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Die Verwaltungserklärung

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Ernst, C. (2008). Die Verwaltungserklärung. Die einfache verwaltungsrechtliche Willenserklärung als Handlungsform der Verwaltung. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52741-0
Ernst, Christian. Die Verwaltungserklärung: Die einfache verwaltungsrechtliche Willenserklärung als Handlungsform der Verwaltung. Duncker & Humblot, 2008. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52741-0
Ernst, C (2008): Die Verwaltungserklärung: Die einfache verwaltungsrechtliche Willenserklärung als Handlungsform der Verwaltung, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-52741-0

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Die Verwaltungserklärung

Die einfache verwaltungsrechtliche Willenserklärung als Handlungsform der Verwaltung

Ernst, Christian

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 1110

(2008)

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Abstract

So wie die Willenserklärung das zentrale Element des Zivilrechts ist, dominiert der Verwaltungsakt das Verwaltungsrecht. Gleichwohl finden sich immer wieder Hinweise auf eine Willenserklärung im Verwaltungsrecht. Worum es sich dabei handelt, war bislang jedoch ungeklärt. Christian Ernst etabliert die verwaltungsrechtliche Willenserklärung als abstrakte und eigenständige Handlungsform der Verwaltung in einer Breite, wie bislang nur Verwaltungsakt oder öffentlich-rechtlicher Vertrag durchdrungen waren. Dazu werden nicht nur umfassend ihre Erscheinungsformen zusammengestellt, ihre dogmatischen Grundlagen und ein zugrunde liegender Wille der Verwaltung hergeleitet, sondern insbesondere die Anforderungen an ihre Rechtmäßigkeit erschöpfend abstrakt dargelegt, wie z. B. Rechtsgrundlagen, Ermessens- und Zweckmäßigkeitsgrenzen, eine Irrtums- und Fehlerfolgenlehre oder formelle und materielle Aspekte wie Zuständigkeiten, Auslegung, Bekanntgabe, Aufhebung oder Nebenbestimmungen.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsübersicht 7
Inhaltsverzeichnis 9
Einleitung 27
1. Kapitel: Kategorisierung der öffentlich-rechtlichen Willenserklärung 32
1. Abschnitt: Handlungsformen der Verwaltung 32
A. Begriff der „Handlungsform“ und begriffliche Abgrenzung zur „Rechtsform“ 33
I. Fehlen einer begrifflichen Überschneidung nach Wahl 33
II. Etymologische Abgrenzung nach Pestalozza 34
III. Abgrenzung mittels inhaltlichen Kriteriums 35
B. Bedeutung und Funktion der Handlungsformen 38
I. Eignung der Handlungsformenlehre als Ordnungsrahmen des Verwaltungsrechts 41
1. Kritik an der Handlungsformenlehre 41
2. Verdrängung der Handlungsformenlehre durch die Verwaltungsrechtsverhältnislehre 43
II. Historische Entwicklung der verwaltungsrechtlichen Handlungsformenlehre 44
C. (Neu-)Entwicklung von Handlungsformen 48
I. Kein numerus-clausus der Handlungsformen 49
II. Verfahren der (Neu-)Entwicklung 50
2. Abschnitt: Bestimmung des Untersuchungsgegenstands 53
A. Abgrenzung zu anderen Handlungsformen 53
I. Unterscheidung zwischen rechtlichem Können, rechtlichem Dürfen und Auslegung 54
II. Privatrechtliche Willenserklärungen 56
1. Rechtsfolgen als maßgebliches Abgrenzungskriterium 57
a) Problem der Variabilität der Erklärungshandlung 58
b) Problem der rechtsgebietübergreifenden Rechtsfolgen 58
c) Problem der Rechtsnatur der den Rechtsfolgen zugrunde liegenden Normen 59
2. Hinter der Willenserklärung stehendes Interesse als maßgebliches Abgrenzungskriterium 60
3. Enger Sach- und Funktionszusammenhang als maßgebliches Abgrenzungskriterium 61
4. (Verwaltungs-)Rechtsverhältnis als maßgebliches Abgrenzungskriterium 62
a) Über-/Unterordnungsverhältnis zwischen den Beteiligten 63
