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Behrmann, C. (2008). Das Prinzip der angemessenen und vernünftigen Nutzung und Teilhabe nach der VN-Wasserlaufkonvention. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52736-6
Behrmann, Christian. Das Prinzip der angemessenen und vernünftigen Nutzung und Teilhabe nach der VN-Wasserlaufkonvention. Duncker & Humblot, 2008. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52736-6
Behrmann, C (2008): Das Prinzip der angemessenen und vernünftigen Nutzung und Teilhabe nach der VN-Wasserlaufkonvention, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-52736-6

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Das Prinzip der angemessenen und vernünftigen Nutzung und Teilhabe nach der VN-Wasserlaufkonvention

Behrmann, Christian

Schriften zum Völkerrecht, Vol. 181

(2008)

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Abstract

Das Prinzip der angemessenen und vernünftigen Nutzung und Teilhabe ist das Ergebnis einer jahrzehntelangen Entwicklung, aber sowohl konkreter Inhalt als auch normativer Wert dieses für das internationale Wasserrecht so grundlegenden Prinzips blieben in der Vergangenheit oft unklar. Vor dem Hintergrund der VN-Wasserlaufkonvention von 1997 legt der Autor dar, wie das Prinzip der angemessenen und vernünftigen Nutzung und Teilhabe zu der das Recht der Nutzung internationaler Wasserläufe insgesamt überspannenden Norm avanciert. Das Übereinkommen gibt dem unbestimmten Rechtsbegriff der "angemessenen und vernünftigen Nutzung" zum ersten Mal schriftlich fixierte Konturen mit universellem Geltungsanspruch und nutzt seine Autorität, seit langem bestehende Streitigkeiten über den Inhalt der "angemessenen und vernünftigen Nutzung" zu klären.

