Europäische Terrorismusbekämpfung
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Europäische Terrorismusbekämpfung
Das Strafrecht als Integrationsdimension der Europäischen Union
Hamburger Studien zum Europäischen und Internationalen Recht, Vol. 50
(2008)
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Abstract
Der internationale Terrorismus ist einer der bestimmenden Faktoren für die innere und äußere Sicherheit. Die Staatengemeinschaft ist nicht nur militärisch und polizeilich herausgefordert, auch die Aufarbeitung terroristischer Verbrechen durch die Justiz stellt eine wesentliche Aufgabe dar. Die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen innerhalb der Europäischen Union erweist sich insoweit als vielversprechende Form überstaatlicher Kooperation. Im Zuge ihrer durch Rahmenbeschlüsse eingeführten Mechanismen (wie den Europäischen Haftbefehl) sind bürgerliche Freiheitsrechte und effektive Strafverfolgung in einen Ausgleich zu bringen. Die demokratische Legitimation dieser Regierungszusammenarbeit wie auch individuelle Rechtsschutzmöglichkeiten sind bislang jedoch begrenzt. Der Vertrag von Lissabon trägt den bisherigen Defiziten dieses Teils der europäischen Integration teilweise Rechnung.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
A. Internationaler Terrorismus als Herausforderung der Staatengemeinschaft | 11 | ||
I. Die Aufrechterhaltung von Freiheit und Sicherheit | 11 | ||
II. Das Erkenntnisinteresse der Untersuchung | 14 | ||
B. Völkerrechtliche Instrumente der Terrorismusbekämpfung | 16 | ||
I. Militärische Maßnahmen gegen terroristische Organisationen | 16 | ||
II. Nationale Befreiungskämpfe und Staatsterrorismus | 20 | ||
III. Völkerstrafrecht | 22 | ||
IV. Völkerrechtliche Abkommen zum Strafrecht und Strafverfolgungsrecht | 23 | ||
V. Grenzen völkerrechtlicher Strategien | 25 | ||
C. Die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen in der Europäischen Union | 27 | ||
I. Die gegenseitige Anerkennung nationaler Strafgesetze und Rechtsakte | 27 | ||
1. Der Europäische Haftbefehl | 28 | ||
a) Die Grundsätze des Übergabeverfahrens von Personen | 30 | ||
b) Die Vereinfachungen durch Ausnahmeregelungen des Rahmenbeschlusses | 32 | ||
2. Die Sicherstellung von Vermögensgegenständen und Beweismitteln | 34 | ||
3. Die gegenseitige Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen | 35 | ||
4. Die gegenseitige Anerkennung von Einziehungsentscheidungen | 36 | ||
5. Die rechtsstaatlichen Grenzen der gegenseitigen Anerkennung | 38 | ||
a) Die Gefahr einer unionsweiten Verschärfung des Strafrechts | 38 | ||
aa) Der Geltungsanspruch bürgerlicher Freiheiten | 38 | ||
bb) Einstellungsentscheidungen als Ablehnungsgrund einer Übergabe | 41 | ||
cc) Diskriminierungsverbote | 42 | ||
b) Die hinreichende Berechenbarkeit kooperativer Strafverfolgung | 43 | ||
c) Die Übergabe eigener Staatsangehöriger | 44 | ||
d) Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts | 47 | ||
II. Die Harmonisierung des nationalen Strafrechts | 50 | ||
1. Die unionsweite Definition und Strafbarkeit terroristischer Akte | 51 | ||
2. Objektive und subjektive Merkmale terroristischer Straftaten | 52 | ||
3. Weitere Harmonisierungserfordernisse | 54 | ||
III. Das Verhältnis von gegenseitiger Anerkennung und Harmonisierung | 56 | ||
IV. Die Rechtswirkung von Rahmenbeschlüssen | 59 | ||
1. Der Ausschluss unmittelbarer Wirkung gem. Art. 34 II lit. b 3 EUV | 59 | ||
2. Objektive Rechtswirkungen eines Rahmenbeschlusses | 60 | ||
a) Dauerhafte unionsweite Umsetzungsverpflichtung | 62 | ||