b) Qualifikation der Beteiligten des (Verwaltungs-)Rechtsverhältnisses 64
c) Rechtsnatur des Rechtsverhältnisses 67
5. Zusammenfassung 68
III. Verwaltungsakt 68
1. Kein Verwaltungsakt bei ebenso bestehender Handlungsmöglichkeit des Bürgers 69
2. Öffentlich-rechtliche Willenserklärungen nur bei fehlendem Subordinationsverhältnis 69
3. Verwaltungsakt bei bestehender gesetzlicher Befugnis zum Erlass 70
4. Abgrenzung anhand der Merkmale des § 35 S. 1 VwVfG 71
a) Strikte Unterscheidung zwischen Wesensmerkmalen und Funktionen bzw. Tatbestand und Rechtsfolge 71
b) Erklärung einer Behörde auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts für einen Einzelfall und auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet 73
c) Hoheitliche Maßnahme zur Regelung 74
(1) Rechtsfolge der öffentlich-rechtlichen Willenserklärung als hoheitliche Maßnahme zur Regelung 78
(2) Verbindliche Feststellung der Wirkung der öffentlich-rechtlichen Willenserklärung 82
(3) Verbindliche Feststellung, dass die der Willenserklärung zugrunde liegende Situation besteht 83
(4) Hoheitliche Maßnahme zur Regelung durch Entscheidungen im Vorfeld der eigentlichen Erklärungshandlung 83
(5) Zusammenfassung 84
5. Begriffliche Konsequenzen 85
IV. Generell-abstrakte Rechtssätze (Verordnungen und Satzungen) 88
V. Öffentlich-rechtlicher Vertrag 89
VI. Realhandeln i.w. S. 91
1. Geschäftsähnliche Handlungen 91
2. Wissenserklärung, Meinungskundgaben oder Auskünfte 92
3. Informelles Verwaltungshandeln 93
VII. Empfindungen 94
B. Eingrenzung der Definition 94
I. Abgrenzung öffentlich-rechtliche Willenserklärung und verwaltungsrechtliche Willenserklärung 94
II. Keine Erklärungen des Bürgers 96
III. Keine Prozesserklärungen 96
IV. Einschluss von Verfahrenshandlungen 97
V. Keine Nebenbestimmungen zu einem Verwaltungsakt 97
C. Zusammenfassung 99
I. Der Untersuchung zugrunde gelegte Definition 99
II. Einpassung in ein System der Handlungsformen 100
3. Abschnitt: Klassifizierung und Kategorisierung 102
A. Erscheinungsformen von einfachen verwaltungsrechtlichen Willenserklärungen 102
I. Gesetzliche Ausgangslage 103
II. Exemplarische Fälle für von der Literatur als (einfache) öffentlich-rechtliche Willenserklärung bezeichnete Erklärungsakte 103
1. Amtshilfeersuchen 105
2. Aufrechnungserklärung 106
3. Auslobungserklärung 107
4. Besoldungsmitteilungen 108
5. Entscheidung über Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages 108
6. Erklärung des Zurückbehaltungsrechts 109
7. Erteilung der Zeichnungsbefugnis 110
8. Straßenverkehrsrechtliche „Anordnungen“ 111
9. Stundung einer Forderung 112
10. Verwaltungsvorschriften 113
11. Verzicht auf öffentlich-rechtliche Forderung 114
12. Zahlungsaufforderungen 115
13. Zustimmungen / Einverständnisse (bei mitwirkungsbedürftigen Verwaltungsakten) 115
14. Zusicherung / Zusage 117
III. Weitere in Betracht kommende Fälle einfacher verwaltungsrechtlicher Willenserklärungen 118
1. Verfahrens- und Vorbereitungshandlungen 118
2. Wiederaufgreifen des Verfahrens / Wiederholende Verfügung 119
3. Weisungen im Rahmen der Fachaufsicht 120
4. Verwaltungsinterne Anweisungen 122
IV. Zusammenfassung und Fazit 124
B. Einteilung in verschiedene Kategorien 125
I. Einteilung nach Küchenhoff 125
II. Einteilung nach Krause 127
III. Einteilung nach Obermayer 128
IV. Einteilung nach Mayer/Kopp 129
V. Einteilung nach de Wall 129
VI. Eigene Einteilung 130
1. Gebundene Rechtswirkungen / nicht gebundene Rechtswirkungen 131
2. Innenwirkung/Außenwirkung 132
3. Unmittelbar rechtswirkend / mittelbar rechtswirkend 133
4. Originär öffentlich-rechtliche Wirkung/derivativ öffentlich-rechtliche Wirkung 133
2. Kapitel: Der Wille der Verwaltung 135
1. Abschnitt: Wesen des individuellen Willens 136
A. Das „Willensphänomen“ 137