Das Prinzip der angemessenen und vernünftigen Nutzung wird durch das Prinzip der angemessenen und vernünftigen Teilhabe komplementiert: obwohl beide Prinzipien sowohl materiell-rechtliche als auch verfahrensrechtliche Aspekte aufweisen, liegt der Schwerpunkt des Prinzips der angemessenen und vernünftigen Nutzung auf der materiellen und der des Prinzips der angemessenen und vernünftigen Teilhabe auf der verfahrensrechtlichen Komponente. Unabhängig von einer möglichen zukünftigen vertraglichen Bindungskraft der VN-Wasserlaufkonvention ist ein Erstarken der dort enthaltenen Formulierung des Prinzips der angemessenen und vernünftigen Nutzung und Teilhabe zu Völkergewohnheitsrecht aufgrund der nachfolgenden Staatenpraxis und opinio juris absehbar.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Foreword 5
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 15
Einleitung 21
1. Internationale Wasserläufe und die Begrenztheit der Süßwasserressourcen 21
2. Die Wasserkrise und das Völkerrecht 24
3. Das Prinzip der „angemessenen und vernünftigen Nutzung und Teilhabe“ als Eckstein des internationalen Wasserrechts 27
4. Problemstellung 30
5. Gang der Untersuchung 32
Erster Teil: Internationales Wasserrecht 34
I. Begriff 34
II. Anwendungsbereich 35
III. Geschichtliche Entwicklung 38
1. Ursprünge 38
2. Erste Kodifikationsversuche des Rechts der nichtschifffahrtlichen Wassernutzung 40
3. Die VN-Wasserlaufkonvention von 1997 41
IV. Theoretische Grundlagen des internationalen Wasserrechts 45
1. Überkommene Ansätze 46
a) Die Theorie der absoluten territorialen Souveränität 46
b) Die Theorie der absoluten territorialen Integrität 48
c) Bewertung 49
2. Der heute herrschende Ansatz 50
a) Die Theorie der beschränkten territorialen Souveränität 50
b) Bewertung 52
3. Alternative Ansätze 53
a) Die Theorie der rechtlichen Gemeinschaft an internationalen Binnengewässern 54
b) Das Konzept des gemeinsamen Erbes der Menschheit 55
c) Das Konzept des common concern of mankind 57
d) Integrated Water Resources Management 59
V. Ergebnis 60
Zweiter Teil: Das Prinzip der angemessenen und vernünftigen Nutzung und Teilhabe 62
I. Die theoretischen Grundlagen des Prinzips der angemessenen und vernünftigen Nutzung und Teilhabe 62
1. Die Theorie der angemessenen Nutzung 63
a) Lehre 63
b) Rechtsprechung 69
c) Bewertung 72
d) Einzelfragen 74
aa) Das Prinzip der angemessenen Nutzungund der Schutz der Binnengewässer 74
(1) Lösungsvorschläge 75
(2) Stellungnahme 78
bb) Das Verhältnis zwischen dem Prinzip der angemessenen Nutzung und dem Verbot erheblicher grenzüberschreitender Schädigung 78
(1) Lösungsvorschläge 79
(2) Stellungnahme 81
cc) Mögliche Ausnahmen von der abstrakten Gleichrangigkeit der Wassernutzungen 81
(1) Besonderer Schutz bereits bestehender Wassernutzungen? 81
(a) Lösungsvorschläge 82
(b) Stellungnahme 83
(2) Besonderer Schutz potentieller Wassernutzungen? 84
(a) Lösungsvorschläge 84
(b) Stellungnahme 85
(3) Besonderer Schutz lebenswichtiger menschlicher Bedürfnisse? 85
(a) Zugang zu, Teilhabe an und Nutzung von lebenswichtigen Wasserressourcen als Menschenrecht? 86
(aa) Lösungsvorschläge 86
(bb) Stellungnahme 88
(b) Vorrang lebenswichtiger menschlicher Bedürfnisse? 88
(aa) Lösungsvorschläge 89
(bb) Stellungnahme 90
e) Zwischenergebnis 90
2. Die Theorie der vernünftigen Nutzung 91
3. Die Theorie der Interessengemeinschaft 92
a) Lehre 93
b) Rechtsprechung 95
c) Bewertung 96
d) Einzelfragen zu Art und Intensität der Zusammenarbeit 97
aa) Lösungsvorschläge 98
bb) Stellungnahme 100
e) Zwischenergebnis 101
4. Das Konzept der gemeinsamen Naturgüter 101
a) Lehre und Rechtsprechung 102
b) Bewertung 105
5. Ergebnis 106
II. Das Prinzip der angemessenen und vernünftigen Nutzung und Teilhabe in der Form der VN-Wasserlaufkonvention 107
1. Rahmenbedingungen 107
a) Geographischer Anwendungsbereich 108
b) Voraussetzungen der inhaltlichen Bestimmung 111
2. Angemessene und vernünftige Nutzung (equitable and reasonable utilization) 112
a) Nutzung (utilization) 113
b) Angemessen (equitable) 116
aa) Ausgangspunkt: Das Prinzip der Gleichheit 118
(1) Abstrakte Gleichheit der Anrainerstaaten 119
(2) Abstrakte Gleichheit der Nutzungsarten 120
(a) Normative Grundlagen 120
(b) Einzelfragen 121
(aa) Schifffahrtliche Nutzungen 121
(bb) Ältere, bereits existierende und potentielle Nutzungen 122