b) Beseitigungsverpflichtung bei Normkollisionen | 63 | ||
c) Vorwirkungen | 64 | ||
d) Rahmenbeschlüsse als Auslegungsmaßstab nationalen Rechts | 65 | ||
e) Ausschluss eines Verdrängungseffektes eines Rahmenbeschlusses | 67 | ||
f) Maßstabs- und Kontrollfunktion | 68 | ||
3. Der Rahmenbeschluss als wirkungsvolles Handlungsinstrument | 68 | ||
V. Die demokratische Legitimation gubernativer Rahmenbeschlüsse | 69 | ||
1. Die eingeschränkte parlamentarische Entscheidungsfreiheit | 71 | ||
2. Die Vorgaben des Demokratieprinzips für die Strafgesetzgebung | 73 | ||
a) Keine Strafe ohne Parlamentsgesetz | 73 | ||
b) Die Zulässigkeit kooperativer Strafverfolgung | 74 | ||
3. Legitimationsdefizite im Mehrebenensystem | 75 | ||
a) Gubernative Rechtsetzung | 77 | ||
b) Mittelbare demokratische Legitimation | 79 | ||
4. Verfassungsvertrag und Lissabonner Reformvertrag | 83 | ||
VI. Die Kompetenzgrenzen eines europäischen Strafrechtsraumes | 85 | ||
1. Die Zielsetzungen der Europäischen Union | 85 | ||
a) Der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts | 85 | ||
b) Die Erforderlichkeit von Harmonisierungsmaßnahmen | 88 | ||
2. Die Bewahrung nationaler Identität als Kompetenzausübungsgrenze | 91 | ||
3. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit unionsweiten Handelns | 96 | ||
4. Die Folgen kompetenz- und rechtswidrigen Unionsrechts | 98 | ||
5. Gegenseitige Anerkennung und Strafrechtsharmonisierung | 100 | ||
VII. Die Akteursqualität der Europäischen Union | 102 | ||
D. Der Schutz bürgerlicher Freiheit in einem europäischen Strafrechtsraum | 107 | ||
I. Der notwendige Ausgleich zwischen bürgerlicher Freiheit und Sicherheit | 107 | ||
II. Der Rechtsschutz des Einzelnen im überstaatlichen Verbund | 110 | ||
1. Der EuGH als individualrechtsschützendes Gericht im Unionsrecht | 112 | ||
a) Das Vorlageverfahren als Rechtsweg des Einzelnen | 112 | ||
b) Der Prüfungsmaßstab des EuGH | 114 | ||
2. Der EuGH als Kompetenzgericht | 114 | ||
3. Die indirekte Überprüfung nationaler Umsetzungsakte | 116 | ||
4. Die Unionsgrundrechte als Prüfungsmaßstab nationaler Gerichte | 117 | ||
5. Sekundärrechtsschutz | 119 | ||
III. Die Gewährleistungen der Europäischen Menschenrechtskonvention | 120 | ||
1. Die Wirkung von EGMR-Entscheidungen in den Mitgliedstaaten | 121 | ||
2. Die konventionsbedingte Rechtsprechung des EuGH | 125 | ||
3. Die Kontrolle von Unionsrechtsakten durch den EGMR | 126 | ||
IV. Die Funktion nationaler Verfassungsgerichte im Unionsrecht | 127 | ||
V. Die Notwendigkeit einer kohärenten Grundrechtsjudikatur | 129 | ||
E. Die Legitimation europäischer Terrorismusbekämpfung | 131 | ||
I. Die gemeinsame Verantwortung der Handlungsebenen | 131 | ||
II. Das Strafrecht als Integrationsdimension | 133 | ||
III. Verfassungsvertrag und Vertragsrevision von Lissabon | 135 | ||
IV. Weitergehende Ansätze | 137 | ||
1. Ausbau des Grundrechtsschutzes auf Unionsebene | 138 | ||
a) Dezentraler Rechtsschutz über das Vorlageverfahren | 138 | ||
b) Der EGMR als Oberster Gerichtshof für Grundrechte in der Europäischen Union | 142 | ||
c) Eine Grundrechtsbeschwerde zum EuGH | 145 | ||
2. Parlamentarische Letztentscheidung im Bereich des Strafrechts | 148 | ||
a) Die Funktion der nationalen Parlamente im Unionsrecht | 149 | ||
b) Volle Zuständigkeit des Europäischen Parlaments | 151 | ||
F. Integration als Sicherheitskonzept | 156 | ||
I. Die Konstitutionalisierung des Völkerrechts | 156 | ||
II. Der Schutz des europäischen Gemeinwohls vor terroristischer Bedrohung | 158 | ||
Zusammenfassung | 162 | ||
Literaturverzeichnis | 174 | ||
Stichwortverzeichnis | 195 |