B. Existenz eines freienWillens 140
2. Abschnitt: Überindividuelle Willensbildung 143
A. Bestehen eines überindividuellenWillens in Form des Verwaltungswillens 143
I. Kritik gegenüber der Anwendung soziologischer und psychologischer Erkenntnisse 144
II. Der überindividuelleWille in sozialen Gruppen 145
1. Generelle Möglichkeit des Bestehens überindividueller Willen in sozialen (informellen) Gruppen 147
a) Keine Überindividualität durch Kollektiv 147
b) Kollektiv eigenständiger Träger eines überindividuellen Willens 148
c) Ausgangspunkt des überindividuellen Willens in Summe der Einzelwillen 150
(1) Phänomen des sog. „Kollektivbewusstseins“ 151
(2) Phänomen des sog. „groupthink“ 152
2. Eigenschaften und Inhaltselemente überindividueller Willen 153
a) Kritik von Kelsen an Grundannahme der Summe der Einzelwillen 155
b) Notwendigkeit der Einheitlichkeit überindividueller Willen eines Kollektivs 156
3. Zusammenfassung 158
III. Der Staatswille in formalen Organisationen 159
1. Erscheinungsform des Staatswillens 159
a) Organismustheorien 161
b) Staatswille nach Hans Kelsen 163
c) Staatlicher Wille nach Niklas Luhmann 166
d) Grundlage in Summe der Einzelwillen 169
2. Eigenschaften und Inhaltselemente des Staatswillens (und Verwaltungswillens) 170
3. Determiniertheit 173
a) Determiniertheit im metaphysischen Sinne 173
b) Determiniertheit im technischen bzw. juristischen Sinne 174
c) Eigenverantwortlicher Bereich und Lehre vom Totalvorbehalt 175
(1) Ansicht von Jesch 177
(2) Ansicht von Rupp 178
(3) Prinzipielle Überlegungen gegen einen eigenständigen Bereich der Verwaltung 179
(4) Begründungsversuche eines eigenverantwortlichen Bereiches 180
(a) Verwaltungsvorbehalt 181
(b) Aus dem Verfassungsrecht stammendes Prinzip der Gewaltenteilung 183
(c) Kernbereichsgedanke 184
(d) Beamtentum 185
(e) Funktionsgerechte Organstruktur 186
(f) Institutionelle Funktionsstruktur 187
(aa) Anknüpfungspunkt für die Begründung eines eigenständigen Bereichs 187
(bb) Reichweite einer rechtlichen Begründung – Institutionelle Strukturen 189
B. Bildung und Umsetzung des überindividuellen Verwaltungswillens 192
I. Entscheidungstheorie und Verwaltungsverantwortung 193
II. Verwaltungswille als zu konkretisierende Verwaltungsziele 194
1. Abgrenzung von Zielen zu Aufgaben, Zwecken, Rahmenbedingungen und Normen 196
2. Vorgang der Verwaltungszielkonkretisierung als systemtheoretischer Ansatz 198
a) Willensbildungsverfahren von formalen Organisationen auf politisch-staatlicher Ebene 198
b) Übertragung auf die Bildung des Verwaltungswillens 201
c) Zielsetzung 202
(1) Bildung von Verwaltungszielen 202
(2) Zielhierarchie 205
(3) Zieldimensionen 205
d) Zielabstimmung 206
(1) Abstimmungssituation und Wesen der Entscheidung 206
(2) Abstimmungsvorgang 207
(a) Zielinterne Abstimmungsfaktoren 208
(b) Zielexterne Abstimmungsfaktoren 209
(aa) Rechtmäßigkeit 210
(bb) Verwaltungshierarchie 210
(cc) Menschlichkeit (und Verwaltungsverantwortung) 211
(dd) Entscheidungstheorie 211
(ee) Wirtschaftlichkeit / Effizienz 213
(ff) Bürokratie 214
e) Zielverfolgung 216
3. Verhältnis Verwaltungswille und Amtswalterwille und Zusammenfassung 216
4. Bezeichnung des Verwaltungswillens als Wille 218
3. Kapitel: Anwendbarkeit der Handlungsform „Willenserklärung“ im öffentlichen Recht 220
1. Abschnitt: Das Verhältnis von öffentlichem Recht und Privatrecht 221
A. Geschichtliche Entwicklung der Unterscheidung 221
B. Heutiger Befund und daraus resultierendes Verständnis 223
I. Dualismus zwischen eigenständigem öffentlichen Recht und Privatrecht 224
1. Aufgabe der Unterscheidung zwischen öffentlichem Recht und Privatrecht 224
2. Die Annahme eines Gemeinrechts bzw. eines Allgemeinen Teils des Rechts 227
3. Die Lehre vom öffentlichen Bereich 230
