammenfassung 623
Literaturverzeichnis 644
Sachwortverzeichnis 673