(cc) In Verträgen bereits behandelte Nutzungsarten 123
(dd) Grundlegende menschliche Bedürfnisse 123
(3) Abstrakte Gleichheit der Abwägungsfaktoren 124
bb) Ziele 126
(1) Optimale Nutzung 127
(2) Nachhaltige Nutzung 130
(3) Verhältnis der Ziele zueinander 132
cc) Berücksichtigung der Interessen der Anrainerstaaten 134
dd) Einklang mit adäquatem Schutz des Wasserlaufs 138
c) Vernünftig (reasonable) 144
3. Angemessene und vernünftige Teilhabe (equitable and reasonable participation) 144
a) Teilhabe (participation) 145
aa) Recht auf Nutzung 149
bb) Pflicht zur Kooperation bei Schutz und Entwicklung 149
(1) Allgemeine Kooperationspflichten 151
(2) Spezifische Kooperationspflichten beim Schutz internationaler Wasserläufe 154
(3) Spezifische Kooperationspflichten bei der Entwicklung internationaler Wasserläufe 156
(4) Kooperationsrahmen 158
cc) Teilhabe und das Konzept gemeinsamer Naturgüter 160
b) Angemessen und vernünftig (equitable and reasonable) 161
4. Ergebnis 161
Dritter Teil: Die völkergewohnheitsrechtliche Anerkennung des Prinzips der angemessenen und vernünftigen Nutzung und Teilhabe in der Form der VN-Wasserlaufkonvention 164
I. Möglichkeit völkergewohnheitsrechtlicher Geltung 166
1. Grundlegende Rechtsregel 168
2. „Normenschaffender“ Charakter 169
II. Geltung als deklaratorisch wiedergegebenes Völkergewohnheitsrecht 172
III. Geltung als logisch notwendiges bzw. „selbst-evidentes“ Völkergewohnheitsrecht 178
IV. Geltung als „kristallisiertes“ Völkergewohnheitsrecht 179
1. Voraussetzungen 182
a) „Kristallisation“ internationalen Gewohnheitsrechts in einer Kodifikationskonvention 182
b) „Kristallisation“ internationalen Gewohnheitsrechts in Resolutionen der VN-Generalversammlung 187
c) Zwischenergebnis 191
2. „Kristallisation“ des Prinzips der angemessenen und vernünftigen Nutzung und Teilhabe in der VN-Wasserlaufkonvention? 191
a) Zustimmung der überwältigenden Mehrheit der Staaten 192
b) Beteiligung aller repräsentativer Staatengruppen? 196
aa) Stimmverhalten der repräsentativen Gruppen 199
bb) Erklärungen der Staatenvertreter 201
c) Zwischenergebnis 205
V. Geltung als nachträglich erstarktes Völkergewohnheitsrecht – Erstarken aufgrund Eigenwirkung der Konvention 205
VI. Geltung als nachträglich erstarktes Völkergewohnheitsrecht – Erstarken aufgrund nachfolgender Staatenpraxis und opinio juris 209
1. Voraussetzungen 210
a) Allgemeine Prinzipien 210
b) Besonderheiten im konkreten Fall 215
2. Ausgewählte nachfolgende Verträge 217
a) Südliches Afrika 218
aa) Revised Protocol on Shared Watercourses in the Southern African Development Community vom 7. 8. 2000 218
bb) Incomati und Maputo-Vertrag vom 29. 8. 2002 220
b) Chinesisch-kasachisches Übereinkommen über Zusammenarbeit bei Nutzung und Schutz grenzüberschreitender Flüsse vom 12. 9. 2001 222
c) Libanesisch-syrischer Vertrag über den Southern Great River vom 20. 4. 2002 223
d) Rahmenübereinkommen zum Sava-Flusseinzugsgebiet vom 5.12.2002 224
e) Abkommen im Einzugsgebiet des Aralsees 225
f) Implementierungsabkommen des ECE-Übereinkommens von Helsinki zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen vom 17. 3. 1992 226
3. Ausgewählte die VN-Konvention inhaltlich antizipierende Verträge 230
a) Mittlerer Osten 231
aa) Israelisch-jordanischer Friedensvertrag vom 26. 10. 1994 232
bb) Israel-Palestinian Interim Agreement vom 28. 9. 1995 232
b) Vereinbarung über die Zusammenarbeit bei der nachhaltigen Entwicklung des Mekong-Beckens und Protokoll über die Errichtung der Mekong-Kommission vom 5. 4. 1995 233
c) Treaty on Sharing of the Ganges Waters at Ferakka vom 12. 12. 1996 235
d) Implementierungsabkommen des ECE-Übereinkommens von Helsinki zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen vom 17.3.1992 236
4. Ausgewähltes sonstiges staatliches Handeln 237
a) Nile Basin Initiative 237
b) Europäische Wasserrahmenrichtlinie vom 23. 10. 2000 239
5. Das Gabcíkovo-Nagymaros-Urteil 243
6. Ausgewählte weitere internationale Instrumente 248
a) International Law Association 248
b) World Commission on Dams 249
VII. Ergebnis 250
Zusammenfassung 253
Ausblick: Das Recht der Nutzung internationaler Binnengewässer im 21. Jahrhundert 255
Executive Summary: The Principle of equitable and reasonable utilization and participationin the aftermath of the UN Watercourse Convention 260
Anhang 264
Literaturverzeichnis 281
Stichwortverzeichnis 313