4. Die Bedeutung einer Unterscheidung zwischen öffentlichem Recht und Privatrecht und Zwischenergebnis 232
II. Unterschiede zwischen den Teilrechtsordnungen 233
1. Historische Entwicklung der beiden Teilrechtsordnungen 233
2. Örtliche und zeitliche begrenztere Geltung des öffentlichen Rechts und universellere Geltung des Zivilrechts 235
3. Anwendung der Grundrechte 238
4. Privatautonomie und Verwaltungsziele 239
a) Zivilrechtliche Privatautonomie 240
b) Keine Privatautonomie für Träger öffentlicher Gewalt 242
(1) Öffentlich-rechtlicher Konkretisierungsspielraum der Verwaltung 244
(2) Öffentlich-rechtlicher Entscheidungsspielraum des Bürgers 245
5. Ordnungscharakter des öffentlichen Rechts 246
III. Gegenseitige Beeinflussungen der Teilrechtsordnungen 248
IV. Konsequenzen für die Anwendung der Willenserklärung im öffentlichen Recht 250
1. Möglichkeit der Anwendung 250
2. Art und Weise der Anwendung 251
2. Abschnitt: Die Anwendung der Handlungsform„Willenserklärung“ im Verwaltungsrecht 251
A. Unmittelbare Anwendung oder entsprechende Auslegung der zivilrechtlichen Regelungen 253
B. Anwendbarkeit aufgrund Verweisung 255
C. Subsidiäre Anwendung 256
D. Gewohnheitsrecht 256
E. Analogie 257
I. Verwendung von Analogien 257
II. Möglichkeit der Analogiebildung zwischen öffentlichem Recht und Zivilrecht 261
F. Allgemeine Rechtsgrundsätze 263
I. Allgemeine Rechtsgrundsätze als rechtliche Kategorie 264
II. Verwendung von allgemeinen Rechtsgrundsätzen 267
III. Möglichkeit von allgemeinen Rechtsgrundsätzen übergreifend zwischen öffentlichem Recht und Privatrecht 269
IV. Unterschiede und Abgrenzung zu einem Allgemeinen Teil des Rechts 269
V. Unterschiede und Abgrenzung zur Analogie 270
G. Allgemeine Rechtsgedanken 272
I. Allgemeine Rechtsgedanken als rechtliche Kategorie 272
II. Verwendung von allgemeinen Rechtsgedanken 273
III. Unterschiede und Abgrenzung zur Analogie 275
IV. Unterschiede und Abgrenzung zu allgemeinen Rechtsgrundsätzen 276
H. Transformation 276
I. Konkurrenz von allgemeinem Rechtsgrundsatz, allgemeinem Rechtsgedanken und Analogie 278
I. Planwidrige Regelungslücke bzw. unzureichende positive Regelung als Grundvoraussetzung 278
1. Subsidiarität allgemeiner Rechtsgrundsätze und Rechtsgedanken 278
2. Planwidrigkeit der Regelungslücke 279
II. Diskussion und Stellungnahme 281
1. Vergleichbare Interessenlagen im Rahmen einer Analogie 281
2. Willenserklärung keine ausschließlich und primär zivilrechtlich ausgeprägte Handlungsform 284
3. § 89 Einl. ALR als Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgrundsatzes 285
4. Möglichkeit der Übernahme abweichender Wertungen und Interessen 287
5. Fehlen einer planwidrigen Lücke bei Vorliegen eines allgemeinen Rechtsgrundsatzes 288
6. Ergebnis 289
4. Kapitel: Rechtsdogmatische Grundlagen 291
1. Abschnitt: Rechtswirkungen der einfachen verwaltungsrechtlichen Willenserklärung 291
A. Dogmatische Situation im Zivilrecht 292
I. „Geltungsgrund“ der Willenserklärung 293
1. Anknüpfungspunkte für Geltung einer Rechtsnorm 293
2. Zivilrechtliches Verständnis des Geltungsgrundes und Verhältnis zu Tatbestand und Rechtsfolge 295
3. Begriffliches Fazit 296
II. Traditionelle Theorien 296
1. Willens- und Erklärungstheorie 297
2. Geltungstheorie 299
3. Berücksichtigung der im Bürgerlichen Gesetzbuch vorhandenen Situation 299
III. Grund der Rechtswirkungen in Kombination von Rechtsordnung und Wille 300
1. Ausgangspunkt der Geltung in Rechtsordnung 301
2. Kein alleiniger Grund der Rechtswirkungen in Rechtsordnung 302
3. Qualifizierung des als Ausdruck der Privatautonomie bestehenden Willens 304
4. Weitere Gründe für eine Rechtswirkung neben Rechtsordnung und wahrem Willen 306
a) „Bewegliche Systeme“ 306
b) Verortung einer Selbstverantwortung 308
(1) Selbstverantwortung als Bestandteil des wahren Willens 308
(2) Selbstverantwortung als Bestandteil der die Privatautonomie gewährleistenden Rechtsordnung 309
5. Zusammenfassung und Folgen 311
B. Dogmatische Situation im Verwaltungsrecht 313
I. Befunde über die Berücksichtigung eines Willens im Verwaltungsrecht 313
1. Teilnichtigkeit, § 44 Abs. 4 VwVfG 314
2. Zusicherung, § 38 Abs. 3 Var. 1 VwVfG 315
3. Tatbestandselemente des Verwaltungsakts, § 35 S. 1 VwVfG 316
4. Bekanntgabe eines Verwaltungsakts, § 41 VwVfG 317
5. Wirksamkeit der Rechtsfolgen eines Verwaltungsakts bzw. Geltungsgrund 318
II. Bestimmung des Grundes der Rechtswirkungen der einfachen verwaltungsrechtlichen Willenserklärung 319
1. Rechtsordnung als Ausgangspunkt 319
2. Rechtsordnung alleiniger Grund der Rechtswirkungen 319
3. Staatliche Autorität 321
4. Erklärung 322
5. Zusammenspiel von einem Willen in der Verwaltung und eines Bürgers 324
6. Wille in der Verwaltung 324
a) Verwaltungs-, Behörden- oder Amtswalterwille 325
b) Diskussion 326
c) Ausnahme: Einfache verwaltungsrechtliche Willenserklärungen gebundener Art 330
7. Weitere Gründe für eine Rechtswirkung neben Rechtsordnung und Verwaltungswillen 330
a) Vertrauensschutz trotz fehlender hoheitlicher Maßnahme zur Regelung 331
b) Verortung der Vertrauensschutzelemente 332
2. Abschnitt: Elemente des Willens 333
A. Situation im Zivilrecht 333
I. Handlungswille 334
II. Erklärungsbewusstsein 334
III. Geschäftswille 337
IV. Zusammenfassung und Fazit 338
B. Situation im Verwaltungsrecht 340
I. Innere Elemente bezogen auf die Abgabe der Erklärung (Zielverfolgungsphase) 341
II. Innere Elemente bezogen auf die Willensbildung (Zielsetzungs- und Zielabstimmungsphase) 341
3. Abschnitt: Zurechnung der tatbestandlichen Erklärungshandlung 343
A. Funktionssubjekte in der Verwaltungsorganisation 343
B. Dogmatik der Zurechnung 345
I. Vertreter- und Organtheorie 346
II. Organschaftliche Vertretung 348
4. Abschnitt: Zusammenfassung 349
5. Kapitel: Begriff der „einfachen verwaltungsrechtlichenWillenserklärung“ 350
1. Abschnitt: Begriffsbildung im wissenschaftstheoretischen Verständnis 350
2. Abschnitt: Argumente gegen den Begriff der „einfachen verwaltungsrechtlichen Willenserklärung“ 352
A. Keine Ableitung von zivilrechtlicher Willenserklärung 352
B. Privatautonomie und Verwaltungsziele als unterschiedliche Grundstrukturen der die Willenserklärung beherbergenden Teilrechtsgebiete 352
C. Begriff derWillenserklärung irreführend 353
I. Keine vergleichbare Willens- und Willensbildungsstruktur zwischen Verwaltung und Privatrechtssubjekt 353
II. Problem der gebundenen einfachen verwaltungsrechtlichen Willenserklärung 355
D. Assoziationsgefahr 356
E. Zeitlicher Ablauf des Prozesses der Neubildung von Handlungsformen 357
F. Fazit 358
3. Abschnitt: Die „Verwaltungserklärung“ 359
A. Erfüllung allgemeiner Anforderungen durch den Begriff der „Verwaltungserklärung“ 359
B. Die „Verwaltungserklärung“ im Sinne des Bundessozialgerichts 360
C. Begriffliche Unterscheidung zwischen Verwaltungserklärung einer Behörde und verwaltungsrechtlicher Willenserklärung eines Bürgers 362
D. Begriffliche Grenze aus § 62 S. 2 VwVfG 362
6. Kapitel: Grundlegende Fragender Rechtswirkungen und Rechtmäßigkeit der Verwaltungserklärung 364
1. Abschnitt: Begründung der konkreten Regeln für die Verwaltungserklärung 364
A. Gesetzliche Regelung vorhanden 364
B. Keine gesetzliche Regelung vorhanden 365
2. Abschnitt: Grundvorgaben für die rechtliche Behandlung der Verwaltungserklärung 367
3. Abschnitt: Rechtswirkungen 369
A. Herbeiführung der gewollten, (konkret-)erscheinungsformspezifischen Rechtswirkungen 369
B. Erweiterte (generell-)handlungsformspezifische Rechtswirkungen 369
I. Mögliche Formen erweiterter handlungsformspezifischer Rechtswirkungen 369
II. Verwaltungserklärungen und erweiterte handlungsformspezifische Rechtswirkungen 370
III. Konsequenzen für das rechtliche Können und Dürfen 372
4. Abschnitt: Notwendigkeit einer gesetzlichen Grundlage bei Verwendung der Verwaltungserklärung 373
A. Eröffnung des Anwendungsbereichs des Gesetzesvorbehalts 373
I. Eingriff in Freiheit und Eigentum 374
1. Handlungsformspezifischer Eingriff 376
2. (Konkret-)erscheinungsformspezifischer Eingriff 378
a) Unmittelbar rechtswirkende Verwaltungserklärungen 378
b) Mittelbar rechtswirkende Verwaltungserklärungen 379
(1) Weitere rechtserhebliche Maßnahmen durch Betroffenen 380
(2) Weitere rechtserhebliche Maßnahmen durch ein von dem Betroffenen zu unterscheidendes Rechtssubjekt 380
II. Bereich der Leistungsverwaltung 381
III. Regelung der Verwaltungsorganisation und des Verwaltungsverfahrens 381
IV. Sog. Wesentlichkeitstheorie 383
V. Zusammenfassung 383
B. Vorhandensein einer Rechtsgrundlage 384
I. Vorhandene Gesetze im öffentlichen Recht 384
II. Keine ausdrückliche Rechtsgrundlage vorhanden – Analogie als Rechtsgrundlage 384
III. Gewohnheitsrechtlich anerkanntes Richterrecht 388
5. Abschnitt: Zulässigkeit der verschiedenen Kategorien der Verwaltungserklärung 390
A. Möglichkeit einer Konkurrenzsituation 391
B. Bestehen einerWahlfreiheit zwischen den Handlungsformen der Verwaltungserklärung und des Verwaltungsakts 392
I. Vorliegen einer Konkurrenzsituation zwischen Verwaltungserklärung und Verwaltungsakt 392
1. Darstellung der allgemeinen Situation 395
a) Das Verhältnis von Verwaltungsakt und Verordnung im Speziellen 398
b) Das Verhältnis von Verwaltungsakt und öffentlich-rechtlichem Vertrag im Speziellen 400
2. Bestehen einer Handlungsformenhierarchie zwischen unmittelbar rechtswirkender Verwaltungserklärung und Verwaltungsakt 401
a) Verwendung der allgemein gewonnenen Ergebnisse 401
(1) Verhältnismäßigkeitsgrundsatz 402
(2) Zweckmäßigkeit und Effizienz 403
b) Rückgriff auf allgemeine Rechtsgrundsätze nur bei Fehlen anderer geschriebener Rechtsquellen 404
c) Umgehung der Bewirkungssperre des Verwaltungsakts 405
d) Verwaltungsakt als Handlungsform mit größerer Rechtsklarheit 405
e) Weitestgehende Einschränkung der rechtlichen Wirkung der Verwaltungserklärung 406
f) Kein Rechtsschutzbedürfnis bei sich möglicherweise einer Verwaltungserklärung anschließender Klage 407
II. Ergebnis 408
C. Bestehen einerWahlfreiheit zwischen Verwaltungserklärung und öffentlich-rechtlichem Vertrag 408
D. Bestehen einerWahlfreiheit zwischen originär öffentlich-rechtlicher Verwaltungserklärung und derivativ öffentlich-rechtlicher Verwaltungserklärung 410
6. Abschnitt: Gesetzesvorrang und Rechtmäßigkeitsmaßstab 410
A. Maßgebliche Kriterien für die Rechtmäßigkeit und Überprüfungsmaßstab 410
B. Auslegung 411
I. Rechtliche Grundlagen der Auslegung 411
II. Ermittlung des Vorliegens einer Verwaltungserklärung durch Auslegung 412
1. Allgemeine Kriterien für die Auslegung 413
2. Besondere Zweifelsregelungen 416
a) Gesetzeskonforme Auslegung 416
b) Unklarheiten zu Lasten der Verwaltung 417
(1) Belastende Situationen 417
(2) Begünstigende Situationen 418
(3) Kollision der Zweifelsregelungen 418
III. Auslegung des Inhalts einer Verwaltungserklärung 419
C. Höherrangiges Recht 421
I. Grundrechte 422
II. Normen des einfachen Rechts 422
III. Verhältnismäßigkeitsgrundsatz 423
1. Geeignetheit 424
2. Erforderlichkeit 426
3. Verhältnismäßigkeit i. e. S. bzw. Angemessenheit 426
IV. Sonstige Ausformungen des Rechtsstaatsprinzips 427
V. Handlungsformenhierarchie 428
D. Rechtliche Grenzen des Ausfüllens des Konkretisierungsspielraums 428
I. Gebundene Verwaltungserklärungen 429
II. Nicht gebundene Verwaltungserklärungen 429
1. Bereich des Gesetzesvorrangs 429
2. Bereich des Gesetzesvorbehalts 430
a) Verwaltungserklärungen mit originär öffentlich-rechtlichen Rechtswirkungen 430
b) Verwaltungserklärungen mit derivativ öffentlich-rechtlichen Rechtswirkungen 433
(1) Vorliegen von Ermessen 433
(2) Modifikationen für Ermessensspielraum und -fehler 434
III. Zusammenfassung 436
7. Abschnitt: Typologie der Fehler im Rahmen derWillensmomente 436
A. Fehler bei derWillensbildung (Zielsetzungs- und Zielabstimmungsphase) 437
I. Fehlendes Abstimmungsbewusstsein 437
II. Fehlender Verwaltungswille 438
III. Konkretisierungswille außerhalb Verwaltungswille 438
IV. Konkretisierungswille innerhalb Verwaltungswille falsch 440
V. Fehlender Konkretisierungswille 441
B. Fehler bei der Abgabe bzw. Bekanntgabe der Erklärung (Zielverfolgungsphase) – Bekanntgabewillen 442
I. Fehlende Zuständigkeit bzw. Zeichnungsbefugnis zur Abgabe 442
II. Fehlender Handlungswille 444
III. Fehlendes Erklärungsbewusstsein 444
IV. Fehlerbehafteter Behördenwille 445
1. Behördenwille außerhalb Verwaltungswille 445
2. Behördenwille innerhalb Verwaltungswille, Rechtsgedanke des § 42 VwVfG 446
C. Falsche Handlungsform 446
D. Vereinbarkeit dieser Fehlertypologie mit den Regeln der organschaftlichen Vertretung 447
8. Abschnitt: Zusammenfassung 448
7. Kapitel: Anwendungsbezogene Fragen der Rechtswirkungen und Rechtmäßigkeit der Verwaltungserklärung 450
1. Abschnitt: Formelle Gesichtspunkte 451
A. Zuständigkeit 451
I. Erklärungsfähigkeit 453
II. Verbandskompetenz 453
III. Behördenzuständigkeit 454
1. Sachliche Zuständigkeit 454
a) Ausdrückliche Regelungen vorhanden 455
b) Ungeschriebene Regelungen 456
(1) Herleitung der Zuständigkeit 456
(2) Anwendung des Gesetzesvorbehalts und dogmatische Begründung der Zuständigkeitsregelung 458
2. Funktionelle Zuständigkeit 459
3. Örtliche Zuständigkeit – Anwendung des § 3 VwVfG 459
IV. Folgen eines Zuständigkeitsfehlers 461
1. Fehlende Verbandskompetenz, sachliche oder funktionelle Zuständigkeit 461
2. Fehlende örtliche Zuständigkeit – Analogie zu § 46 VwVfG 462
V. Zusammenfassung 464
B. Verfahren 465
I. Verfahrensbeginn 465
II. Untersuchungsgrundsatz 466
III. Mitwirkung durch den Adressaten, Dritte oder andere Behörden 466
IV. Bedürfnis einer Anhörung 467
1. Möglichkeit einer Analogie zu § 28 VwVfG 467
a) Zugrunde liegende Interessenlage bei § 28 VwVfG 468
b) Situation bei Verwaltungserklärung 469
2. Besondere Voraussetzungen der Anhörung vor Verwaltungserklärungen 470
3. Folgen einer versäumten Anhörung – Analogie zu § 45 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 VwVfG 471
V. „Geschäftsunfähigkeit“ des handelnden Amtswalters 471
VI. Folgen eines Verfahrensfehlers – Analogie zu § 46 VwVfG 473
C. Form 473
I. Grundsätzlich zulässige Ausdrucksmittel der Verwaltungserklärung 474
II. Besondere Formvorschriften im Einzelfall 475
III. Schweigen als Verwaltungserklärung 475
1. Behördliches Schweigen ohne relevante Zeitkomponente 476
2. Behördliches Schweigen mit relevanter Zeitkomponente 477
a) Möglichkeiten rechtlicher Einbindung behördlichen Schweigens mit relevanter Zeitkomponente 477
(1) Strukturmerkmale behördlichen Schweigens 478
(2) Zulässigkeit des Ableitens rechtsverbindlicher Aussagen 479
b) Vorliegen der Merkmale einer Verwaltungserklärung 481
3. Zusammenfassung 482
IV. Mechanisierte und elektronische Erklärungen 482
V. Begründung 482
1. Möglichkeit einer Analogie zu § 39 VwVfG 483
a) Zugrunde liegende Interessenlage bei § 39 VwVfG 483
b) Situation bei Verwaltungserklärung 483
2. Kein zwingendes Erfordernis 485
VI. Folgen eines Formfehlers – Analogie zu § 46 VwVfG 486
2. Abschnitt: Materielle Gesichtspunkte 486
A. Beginn derWirksamkeit 487
I. Verortung des Beginns der Wirksamkeit der Verwaltungserklärung in bestehenden Strukturen 487
1. Möglichkeit einer Analogie zu § 41 VwVfG 487
2. Kategorie der „Bekanntgabe“ 488
3. Generelle Kategorien zur näheren Bestimmung der Bekanntgabevoraussetzungen 489
II. Individuelle Bekanntgabe – Grundsätze des § 130 BGB 492
1. Abgabe 492
2. Zugang 493
3. Sonderfälle 493
a) Zugangsfiktion des § 41 Abs. 2 S. 1 VwVfG 494
b) Zustellung nach dem Verwaltungszustellungsgesetz 494
c) Aufgabe des Bekanntgabewillens 494
d) Fehlendes Erklärungsbewusstsein bei Abgabe 495
e) Abhandengekommene Verwaltungserklärungen 495
III. Öffentliche Bekanntmachung 496
1. Genereller Anwendungsbereich 496
2. Durchführung der öffentlichen Bekanntmachung 497
B. Bindung an Verwaltungserklärung 498
I. Möglichkeit, die Bindung von Rechtsakten aufzulösen 498
II. Determinanten für das Auflösen der Bindung 499
1. Erklärenden- und empfängerbezogene Determinanten 499
2. Berücksichtigung im Prozess der Aufhebung 500
III. Aufhebung einer Verwaltungserklärung, die keine schutzwürdige Position hervorgerufen hat 502
1. Fallgruppen 503
a) Verwaltungserklärungen mit verwaltungsinternen Rechtswirkungen 503
b) Verwaltungserklärungen mit belastenden Rechtswirkungen 504
c) Aufhebung zugelassen durch Rechtsvorschrift 506
2. Tatbestandsvoraussetzungen 506
a) Anwendung des Gesetzesvorbehalts 506
b) Aufhebungserklärung 507
c) Rechtmäßigkeit 508
3. Rechtsfolge 509
IV. Aufhebung einer Verwaltungserklärung, die eine schutzwürdige Position hervorgerufen hat 509
1. Anwendung des Gesetzesvorbehalts 509
2. Rückgriff auf bestehende Strukturen 510
a) Actus-contrarius-Doktrin als Rechtsgrundlage 510
b) Rücknahme nach § 48 VwVfG 511
c) Widerruf nach § 49 VwVfG 511
d) Zivilrechtliche Anfechtung nach §§ 119 Abs. 1 Var. 2, 142 BGB 513
3. Aufhebung wegen Umständen nach Abgabe der Verwaltungserklärung 515
a) Tatbestandsvoraussetzungen 515
(1) Aufhebungsgrund – Änderung der Sach- oder Rechtslage 516
(2) Rechtmäßigkeit 516
b) Rechtsfolge 517
4. Aufhebung wegen Umständen vor und bei Abgabe der Verwaltungserklärung 518
a) Tatbestandsvoraussetzungen 518
(1) Aufhebungsgrund – Relevanter Fehler (Abweichen vom Verwaltungswillen) 518
(2) Rechtmäßigkeit 518
b) Rechtsfolge 519
5. Sonderfälle 519
a) Möglichkeit einer Teilaufhebung 519
b) Bewusstes Abweichen vom Verwaltungswillen 520
6. Entschädigung auf Sekundärebene 522
a) Anspruchsgrundlage – § 49 Abs. 6 VwVfG analog 522
b) Tatbestandsvoraussetzungen 524
c) Anspruchsinhalt 526
C. Inhaltsmodifikationen einer Verwaltungserklärung 526
I. Auslegung 527
II. Offenbare Unrichtigkeiten 527
III. Umdeutung 528
1. Umdeutung zwischen öffentlich-rechtlicher Verwaltungserklärung und zivilrechtlicher Willenserklärung 531
2. Umdeutung rechtswidriger Verwaltungserklärung in rechtmäßigen Verwaltungsakt 531
3. Umdeutung rechtswidrigen oder nichtigen Verwaltungsakts in rechtmäßige Verwaltungserklärung 532
D. Nebenbestimmungen 534
I. Bedingungen und Befristungen 534
II. Vorbehalt der Aufhebung 536
III. Auflagen 536
IV. Rechtmäßigkeit einer Nebenbestimmung 538
E. Verjährung und Verwirkung 538
F. Teilrechtswidrigkeit 539
3. Abschnitt: Prozessuale Gesichtspunkte 540
A. Grundsätzliche Systematik 540
B. Rechtsschutzmöglichkeiten der Behörde 541
I. Durchsetzung mittels Verwaltungsakts 541
II. Rechtsbehelfe der Verwaltungsgerichtsordnung 543
C. Rechtsschutzmöglichkeiten des Betroffenen 543
I. Rechtsbehelfe gegenüber der Verwaltung 543
II. Gerichtliche Rechtsbehelfe 544
4. Abschnitt: Haftungsrechtliche Gesichtspunkte 544
A. Amtshaftung 545
I. Rechtswidrige Verwaltungserklärung 545
II. Keine Zeichnungsbefugnis oder fehlender Handlungswille 547
III. Bewusst aufhebbare Verwaltungserklärung 547
B. Sonstige staatshaftungsrechtliche Ansprüche 548
Zusammenfassung 549
Literaturverzeichnis 558
Personenverzeichnis 604
Sachwortverzeichnis 606